Hi,Ich habe aufgrund des weiter entfernten Arbeitsorts eine ...
Letzte Antwort
Hi,Ich habe aufgrund des weiter entfernten Arbeitsorts eine kleine Wohnung gekauft und nutze diese in Zukunft 3 Tage die Woch...
Letzte Antwort
Hi ihr Lieben!
Ich habe eine kurze Frage. Weiss von euch eventuell jemand ob ich die Kleinunternehmernehmerregelung bzgl. der Umsatzsteuer von Beginn an irgendwie beantragen muss, damit diese gilt? Ich werde auf jeden Fall unter dem entsprechenden Betrag bleiben, allerdings weiß ich nicht ob ich dann automatisch unter die Kleinunternehmerregelung falle und keine Umsatzsteuer erheben muss oder eben nicht.
Beste Grüße! 🙂
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
Hallo @Marny2 ,
kurze Antwort: Ja, diese ist beim zuständigen Gewerbeamt vorher zu beantragen.
Als Kleinunternehmer hast du ein Wahlrecht (nachlesen).
Wie viele Objekt möchtest du denn vermieten?
Vorab solltest du Dich über die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung informieren.
Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Vermietung ist essenziell!
Eine Vermietung gilt dann als gewerblich, wenn sie mit der Absicht der Gewinnerzielung und auf Dauer angelegt ist. Beispielsweise, wenn jemand systematisch mehrere Ferienwohnungen über Plattformen an Touristen vermietet, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit werten.
Gelegentliche Vermietungen, wie das gelegentliche Anbieten einer Unterkunft auf Airbnb, werden oft als private Vermietungen betrachtet.
Zur Information: Das CC ist kein Rechtsportal, noch ein Beratungsportal für Steuerfragen. Bitte wende Dich diesbezüglich an einen Steuerberater.
VG Brigitte und Michael
Hallo @Marny2 ,
kurze Antwort: Ja, diese ist beim zuständigen Gewerbeamt vorher zu beantragen.
Als Kleinunternehmer hast du ein Wahlrecht (nachlesen).
Wie viele Objekt möchtest du denn vermieten?
Vorab solltest du Dich über die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung informieren.
Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Vermietung ist essenziell!
Eine Vermietung gilt dann als gewerblich, wenn sie mit der Absicht der Gewinnerzielung und auf Dauer angelegt ist. Beispielsweise, wenn jemand systematisch mehrere Ferienwohnungen über Plattformen an Touristen vermietet, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit werten.
Gelegentliche Vermietungen, wie das gelegentliche Anbieten einer Unterkunft auf Airbnb, werden oft als private Vermietungen betrachtet.
Zur Information: Das CC ist kein Rechtsportal, noch ein Beratungsportal für Steuerfragen. Bitte wende Dich diesbezüglich an einen Steuerberater.
VG Brigitte und Michael
Hallo Brigitte und Michael!
Danke schonmal!
Es handelt sich lediglich um eine einzelne Wohnung, also war ich davon ausgegangen, dass es sich hier um eine private Vermietung handelt. Muss ich die Kleinunternehmerregelung wegen der Umsatzsteuer dann trotzdem vorher beim Gewerbeamt beantragen, auch wenn ich kein Gewerbe anmelden möchte?
VG, Marny 🙂
Hallo @Marny2 ,
entweder seid Ihr private Gastgeber und erklärt Eure Einnahmen und Ausgaben in der Anlage V der Steuererklärung oder Ihr seid gewerbliche Vermieter (Kleinunternehmer mit einer Gewerbeanmeldung) und erklärt diese in der Umsatzsteuererklärung.
Wir wissen nicht welchen Vorteil oder Zweck Ihr verfolgt, bezüglich der Umsatzsteuer und der Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer.
LG Brigitte und Michael
Vielleicht können hier zwei tolle Gastgeber Euch weitere Tipps geben.
@Jörg8 und @Udo6 sind firmer in den Regelungen/Thema gewerbliche Vermietung und Umsatzsteuer
Hallo Brigitte und Michael,
danke für euren Input! 🙂 Es geht mir hierbei tatsächlich darum, dass ich gelesen habe, dass auch nicht-gewerbliche Kurzzeitvermietung Umsatzsteuerpflichtig sei. Demnach müsste ich ja, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, die Kleinunternehmerregelung beanspruchen und war mir unsicher, wie das ohne Gewerbeanmeldung funktioniert oder ob ich überhaupt eine Anmeldung der Regelung benötige. 🙂
VG, Marny
@Marny2, so viel ich weiß muss die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt aktiv beantragt werden. Doch es gibt wohl FAs, die auf einen separaten Antrag verzichten.
Am besten fragst du beim zuständigen Finanzamt kurz nach, wie du es handhaben sollst.
Lieber Udo,
danke für dein Antwort!
VG, Marny
@Marny2, auch wenn's ungefragt off-topic ist, vermietest du in Münster? Hast du dich mit der dortigen Wohnraumschutzsatzung auseinandergesetzt?
Habe ich, aber danke der Nachfrage! VG 🙂
Bei solchen Themen bin ich immer sehr dankbar, wenn erfahrene Gastgeber eingreifen 😅. Na, eigentlich bei allen Themen! (Danke @Brigitte-Und-Michael0 und @Udo6!)
Ich lass mal hier einen Link zum verantwortungsvollen Gastgeben, einem Artikel im Hilfe-Center. Du scheinst eigentlich schon bestens informiert zu sein, aber vielleicht ist da doch noch etwas interessantes mit dabei, oder auch andere Artikel die den Start einfacher machen.
Viel Glück und gutes Gelingen! 🍀