Kein Geld zurück, trotz Corona?

Marlen428
Level 2
Berlin, Germany

Kein Geld zurück, trotz Corona?

Hallo liebe Community,

 

meine Frage: Ist das rechtens? Über eine aufklärende Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.

 

Ich habe im Januar 2020 innerhalb Deutschlands eine Wohnung zu einer Veranstaltung im September 2020 gebucht und 150,00 Euro angezahlt. Leider wurde die Veranstaltung im April 2020 aufgrund von Corona abgesagt, so dass ich notgedrungen stornieren musste und Airbnb mir daraufhin die Gebühr in Höhe von 2,55 Euro zurück erstattete.

 

Ich schrieb den Superhost an und fragte nach der Rückzahlung meiner Anzahlung, da der Grund der Stornierung nicht durch mein Verschulden entstanden war. Sie antwortete umgehend, dass sie zurzeit leider nichts machen könne, aber sehr zuversichtlich sei, dass ihre derzeitige Mieterin ihren Vertrag verlängern werde und sie mir dann meine Anzahlung zurückzahlen könne. Ich sollte mich zu gegebener Zeit wieder bei ihr melden, was ich auch gemacht habe, aber es kam eine Woche lang keine Antwort.

 

Erst ein erneuter Versuch brachte die Antwort, dass sie mir meine Anzahlung nicht zurückzahlen könne, da ja nicht nur sie, sondern auch die ganze Welt unter Corona leide und sie derzeit leider ihre Wohnung aufgrund dessen nicht vermietet bekäme. Zudem wies sie auf ihre strengen Stornierungsbedingungen hin. War das alles nur Hinhaltetaktik? Irgendwie fühlte ich mich nach der Antwort komplett vera....

 

Auch Airbnb kann mir leider nicht helfen, da die Stornierungsbedingungen ab 1. August andere waren und bot mir kulanterweise einen Gutschein in Höhe von 40,00 Euro an, der mir aber auch nicht wirklich weiterhelfen wird. 150,00 Euro sind für mich viel Geld und ich hatte nicht aus Langeweile storniert. Ist das alles rechtens?

 

Herzliche Grüße

Marlen

 

 

 

 

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David7305
Level 2
Berlin, Germany

Hallo liebe Community,

 

wir haben eine Frage zum Thema "Grenzen gesperrt" welches von @Monika--Elisabeth0 angesprochen wurde. Meine Frau und ich haben vor sechs Wochen eine Unterkunft in Dänemark über Weihnachten gebucht. Zu dem Zeitpunkt waren die Grenzen offen und es gab auch noch keinen Hinweis darauf, dass Dänemark die Grenzen schließen würde. Nun haben wir gestern erfahren dass die dänische Regierung bis zum 2.1.2021 die Grenzen für Urlauber geschlossen hält. Daraufhin haben wir unseren Superhost kontaktiert der uns aber nicht entgegenkommen möchte sondern die Anzahlung von 1500 € behält und uns nur einen 15 % Gutschein für zukünftige Buchungen außerhalb der Saisonzeit angeboten hat. Jetzt frage ich mich natürlich inwiefern ist das rechtens wenn wir keinerlei Schuld an der Situation tragen und nicht ins Land einreisen dürfen. 

@David7305  Du hast in diesem Fall das Recht auf kostenlose Stornierung und volle Zurückzahlung der angezahlten Buchung ... sofort den Airbnb-Support einschalten.

Liebe Sabine danke für deine Antwort. Der Gastgeber hat auch nochmal einen rauen Ton eingelegt und gemeint, dass mir nichts zusteht. Ich hoffe auf Hilfe von @Airbnb 

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@David7305: ich gehöre eigentlich zu der Sorte Gastgeber, die gerne auch eine gewisse Kulanz walten lassen, aber deine Frage lese ich doch einigermaßen fassungslos.

Wie bist du vor sechs Wochen auf die Idee gekommen, dass es nicht möglich ist, dass Dänemark die Grenzen bis Weihnachten irgendwann schließen würde? Hast du gedacht, das Virus verflüchtigt sich bis dahin von alleine, erst recht in der kalten Jahreszeit? Das einzige, was vor sechs Wochen feststand, war die Regelung für den Tag deiner Buchung und vielleicht für die drauffolgenden drei Tage und alles andere, was feststeht, seit dieses Virus in der Welt ist, ist, dass man nichts, aber auch gar nichts vorhersehen kann.

Du hast also vor sechs Wochen eine Unterkunft in Dänemark für Weihnachten gebucht bei einem Gastgeber, der offensichtlich strenge Stornierungsbedingungen hat. Diese Stornierungsbedingungen sind nicht im Kleingedruckten versteckt, sondern müssen bei Buchung aktiv von dir bestätigt werden. Du hättest, wenn dir das zu heiß gewesen wäre, Ausschau nach einem Gastgeber halten können, der flexible oder moderate Stornierungsbedingungen anbietet. Ich sehe in diesem Fall auch nicht den kleinsten Anlass, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens dieses Gastgebers anzuzweifeln - im Gegenteil: in diesem Fall finde ich das Angebot des 15 %-Gutscheins sogar ein freundliches Angebot.

@Andrea1 was ein absoluter Schwachsinn ... entschuldige meine direkte Art. 

Die Schlussfolgerung deiner Aussage ist jetzt an alle Interessenten da draußen:

 

Bucht nur eine Reise 1 Tag vorher wenn die Gesetzeslage klar ist und ihr auch wisst anreisen zu dürfen. Ihr dürft eure Urlaube nicht mehr Planen außer wenn Ihr das Risiko liebt euer Geld zu verlieren. Damit würde kein Gastgeber mehr irgendwelche Buchungen verzeichnen können, wenn ab jetzt alle Menschen vorsichtig werden. 

Es gibt immer verschieden Fälle und dieser ist ganz klar. Zum Zeitpunkt der Buchung waren die Inzidenzzahlen in Deutschland und Dänemark so weit unten, dass ein Lockdown oder Grenzschließung nicht direkt anzunehmen war. Natürlich kann man argumentieren, dass in kälteren Zeiten die Zahlen steigen werden, weil sich die Menschen drinnen aufhalten etc. aber dennoch war es nicht eine logische Schlussfolgerung. 

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@David7305: exakt so, wie du es eben beschrieben hast, kann man derzeit agieren. Ich stimme dir voll zu, dass das keinen Spaß macht.

David7305
Level 2
Berlin, Germany

@Sabine-Ingrid0 leider war das ein Satz mit X. Airbnb hat geantwortet und dem Gastgeber Recht gegeben. Er kann das Geld behalten wenn er möchte :

 

Falls Sie aber nach dem 14. März gebucht haben, als die Pandemie schon bekannt war, gelten die normalen Stornierungsbedingungen des Gastgebers. Dieser kann Ihnen aber eine volle Erstattung senden. Dazu müssen Sie die Buchung bitte zunächst normal stornieren. Sie bekommen dann erstmal eine Erstattung gemäß der Stornierungsrichtlinien des Gastgebers.

Anschließend bekommt Ihr Gastgeber automatisch die Möglichkeit angezeigt Ihnen eine volle Erstattung zu senden.

@David7305  Leider bekommt man auch beim Airbnb oft einen ahnungslosen Mitarbeiter...

Hier handelt es sich aber offenbar um ein offizielles Beherbergungsverbot gegenüber ausländischen Gästen , was dem Gastgeber eine Beherbergung unmöglich macht.... (ich kann mir nicht vorstellen dass das in Dänemark anders gewertet wird).

 

Eigentlich müsste daher der Gastgeber stornieren.

 

Du musst dran bleiben , den Support erneut kontaktieren oder den Verbraucherschutz einschalten.

Eine Gutschrift über das Buchungsverlumen wäre eine andere Möglichkeit die dir Airbnb sicher anbieten wird.

 

Notfalls musst du stornieren und an Airbnb die Einreiseverweigerung senden.... oder kannst du mit einem negativen Testzertifikat einreisen ?

 

Vielleicht gibt es hier noch andere Experten für Dänemark ?

 

@Sabine-Ingrid0 Danke vielmals für deine Mühe und Empathie. 

Ich habe Airbnb jetzt mit deiner Aussage konfrontiert und der "Experte" besteht weiterhin darauf, dass die Stornierungsbedingungen seit dem 14.3 bestehen bleiben. Absolut Unverständlich, weil wie du angesprochen ein Verbot der Einreise besteht und nicht eine "Übervorsicht" meiner Seite. So richtig weiter weiß ich auch nicht, außer noch einen anderen bei AIRBNB zu kontaktieren

@David7305  ich kann momentan leider auch nicht mehr dazu sagen als ich bereits geschrieben habe , auf jeden Fall nicht locker lassen.

Es wird sich sicher noch jemand aus dem Forum melden der genaueres weiß...

Toi toi toi

Gabi37
Level 10
Germany

So wie ich es verstehe @Sabine-Ingrid0,  gilt für Dänemark kein Beherbergungsverbot, sondern ein Einreiseverbot für bestimmte Aktiviäten bzw. Gruppen. So dürfen z.B. Menschen aus Schleswig-Holstein nach wie vor Urlaub in Dänemark machen. Auch geschäftliche Reisen sind möglich. Der Anbieter kann seine Leistung nach wie vor erbringen, das Anreiserisiko liegt alleine beim Kunden, also bei @David7305.

 

 

David7305
Level 2
Berlin, Germany

@Gabi37 Das würde ich gerne erklärt bekommen. 

Ich als Privatperson darf mit meiner Frau nicht einreisen, dennoch ist das Anreiserisiko bei mir ...

@Gabi37  Danke für die Info , ich muss jetzt leider weg, werde mir das Morgen mal genauer anschauen...

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@David7305, wie du bemerkst, gibt es -  was Reisen und Stornierungen anbelangt,  unterschiedliche Sichtweisen, weil wir alle keine Fachleute auf dem Gebiet sind.  Leider hat airbnb durch seine im Frühjahr vorgenommenen kostenfreien Stornierungen nicht unbedingt zu mehr Klarheit beigetragen.

 

Weitere Verwirrungen entstehen durch unterschiedliche Begriffe wie Reiseverbot, Einreiseverbot, Beherbergungsverbot,  Risikogebiete  und daraus noch unterschiedlich rechtliche  Auslegungen was das bedeutet.

 

Soweit ich in den letzten Monaten die juristischen Erklärungen zu Reisestornierungen verstanden habe,  ist die Zeitspanne zwischen Stornierung und ursprünglichen Anreisetermin für mögliche kostenfreie Stornierungen massgebend.  Derzeit ca. 7 Tage, da sich ja innerhalb von Tagen etwas ändern kann.

Eine kostenfreie Stornierung wegen Corona wäre also nur kurz vor Anreise möglich und auch nur dann, wenn ein Beherbergungsverbot am Urlaubsort gegeben ist oder die Grenzen wirklich zu sind und es auch keine Ausnahmeregelungen für Einreisende gibt.

 

Urlaube in diesen Zeiten zu planen ist ein Risiko.  Wir mussten unsere privaten Urlaube für dieses Jahr auch stornieren und wir schauen schon aus Prinzip bei Buchung  auf die Stornobedingungen.

 

Leider gibt es in jedem Land und manchmal auch innerhalb eines Staates so unterschiedliche Reisevorschriften,  dass sich niemand mehr auskennt.  Aus manchen Ländern kann eingereist werden, manchmal mit Gutachten, manchmal Quarantäne bei Rückreise.  Urlaube in Krisengebiete sind nicht verboten, es gibt höchstens womöglich Konsequenzen (berufliche) wenn man sich am Urlaubsort ansteckt.

 

Dass ihr jetzt schon storniert habt, weil ihr von der Dauer des Einreiseverbotes ausgegangen seid, war etwas ungeschickt und ich versteh auch eure Enttäuschung, weil es viel Geld ist, was ihr jetzt verliert.

Bei so einer großen Urlaubssumme wäre eine Reisestornoversicherung sicher sinnvoll. 

 

Wenn ihr ganz sicher sein wollt, dann holt euch fachliche Meinungen z.B. beim ADAC, bei Konsumentenschutzorganisation etc. ein.  Da sind Juristen, die sich fachlich wirklich gut auskennen.

 

 

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Man kann in diesen Zeiten nicht planen: Man kann in der Höchstsaison keine Unterkunft mit strengen Stornierungsbedingungen Monate im voraus buchen in der vermeintlichen Sicherheit dass man dann die Unterkunft sicher hat und es schon klappen wird. Und dann davon ausgehen, dass bei Verbindung doch alles wieder problemlos zurück gezahlt wird. 

 

Auf unsere Gerichte wird da noch eine Menge Arbeit zukommen. Die Situation ist ungewohnt, und Rechtsdiskussionen unter Laien bringen nichts. 

 

Ich plane nur noch kurzfristig, auf das Risiko, dass die Wunschunterkunft nicht mehr zur Verfolgung steht. Alles andere ist blauäugig. 

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