@Timothy646, Vertretung bei Airbnb ist m.E. durchaus möglich und legitim, doch steuerlich gesehen ist es m.E. völlig irrelevant, was du ins Inserat schreibst.
Relevant sind die Steuerinformationen, die du bei Airbnb hinterlegst (und als was du deinen Gästen = deinen Vertragspartnern gegenüber auftrittst).
Ich würde mir an deiner Stelle überhaupt keinen Kopf machen und die Einnahmen einfach bei der Steuer angeben. Du hast doch Ausgaben in gleicher Höhe und somit steuerlich keinerlei Belastung. Deine Eltern haben de facto die Einnahmen, die sie dann versteuern müssen und genau so war es doch mit der von euch getroffenen Vertretungsregelung gedacht, oder?