Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Unterküfte, die i...
Letzte Antwort
Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Unterküfte, die ich verwalten darf. Ich wohne in Düsseldorf und suche im Umkreis v...
Letzte Antwort
Hallo liebe Gastgeber,
da mir dieser Fall noch nicht vorgekommen ist, möchte ich Euch um Eure Erfahrungsreichtümer bitten 🙂
Eine Interessentin (hat noch nicht gebucht) fragt, ob ich ihr einen Mietvertrag ausstellen könne, der die Netto-Kalmiete ausweist.
Sie bekäme eine Förderung über ein Stipendium dafür.
Habt Ihr ds schon mal gemacht?
Falls ja, habt Ihr Rat / Tips oder evtl. einen Tip, welchen MV ich nehmen sollte?
Es handelt sich um eine Anmietung für eine Fortbildung für die Dauer von 2 Monaten.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!
Obacht mit regulärem Mietvertrag: Dann greift der Mieterschutz. Und die Befristung von Mietverträgen ist an ganz bestimmte gesetzliche Bedingungen geknüpft.
Du musst nach einem Beherbergungsvertrag schauen. Da wiederum ist es eher unüblich, eine Nettokaltmiete auszuweisen.
Hallo till-and-Jutta0,
ja, genau diese Bedenken habe ich auch. Ich glaube zwar, dass es die Mieterin ehrlich meint, aber mir ist nicht wohl dabei. Bei einem Beherbergungsvertrag fürchte ich mich ein wenig davor, dass mir ein Gast-Gewerbe unterstellt wird, wenn das in falsche Hände gerät. Aber ich werde mir das auf jeden FAll genauer ansehen - also den Beherbergungsvertrag . Vielen Dank für Deine Hilfe.
@Birgit123, meine Erfahrung ist, dass die Ämter / Behörden in der Regel keinen Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag benötigen. Den jeweiligen Ämtern reicht eine Bestätigung, dass die Wohnung von / bis gemietet wurde und der Mietzins beglichen wurde. Ich habe dies einige Male für Studenten und ausländische Praktikanten gemacht, die vorübergehend länger bei mir gewohnt haben. Den Mietzuschuss erhält die Interessentin normalerweise nur, wenn sie den Nachweis bringt, dass die Miete auch von ihr beglichen wurde.
Ich habe mich in der Vergangenheit damit beholfen, dass ich nur eine Bestätigung an den Gast ausstelle wie folgt. Bisher gab es nie Probleme.
„Bestätigung
Herr Max Mustermann, geb. am XX.XX.XX, derzeit wohnhaft in (derzeitige Adresse des Buchenden) hat meine Wohnung in (Adresse der Mietwohnung) für die Dauer vom XX.XX.XX bis XX.XX.XX gemietet. Die monatliche Kaltmiete beträgt XXX €“.
Wichtig für die Ämter ist, dass die Miete auch bezahlt wurde oder wird.
Deshalb noch einen Zusatz z.B.
„Der monatliche Kaltmietzins in Höhe von XXX € wird, spätestens am 3. Werktag fällig
oder
„Der monatliche Kaltmietzins in Höhe von XXX € wurde für die Zeit vom XX.XX.XX bis XX.XX.XX am XX.XX.XX im Voraus entrichtet.“
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Hallo Christa0, vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Ich habe der Mieterin nun eine Rechnung ausgestellt, in der ich eine Brutto-Warm-Miete ausgewiesen habe, eben so die 7% MwSt.
Unter der Summe habe ich die kalkulierten Nebenkosten eingetragen und die dadurch resultierende Kalkulierte Kalt-Miete mit dem Hinweis, dass es sich um eine Warm-Miete ohne NK-Abrechnung handelt.
Aber Deinen Hinweis mit der Bescheinigung werde ich auf jeden Fall auch noch aufgreifen und diese Bescheinigung noch hinzugeben. Vielen Dank für Deine Hilfe.
Hallo @Birgit123 wenn du das @ drückst kann du im Scrollfenster die Adressaten auswählen ( zB @Christa0 @Till-and-Jutta0 ) , dann bekommen sie eine Mitteilung dass du sie erwähnt hast.