Nutzungsänderung - Stellplatzpflicht

Johanna-Maria-Sandra0
Level 2
Neustadt, Germany

Nutzungsänderung - Stellplatzpflicht

Hallo,

meine Frage richtet sich an alle die darüber Wissen besitzen, oder an alle die aus dem Umkreis RLP kommen.

 

Ich möchte gerne Gastgeberin werden. Ich habe schön brav eine Nutzungsänderung beantragt.

Nun will die Stadt VERPFLICHTEND das ich einen Stellplatz zu der Wohnung zuweise. Ins Baulastenverzeichnis.

Dies ist unmöglich in meinem Gebiet und aussichtslos.

Nun stehe ich vor dem nichts..

 

Kennt sich jemand damit aus, oder hatte die selbe Problematik? Bitte verzweifelt um Hilfe ..

 

Liebe Grüße

Johanna

8 Antworten 8
Juliane
Community Manager
Community Manager

@Johanna-Maria-Sandra0 

 

Uff! Da möchte man als Gastgeberin bald loslegen und dann fordern die Behörden so etwas.

 

Ich gebe mal Daumen und Kommentar, dass die Sichtbarkeit etwas erhöht. Gehört/gelesen habe ich davon jetzt noch nichts.

 

Wahrscheinlich eine dumme Frage, aber was ist RLP? 😅

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Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

RLP = Abkürzung für das deutsche Bundesland Rheinland-Pfalz

Danke für die Aufklärung. Ich gebe mich meinen Kopfschmerzen kurz mal hin vom auf die Stirn hauen. 🤦‍♀️

 

(Dank dir habe ich mich jetzt aber auch an The Länd erinnert...😅)

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Harald93
Level 10
Rüsselsheim, Germany

@Johanna-Maria-Sandra0 

 

Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass Dein geplantes Airbnb in Neustadt/Weinstraße ist und hab ein bisschen gegoogelt. 

Bei einer Umwidmung für z.B. Einzelhandelsgeschäfte im Bereich der Innenstadt KANN! die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen von der Stellplatzpflicht abweichen.

Einzelhandelsgeschäfte sind natürlich was anderes als eine Ferienwohnung und auch sonst gibt es bestimmt viele andere Details zu beachten, aber an Deiner Stelle würde ich unbedingt das Gespräch mit der Gemeinde suchen. Vielleicht geht ja doch was ....

 

Du kannst ja auch noch mal auf der Homepage der Stadt nach "Stellplatzsatzung" suchen.

 

[natürlich ist das keine Rechtsberatung o.Ä. sondern lediglich ein Tipp]

@Harald93 

 

Danke für deine Ermittlung in dieser Sache. 😁

 

Gibt's da schon was Neues, @Johanna-Maria-Sandra0

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Lorenz1344
Level 1
Bergneustadt, Germany

Hallo Johanna!

 

Wie ist das ganze jetzt ausgegangen?

 

Ich stehe vor dem selben Problem!

@Lorenz1344 

 

Danke fürs Nachstochern! 

 

Bist du aus der selben Region oder kommt das jetzt von anderen Behörden? 🤔

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Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

@Johanna-Maria-Sandra0 Aus eurer Satzung (Neustadt an der Weinstraße). Vielleicht hilft das weiter:


Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen
Schwierigkeiten möglich oder ist sie aufgrund einer Satzung nach § 88 Abs. 3 LBauO
untersagt oder eingeschränkt, so kann die Bauherrin oder der Bauherr, wenn die Stadt
zustimmt, die Verpflichtungen nach § 47 Abs. 1 - 3 LBauO auch durch die Zahlung eines
Geldbetrages nach Maßgabe dieser Satzung erfüllen.

 

Zone I 8.500,00 Euro je Stellplatz oder Garage
Zone II 5.500,00 Euro je Stellplatz oder Garage
Zone III 5.200,00 Euro je Stellplatz oder Garage
Zone IV 4.000,00 Euro je Stellplatz oder Garage

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