Hallo @Marny2 ,
kurze Antwort: Ja, diese ist beim zuständigen Gewerbeamt vorher zu beantragen.
Als Kleinunternehmer hast du ein Wahlrecht (nachlesen).
Wie viele Objekt möchtest du denn vermieten?
Vorab solltest du Dich über die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung informieren.
Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Vermietung ist essenziell!
Eine Vermietung gilt dann als gewerblich, wenn sie mit der Absicht der Gewinnerzielung und auf Dauer angelegt ist. Beispielsweise, wenn jemand systematisch mehrere Ferienwohnungen über Plattformen an Touristen vermietet, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit werten.
Gelegentliche Vermietungen, wie das gelegentliche Anbieten einer Unterkunft auf Airbnb, werden oft als private Vermietungen betrachtet.
Zur Information: Das CC ist kein Rechtsportal, noch ein Beratungsportal für Steuerfragen. Bitte wende Dich diesbezüglich an einen Steuerberater.
VG Brigitte und Michael