Kein Geld zurück, trotz Corona?

Marlen428
Level 2
Berlin, Germany

Kein Geld zurück, trotz Corona?

Hallo liebe Community,

 

meine Frage: Ist das rechtens? Über eine aufklärende Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.

 

Ich habe im Januar 2020 innerhalb Deutschlands eine Wohnung zu einer Veranstaltung im September 2020 gebucht und 150,00 Euro angezahlt. Leider wurde die Veranstaltung im April 2020 aufgrund von Corona abgesagt, so dass ich notgedrungen stornieren musste und Airbnb mir daraufhin die Gebühr in Höhe von 2,55 Euro zurück erstattete.

 

Ich schrieb den Superhost an und fragte nach der Rückzahlung meiner Anzahlung, da der Grund der Stornierung nicht durch mein Verschulden entstanden war. Sie antwortete umgehend, dass sie zurzeit leider nichts machen könne, aber sehr zuversichtlich sei, dass ihre derzeitige Mieterin ihren Vertrag verlängern werde und sie mir dann meine Anzahlung zurückzahlen könne. Ich sollte mich zu gegebener Zeit wieder bei ihr melden, was ich auch gemacht habe, aber es kam eine Woche lang keine Antwort.

 

Erst ein erneuter Versuch brachte die Antwort, dass sie mir meine Anzahlung nicht zurückzahlen könne, da ja nicht nur sie, sondern auch die ganze Welt unter Corona leide und sie derzeit leider ihre Wohnung aufgrund dessen nicht vermietet bekäme. Zudem wies sie auf ihre strengen Stornierungsbedingungen hin. War das alles nur Hinhaltetaktik? Irgendwie fühlte ich mich nach der Antwort komplett vera....

 

Auch Airbnb kann mir leider nicht helfen, da die Stornierungsbedingungen ab 1. August andere waren und bot mir kulanterweise einen Gutschein in Höhe von 40,00 Euro an, der mir aber auch nicht wirklich weiterhelfen wird. 150,00 Euro sind für mich viel Geld und ich hatte nicht aus Langeweile storniert. Ist das alles rechtens?

 

Herzliche Grüße

Marlen

 

 

 

 

80 Antworten 80

@Ute42  ich denke dass der 14.3.2020 mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun hat.

David hat Anfang September gebucht und es war zu dieser Zeit keine Reiseeinschränkung nach Dänemark bekannt.

Nun hat Dänemark ein Beherbergungsverbot bzw Einreiseverbot erlassen (das wohlgemerkt auch den Buchungszeitraum betrifft) und der Gastgeber ist dadurch nicht mehr in der Lage seine vertragliche Verpflichtung der Beherbergung dieses Gastes nachzukommen.

Ebensowenig kann David die bezahlte Reise antreten ... somit wird der Beherbergungsvertrag nichtig.. und die Buchung storniert.

Eigentlich für mich ganz logisch aber du hast da eine Denk-blockade die du nun schon seit Monaten zelebrierst.... 😄 nicht böse gemeint...

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@Sabine-Ingrid0 

 

Dänemark hat kein Beherbergungsverbot erlassen, jedenfalls ist in diesem Thread davon keine Rede.

 

Aber auch wenn, würde das keine Rolle spielen. Denn Airbnb schreibt:

 

  • Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: ….....Grenzschließungen, Verbote von Kurzzeitvermietungen ….....

 

 

Nix Denkblockade. Es gilt: Zahl oder Kopf.

 

 

@Ute42  hier geht es um Reiserecht , dem sich auch Airbnb nicht entziehen kann.

Da können sie schreiben was sie wollen.

Ich hab dir den Link über das Reiserecht ja bereits gesendet , da steht alles drin und da beist die Maus keinen Faden ab.

 

Denkst du alle Airlines / Hotels / Resorts usw  haben freiwillig ihre Buchungen storniert und freiwillig die Zahlungen zurückerstattet ? Sicher nicht , sie mussten sich einfach an die Gesetze halten.

 

 

https://www.fvw.de/destination/news/tourismus-neustart-nordische-laender-oeffnen-nicht-einheitlich-2...

.

@Sabine-Ingrid0  

 

Es nützt nichts wenn du hier immer wieder neue Nebenkriegsschauplätze eröffnest. Wir befinden uns hier in der Welt von airbnb und der Kundendienst hat entschieden, dem Gastgeber 1500 Euro wegzunehmen und dem Gast zu erstatten, das wars.

 

Frage an dich: Hat der Kundendienst entgegen den airbnb Stornobedingungen entschieden?

 

Es gibt nur 2 mögliche Antworten:

 

  • Ja

  • Nein

 

Wenn ja, dann Zusatzfrage: Welchen Sinn haben dann die airbnb-Bedingungen?

 

 

@Ute42  die Airbnb Stornobedingungen sind für die Tonne und das wissen wir schon seit März ganz genau !

Und deshalb haben sie auch keinen Sinn.... ich glaube das beantwortet beide Fragen 😄

 

Aber selbst wenn sie dir das Geld nicht wegnehmen, kann dich jeder Gast verklagen wenn er im Recht ist.... unabhängig davon was in den Airbnb-Klauseln steht.

PS : @Ute42  ich finde eigentlich nicht dass ich "Nebenkriegsschauplätze" eröffne , ich versuche nur zu Argumetieren so wie du auch.

 

Für mich ist das Deutsche Reiserecht für in Deutschland abgeschlossene Buchungen relevant.... nicht irgendein Airbnb-Supportler und auch nicht Bugs Bunny !

Gabi37
Level 10
Germany

@Ute42  es ist wirklich unglaublich, was sich AirBnB erlaubt.

 

Hier handelt sich eindeutig nicht um ein Beherbergungsverbot, sondern um ein Einreiseverbot. Das "Wegerisiko" liegt hier beim Reisenden.

@Gabi37  kennst du dich mit den dänischen Verordnungen aus ?

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

Ich werde mich bei allen derartigen Fragen künftig zurückhalten, weil  "nix Genaues weiß man nix"  -  und aus den Erfahrungen der letzten Monate weiß ich, dass Grenzen auf, Grenzen zu, Einreisen verboten

für ..........sich in sehr kurzen Abständen ändern.  Auch bei den Hinweisen für derzeitige Regelungen (Einreiseverbote für bestimmte Länder) steht, dass in Dänemark die Situation in den Nachbarländer wöchentlich überprüft wird.

Kostenlose Stornierungen und Rückzahlungen für gebuchte Urlaube die noch Wochen entfernt sind gibt es anscheinend nur bei airbnb.  Auch alle Konsumentenschutzorganisationen verweisen darauf, dass man zuwarten muss, wie sich die Lage entwickelt. 

Dass Problem bei airbnb ist, dass klare Richtlinien und Vorgaben für den Support zu fehlen scheinen und es davon abhängig ist  an wen man gerade gerät und welche Unterlagen dieser für ausreichend ansieht.

 

Wenn ich richtig informiert bin, soll sich das ja ab Jännert 2021 ändern.  Dann liegt es allein in der Hand der Gastgeber, die dann aus Sicht des Gastes in "gute Gastgeber, die alles refundieren" und "geizige Gastgeber, die ihre Stornobedingungen einfordern"  eingeteilt werden.   Das wird richtig lustig.

 

@Ute42, @Sabine-Ingrid0 

.

@Monika--Elisabeth0  

 

Da bin ich ganz deiner Meinung.

 

Catherine Powell erzählt uns gerade, daß die „Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände“ abgeschafft werden, und wir ab 21. Januar selbst entscheiden dürfen, ob wir Geld an Gäste refundieren oder nicht.

 

Catherine dazu:

 

  • The decision to refund guests will rest with You, the hosts.

 

 

Gastgeber die sich weigern Geld zu erstatten werden dann womöglich in den Suchlistenergebnissen nach hinten gestuft und man schaltet ihnen die Sofortbuchung aus. Das hat airbnb in der Vergangenheit schon gemacht. Warten wir es ab.

 

----------------

 

Was unser aller Beteiligung am Community Center angeht, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Manche sagen, hier geht es um Fanclubs und gegenseitiges Beklatschen. Was mich anbelangt so beteilige ich mit u.a. um mich zu informieren. Solange ich Geschichten wie diese hier lese werde ich den Teufel tun und prominente Termine wie Weihnachten, Silvester oder die Schulferien über airbnb zu vermieten.

 

Denn wenn die Münze falsch fällt ist mein Geld weg.

 

 

@Monika--Elisabeth0  ich glaube der Markt wird das regeln , irgendwann wird sich schon herumsprechen dass Buchungen mit Anzahlungen und strengen Stornierungsregeln in diesen Zeiten keine gute Idee sind.

Gabi37
Level 10
Germany

@Sabine-Ingrid0 

finde den obigen Link nicht ganz passend auf diese Situation. Erstens gibt es kein generelles Einreiseverbot nach Dänemark, und zweitens, wie auch in dem Link beschrieben, gilt bei Direktbuchungen das Recht jeweiligen Landes, in dem die Unterkunft gebucht wurde. In erster Linie gelten aber mal die Stornobedingungen der jeweiligen Unterkunft.

Und da kann es einfach nicht sein, dass AirBnB entgegen seinen eigenen Richtlinien über den Kopf des Gastgebers entscheidet. Ich denke, die allermeisten Gastgeber würden in dem geschilderten Fall die Buchung kostenlos stornieren, oder sich auf eine Umbuchung einlassen, zumal es noch eine Weile hin ist, bis zum Antritt der Reise. Darum gehts aber nicht.

@Gabi37  , nimms mir bitte nicht übel , aber ich will über dieses Thema eigentlich nicht mehr länger diskutieren ..

Mir ist auch nicht entgangen , dass es verschiedene Rechtsauffassungen gibt und es ist mir ehrlich gesagt inzwischen auch egal..

 

Trotzdem fasse ich nochmal zusammen :

 

Ein staatliches Einreiseverbot ist bindend.. (auch wenn es Ausnahmen für bestimmte andere Länder gibt) , und es ist noch viel umfassender als ein regionales Beherbergungsverbot.

 

Der Gast aus Berlin (Tourist) darf legal nicht nach Dänemark einreisen , das wurde zweifelsfrei formuliert....

Somit kann der Gast , wegen höherer Gewalt (nicht aus Eigenverschulden) die Unterkunft nicht belegen.... das ist ein eindeutiger Stornierungsgrund.

 

Der Beherbergungsvertrag wurde in einer Deutschen Plattform-lizenz abgeschlossen , somit gilt deutsches Reiserecht (übrigens auch für @Ute42 's selbstgemachte Verträge).

 

***

 

Deutlicher kann ich es beim besten Willen jetzt nicht mehr beschreiben....

 

Fazit :

Der dritte Airbnb-Supportler hat richtig gehandelt und die ersten zwei waren einfach nur unfähig , sie haben vielleicht Airbnb vertreten aber geltende Gesetze in diesem Land ignoriert !

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0,  was der RA sagt wird soweit richtig sein. Was er leider nicht angeführt hat, dass eine kostenfreie Stornierung nur zeitnah möglich ist (soweit ich Infos gefunden habe ist das ca. 1 Woche).

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