Ich vermiete innerhalb meiner Gewerbeeinheit in Berlin einen...
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Ich vermiete innerhalb meiner Gewerbeeinheit in Berlin einen Teil als eigenständige Wohnung.Dafür habe ich Umbauten vorgenomm...
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Hallo,
leider finde ich die verschiedensten Antworten und bin verzweifelt, weil ich nicht weiß was nun stimmt.
Ich möchte eine Mietswohnung wenn möglich das ganze Jahr an so viele Gäste und mit so viel Gewinn wie möglich untervermieten.
Hierfür habe ich genug angespart, dass ich meinen aktuellen Job kündigen möchte und mich erstmal voll und ganz darauf konzentrieren möchte (geplant sind auch weitere Unterkünfte im Ausland)
Da ich noch nicht weiß ob und wie viel Einnahmen ich mache stellt sich mir dir Frage:
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Oder zählt das zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten 🙂
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Hallo Patricia,
danke für deine Nachricht allerdings habe ich hierzu schon alles in der Community gelesen 😊
Aber wenn diese freiberuflich Definierten nicht beratend in ihrem kernkompetenzbereich wirken
sondern "gewerblich", also z. B. ein Arztneben seiner aerztlichen Behandlung Heilmittel verkauft,
ist er bei diesem Verkauf oder Vermietung eben nicht freiberuflich taetig
sondern gewerblich.
Es kommt also auf das konkrete Handeln an, nicht nur den erlernten Beruf.
Also auch nochmal den Hinweis auf kompetente Beratung ernst nehmen.
@Veronica-and-Richard0 ganz genau.., und man kann auch beides in einer Person sein. Man kann zB als Hauptberuf eine freiberufliche Tätigkeit ausüben und nebenbei ein Gewerbe.... alles kein Problem... aber man muss es richtig anmelden und spezifisch versteuern, nicht etwas zusammenwursteln und sich hinterher wundern wenns Ärger gibt.
@Sabine-Ingrid0: ja, bei mir trifft alles zu: nichtgewerbliche Vermietung und Verpachtung, gewerbliche Stromerzeugung aus Photovoltaik, selbstaendige freiberufliche Beratertaetigkeit und Vera ist erwerbstaetig als meine Angestellte.
@Veronica-and-Richard0 ich will in diesem Forum nicht über solche Dinge im Detail reden.. aber Du bist nicht allein 😉
Und beim Muellentsorgen kann es zu Aenderungen kommen,
wenn man nicht mehr rein privat agiert und die Kommune (automatisch) fuer die Muellentsorgung zustaendig und verpflichtet ist
sondern man gewerblich ist und ggf den Muell privat (nicht ueber die Kommune) entsorgen muss / kann.