Einen rechtgültigen Steuerbeleg gibt es nur in Form der Gebühren Rechnung. Du kannst dir deine Umsätze sonst ja in von dir definiertem Zeitraum anzeigen lassen. Bei Angabe der Übernachtungssteuer hast du dann Pro Buchung 2 Werte. Im Grunde sind die von dir Erstellten Rechnungen in deiner Buchführung die Grundlage für die Einnahmen (bzw. die Auszahlungsbelege von z.B. Paypal) und der Steuerbeleg über die Airbnb Gebühren Werbekosten. Dann gibt es noch (in den meisten Kommunen) mindesten Quartalsweise die Übernachtungssteuer. Ich gehe jetzt davon aus das keine Umsatzsteuer Vorabzugsberechtigung bzw. Vorauszahlung vorgesehen ist? In diesem Fall musst du dich mit §13B reverse-charge Verfahren vertraut machen. Bzw. dein Steuerberater sollte das abwickeln.
Oder gibt es mittlerweile eine richtige Abrechnung fürs FA von Airbnb über die Möglichkeiten der Auswertung hinaus?
Ich arbeite mit einer Buchungssoftware plus Buchhaltungssoftware da Airbnb nur ein kleinen Anteil hat. Da ist relativ egal was die Plattformen an Auswertung bieten. Relavant sind ja dein Geldeingang -Ausgaben in form von Belegen/Rechnungen und Kontoauszug für FA.