Hallo Miteinander,ich habe ein großes Problem mit der Rechnu...
Letzte Antwort
Hallo Miteinander,ich habe ein großes Problem mit der Rechnungsstellung seitens Airbnb.Ich habe mich als Vermieter richtigerw...
Letzte Antwort
Ich vermiete innerhalb meiner Gewerbeeinheit in Berlin einen Teil als eigenständige Wohnung.
Dafür habe ich Umbauten vorgenommen etc.
Nun will das Finanzamt in Berlin Charlottenburg die Vermietung nicht als gewerblich anerkennen, obwohl ich alles über mein Gewerbe als UmSt. pflichtiger Einzelunternehmer laufen lasse.
Das FA sieht die Einnahmen aber unter Vermietung und Verpachtung in der Einkommenssteuererklärung und wünscht eine Korrektur.
Nur wäre das ja dann eine private Vermietung und keine gewerbliche + ich müsste dort auch keine UmSt. abführen.
Hat jemand hier diesbezüglich Erfahrungen gesammelt?
Ich vermiete nicht gewerblich ( kein Gewerbe angemeldet) sondern privat.
Trotzdem kann ich zur MwSt-Option optieren, wenn ich will und auch unter der Freigrenze bin. Bei der Steuer als Einzelunternehmer werden mE alle Einkünfte zusammengerechnet für die Freigrenze.
(Weil Investitionskosten usw. meist 19% MwSt haben und die Kurzzeitvermietungeinkünfte nur 7%, lohnt sich das für mich)
Gerne kannst Du auch ein Gewerbe für Vermietung und Verpachtung anmelden. Ich habe dies nicht gemacht.
Die Einkünfte von airbnb sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu führen.
Dies ist keine Steuerberatung. Bei genaueren Fragen bitte den Steuerberater kontaktieren.
Hast du denn einen Beherbergungsbetrieb beim Bauamt mit Nutzungsänderung usw. gemeldet/abgenommen... und entsprechendes Gewerbe angemeldet beim Gewerbeamt und die beim FA gemeldet (und bestätigt?)
Oder nur in der Steuerklärung die Einnahmen als Selbstständiger in EÜR angegeben? Dann sehe ich es auch als Fehler und ist Anlage V.
Ich würde einfach beim FA anrufen und das abklären. Fragen was zu tun ist um das zu ändern so wie du das möchtest. Jedoch würde ich einen Steuerberater vorher aufsuchen ( Das machen die doch normalerweise auch, evt. machst du aber auch viel selber so wie ich Beratung brauchst du aber im besten Fall direkt vom FA per Tel.)
Beste Grüße
Hallo Michael,
danke für deine Antwort!
Ich habe vom Bezirk in dem ich lebe eine Genehmigung und die dazugehörige Nummer erhalten.
Mein Gewerbe habe ich um Vermietung erweitert. Ich musste es nicht umwidmen, da nur ein Teil der Fläche als Wohnung vermietet wird.
Dieser Vorgang wurde bestätigt und damit wurde es von mir als gewerbliche Vermietung eingeordnet.
Die dafür nötigen Punkte wie: regelmäßig wechselnde Gäste, Zusatzleistungen wie Handtücher etc. sind ja alle gegeben.
Hinzu kommt, dass die Fläche als Gewerbe gewidmet ist, also kein privater Wohnraum ist.
Meine Finanzbeamtin scheint leider nicht wirklich bescheid zu wissen, daher werde ich es eine Etage höher versuchen.
Uff! wäre ja schon praktisch, wenn die zuständige Person beim FA auch wüsste, wie was wo geht. Dann drücke ich schon mal die Daumen und halt uns hier gerne auf dem Laufenden.
Danke auch an @Gaby42, @Michael3255 und @Udo6 für die schnelle Hilfe! 😊
Um hier konkret Hilfestellung zu geben müsste ich alle Daten sehen also was steht in der Gewerbeanmeldung/Ummeldung/Erweiterung, was sagt die Genehmigung usw. zum reinen Umsatzsteuerverfahren wurde schon was geschrieben,, jedoch sehe ich bei dir schon das nicht nur darum geht sondern um den gewerblichen Betrieb. Dann steht noch DEHOGA Mitgliedschaft im Raum und IHK müsste auch zuständig sein bei Beherbergungsstätten was der Fall wäre bei einem gewerblichen betrieb. Die ganzen Anmeldungen dann beim FA einreichen.
Viel Erfolg
@Lorenz-J-0, man kann durchaus bei der privaten Vermietung USt.-pflichtig sein.
Nach Rücksprache mit meinem FA habe ich für die Kurzzeitvermietung meine Einnahmen/Ausgaben unter Vermietung und Verpachtung angegeben und zusätzlich eine USt.-Erklärung abgegeben, wo ich auch den Vorsteueranteil berücksichtigen konnte.
Ihm geht es aber darum die Vermietung in GUV als Gewerbe zusätzlich die dem restlichen bereits vorhandenen Gewerbe zu betreiben und nicht als Anlage V unabhängig von der MwSt zu der man freiwillig wechseln kann dann bleibt es aber private Vermietung und ist kein Gewerbe.