Also wenn du das schon als Gewerbe angemeldet hast aber zurück zu Anlage V wechseln möchtest ist die Reihenfolge leider etwas ungünstig. Lass dich am besten von deinem oder einem Steuerberater beraten was am besten in deinem Fall ist und alles korrekt anmelden.
Du kannst mindestens mit dem zuständigen FA sprechen wie sie das einstufen. Ein hin und her wechseln ist nicht ideal bzw. auch nicht einfach möglich wenn es einmal eingestuft wurde.
Zur MwSt Vorabzugsberechtigung kannst du in jedem Fall wechseln auch bei privater Vermietung. Aber ein bestehendes Gewerbe kannst du nicht ohne weitetes "privatisieren"