Hallo zusammen, ich bin auch neu und möchte mich mit den ste...
Letzte Antwort
Hallo zusammen, ich bin auch neu und möchte mich mit den steuerlichen Sachen nicht rumschlagen. Siehe Wortmeldungen. Lieber ...
Letzte Antwort
Ich hab hier zwar jetzt etliche Beiträge gelesen aber keine Lösung gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ist noch alles recht neu hier für mich.
Habe morgen Termin beim Steuerberater um diverses zu klären. Nun hab ich mir die Rechnung von AirBNB zur Servicegebühr ausgedruckt jedoch wird darauf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Soweit ich gelesen habe ist diese aber inkl. MwSt.
Muss ich irgendwas in der Anzeige, im Profil etc. noch einstellen damit diese ausgewiesen wird. Da noch nicht klar ist ob ich mein bestehendes Gewerbe umschreibe (also Vermietung mit reinnehme) oder die Kleinunternehmerregelung nehme hab ich meine Umsatzsteuernummer nicht hinterlegt. Aber ich glaub das macht auch keinen Unterschied.
Könnt ihr mir einen Rat geben .
Muss ich eigentlich unter Benutzerdefinierter Steuereinzug die MwSt. quasi draufschlagen die ja später vom Auszahlungsbetrag theoretisch ans FA abgeführt werden muss. Oder wie habt ihr das geregelt?
Wäre dankbar über Erfahrungsaustausch da mein sogenannter Superhost sich nie zurückmeldet und ich nicht weiß wie ich andere direkt zwecks Hilfe/Erfahrungsaustausch kontaktieren kann.
Danke fürs helfen
Hallo Bianca, mir gehts genau gleich. Der Steuerberater sagt, dass in der Servicegebühr Mwst enthalten sein muss, allerdings ist die Mwst bei mir auch immer 0. Vielleicht ist das noch wichtig: Ich wohne in Österreich, habe die ATU (Steuernummer) vor der ersten Buchung richtig verwaltet (und ist verifiziert) und habe Airbnb über einen Channelmanager (smoobu).
Airbnb hat mir nur gesagt, da ich bei Smoobu schon Steuern bezahle, sind die ServiceGebühren Mwst. Frei. Aber mir leuchtet das nicht ganz ein ... Hat jemand hier noch eine Info?
@Marisa491, du solltest dir unbedingt einen neuen Steuerberater suchen, da deiner offensichtlich nicht die geringste Ahnung von Vorschriften im inner europäischen Handel (in unserem Fall von Dienstleistungen) hat, sonst wüsste er warum die MwSt nicht ausgewiesen wird, da dies nach EU Recht gat nicht nötigt ist, da die Steuerschuld automatisch auf dich übergeht (cross-border-Verfahren).
Das weiß jeder gute Steuerberater schon seit vielen Jahren ohne zu überlegen.
gilt das nur für Österreich oder auch in Deutschland ?
Der Support hat aber glaub ich auch keine Ahnung. Die neue Gebührenrechnung ist wieder ohne MWST, obwohl inzwischen die Umsatzsteuernr. hinterlegt wurde. Und mir kann immer noch keiner sagen ob ich unter Lokale Steuern die 7% selbst einstellen muss oder wie der support behauptet es automatisch draufberechnet wird.
Echt zum verzweifeln
Mir gehts genau gleich. Gibts von Airbnb eigentlich auch eine Rechnung für die Gebühren?
Beispiel: Ein Gast übernachtet bei mir und bezahlt gesamt EUR 300,-- auf mein Konto bekomme ich allerdings nur die EUR 250,-- überwiesen, da Airbnb die Servicegebühr (hier: EUR 50,--) gleich einbehält. Der Steuerberater möchte aber über diese EUR 50,-- eine Rechnung - aber woher?! @Jörg8
@Marisa491, @Bianca569 die Gastgeberrechnung findet man unter Buchungen, entweder Einzelheiten VAT invoice oder die drei Punkte dahinter anklicken.
Und in der gesamten EU wird im grenzüberschreitenden Verkehr keine MwSt ausgewiesen, da wegen cross Border Verfahren die Steuerlast auf den Empfänger der Dienstleistung/Waren übergeht.
Airbnb Irland - Gastgeber Deutschland/Österreich
Dennoch können die 19% (Deutschland) die auf die Gastgebergebühr abgeführt werden dürfen mit der Vorsteuer verrechnet werden (was habt ihr für Steuerberater?).
Ob es für Österreich gilt, mmmhh ist Österreich in der EU.
Sorry, so groß sollten die Links nicht sein. Mit diesem Rot fällt das extrem auf. Das Blau war mir lieber.
Heisst Airbnb muss sie nicht ausweisen, ich kann sie aber dennoch geltend machen?
Ich finds nur komisch welche Antworten ich von AirBNB bisher erhalten habe, bin mittlerweile im Support glaub an den 7. Berater weitergegeben worden. Da gab es Aussagen wie ""software connected host" wäre ich, weil ich die Wohnung noch wo anders hätte, daher wäre keine MWST dabei. Was aber zum Zeitpunkt der Rechnung nicht so war. Erst jetzt.
und noch mehr Aussagen warum nicht also alles sehr verwirrend und man hat den Eindruck dort hat nicht wirklich wer nen Plan. Seit 27.6. kommt jetzt gar keine Antwort mehr, seit ich nach dem oben geschrieben habe das hier wohl ein Fehler im System ist, das die Aussage so gar nicht stimmen kann.
Ich mach das mehr oder weniger ohne Steuerberater, also meine Steuererklärung, kann aber bei Fragen immer einen zu rate ziehen, aber der hat damit keine Erfahrung, ist ja auch nicht gerade alltäglich denk ich.
@Jörg8 - danke für die ausführliche Erklärung. Habe es meinem Steuerberater weitergegeben. Er wirds schon richten!