Genehmigungs-Problem

Genehmigungs-Problem

Liebe Community, 
soeben erreicht mich diese Mail vom Amt für Wohnen in Neukölln:

"das Erstellen und die Erteilung einer Registrierungsnummer ist zurzeit technisch nicht möglich. Entsprechend wird Ihr Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung der bestehenden Genehmigung aktuell nicht beschieden. Sobald die Registrierungsnummernvergabe zur Verfügung steht, wird die Bearbeitung Ihres Antrags hier selbstständig wieder aufgenommen. Sollten Sie dann eine Genehmigung oder Verlängerung erhalten, wird diese ab dem Zeitpunkt der Bescheidung gültig sein, sodass Sie ohne weiteren Zeitverlust eine Registrierungsnummer beantragen können. Auf diese Weise entsteht Ihnen durch die Wartezeit kein Nachteil in der Dauer der Befristung Ihrer Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass das Bezirksamt Neukölln keine Möglichkeit hat, Ihnen eine Registrierungsnummer auszustellen. Diese wird zentral vergeben und liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln. Sie müssen die Registrierungsnummer nach Erhalt der Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit zusammen mit Ihrem Bescheid. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass das Anbieten und Bewerben einer Ferienwohnung ohne gültige Registrierungsnummer in Berlin weiterhin verboten und daher unbedingt zu unterlassen ist, da ansonsten die Gefahr besteht, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen."

Ich habe den Mitarbeiter sofort angerufen, er sagt, diese Email geht grade an alle raus. Habt ihr sie auch erhalten?
Bei mir ging es nur um eine Verlängerung der Genehmigung. Diese habe ich vor 2 Monaten gestellt.

Wie geht ihr damit um?
Viele Grüße
Katharina
1 Antwort 1

Ich wollte auch meine Genehmigung verlängern und im August habe ich eine ähnliche Antwort vom Bezirksamt Mitte erhalten. Es scheint mir als seien alle Anträge on hold bis dieses neue zentrale elektronische Verfahren zur Verfügung steht (siehe Antworttext unten).

"der Eingang Ihres Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zur Kurzzeitvermietung wird hiermit bestätigt.

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1028 sowie der damit verbundenen Einführung eines neuen Registrierungs- und Datenaustauschsystems erfolgt die Bearbeitung entsprechender Anträge künftig über ein zentrales elektronisches Verfahren.

Die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen befinden sich noch in der Umsetzung. Aus diesem Grund können Anträge derzeit noch nicht abschließend bearbeitet und Genehmigungen momentan nicht erteilt werden.

Sobald das neue Verfahren zur Verfügung steht und eine Bearbeitung wieder möglich ist, wird Ihr Antrag unverzüglich weiterbearbeitet.

Eine erneute Antragstellung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.

Bis zur Inbetriebnahme des neuen Verfahrens bitten wir, von Sachstandsanfragen abzusehen. Sofern sich hinsichtlich Ihres Antrags Handlungsbedarf ergibt oder die Bearbeitung wieder aufgenommen werden kann, werden Sie unaufgefordert informiert.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Bezirksamt Mitte von Berlin"

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