Kleinunternehmerregelung

Beantwortet!
Marny2
Level 1
Münster, Germany

Kleinunternehmerregelung

Hi ihr Lieben!

 

Ich habe eine kurze Frage. Weiss von euch eventuell jemand ob ich die Kleinunternehmernehmerregelung bzgl. der Umsatzsteuer von Beginn an irgendwie beantragen muss, damit diese gilt? Ich werde auf jeden Fall unter dem entsprechenden Betrag bleiben, allerdings weiß ich nicht ob ich dann automatisch unter die Kleinunternehmerregelung falle und keine Umsatzsteuer erheben muss oder eben nicht.

 

Beste Grüße! 🙂

1 Beste Antwort
Brigitte-Und-Michael0
Level 10
Willich, Germany

Hallo @Marny2 ,

kurze Antwort: Ja, diese ist beim zuständigen Gewerbeamt vorher zu beantragen.

 

Als Kleinunternehmer hast du ein Wahlrecht (nachlesen).

 

Wie viele Objekt möchtest du denn vermieten?

 

Vorab solltest du Dich über die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung informieren.

Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Vermietung ist essenziell! 

Eine Vermietung gilt dann als gewerblich, wenn sie mit der Absicht der Gewinnerzielung und auf Dauer angelegt ist. Beispielsweise, wenn jemand systematisch mehrere Ferienwohnungen über Plattformen an Touristen vermietet, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit werten.

 

Gelegentliche Vermietungen, wie das gelegentliche Anbieten einer Unterkunft auf Airbnb, werden oft als private Vermietungen betrachtet.

 

Zur Information: Das CC ist kein Rechtsportal, noch ein Beratungsportal für Steuerfragen. Bitte wende Dich diesbezüglich an einen Steuerberater.

 

VG Brigitte und Michael 

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9 Antworten 9
Brigitte-Und-Michael0
Level 10
Willich, Germany

Hallo @Marny2 ,

kurze Antwort: Ja, diese ist beim zuständigen Gewerbeamt vorher zu beantragen.

 

Als Kleinunternehmer hast du ein Wahlrecht (nachlesen).

 

Wie viele Objekt möchtest du denn vermieten?

 

Vorab solltest du Dich über die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung informieren.

Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Vermietung ist essenziell! 

Eine Vermietung gilt dann als gewerblich, wenn sie mit der Absicht der Gewinnerzielung und auf Dauer angelegt ist. Beispielsweise, wenn jemand systematisch mehrere Ferienwohnungen über Plattformen an Touristen vermietet, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit werten.

 

Gelegentliche Vermietungen, wie das gelegentliche Anbieten einer Unterkunft auf Airbnb, werden oft als private Vermietungen betrachtet.

 

Zur Information: Das CC ist kein Rechtsportal, noch ein Beratungsportal für Steuerfragen. Bitte wende Dich diesbezüglich an einen Steuerberater.

 

VG Brigitte und Michael 

Hallo Brigitte und Michael!

 

Danke schonmal!

 

Es handelt sich lediglich um eine einzelne Wohnung, also war ich davon ausgegangen, dass es sich hier um eine private Vermietung handelt. Muss ich die Kleinunternehmerregelung wegen der Umsatzsteuer dann trotzdem vorher beim Gewerbeamt beantragen, auch wenn ich kein Gewerbe anmelden möchte? 

VG, Marny 🙂 

Hallo @Marny2 ,

 

entweder seid Ihr private Gastgeber und erklärt Eure Einnahmen und Ausgaben in der Anlage V der Steuererklärung oder Ihr seid gewerbliche Vermieter (Kleinunternehmer mit einer Gewerbeanmeldung) und erklärt diese in der Umsatzsteuererklärung. 

 

Wir wissen nicht welchen Vorteil oder Zweck Ihr verfolgt, bezüglich der Umsatzsteuer und der Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer.

 

LG Brigitte und Michael 

 

Vielleicht können hier zwei tolle Gastgeber Euch weitere Tipps geben. 

@Jörg8 und @Udo6  sind firmer in den Regelungen/Thema gewerbliche Vermietung und Umsatzsteuer 

 

Hallo Brigitte und Michael,

 

danke für euren Input! 🙂 Es geht mir hierbei tatsächlich darum, dass ich gelesen habe, dass auch nicht-gewerbliche Kurzzeitvermietung Umsatzsteuerpflichtig sei. Demnach müsste ich ja, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, die Kleinunternehmerregelung beanspruchen und war mir unsicher, wie das ohne Gewerbeanmeldung funktioniert oder ob ich überhaupt eine Anmeldung der Regelung benötige. 🙂

 

VG, Marny

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Marny2, so viel ich weiß muss die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt aktiv beantragt werden. Doch es gibt wohl FAs, die auf einen separaten Antrag verzichten. 


Am besten fragst du beim zuständigen Finanzamt kurz nach, wie du es handhaben sollst. 

Marny2
Level 1
Münster, Germany

Lieber Udo,

 

danke für dein Antwort!

 

VG, Marny

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Marny2, auch wenn's ungefragt off-topic ist, vermietest du in Münster? Hast du dich mit der dortigen Wohnraumschutzsatzung auseinandergesetzt?

Marny2
Level 1
Münster, Germany

Habe ich, aber danke der Nachfrage! VG 🙂

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Marny2 

 

Bei solchen Themen bin ich immer sehr dankbar, wenn erfahrene Gastgeber eingreifen 😅. Na, eigentlich bei allen Themen! (Danke @Brigitte-Und-Michael0 und @Udo6!)

 

Ich lass mal hier einen Link zum verantwortungsvollen Gastgeben, einem Artikel im Hilfe-Center. Du scheinst eigentlich schon bestens informiert zu sein, aber vielleicht ist da doch noch etwas interessantes mit dabei, oder auch andere Artikel die den Start einfacher machen.

 

Viel Glück und gutes Gelingen! 🍀

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