@Andrea6954, Wien hat gegenüber anderen Gemeinden den Vorteil, dass die Ortstaxe nicht pro Nacht und Person berechnet wird sondern mit einem sehr geringen Prozentsatz des mtl. Umsatzes.
Wir haben daher das für die Gäste übernommen, der Aufwand für die Einforderung oder möglichen Ärger/Diskussionen steht in keinem Verhältnis zu dem Betrag um den es geht. Gäste wollen mit der Buchung alle Kosten bezahlt haben.
Wenn vor Ort zusätzliche Kosten anfallen muss darauf im Inserat deutlich hingewiesen werden und dann ev. vor Ort auch kassiert werden. Es gibt auch Städte die mit airbnb bereits eine Vereinbarung zum Einbehalt gemacht haben. Wien gehört nicht dazu.
Wenn in anderenGemeinden z.B. pro Person und Nacht bis zu € 2,50 verrechnet werden sind das für 2 Personen und 7 Nächte € 35,00 zuätzlich. In Wien ist das nur ca. 1/3 und kann also leicht "eingepreist" werden. Und die Ortstaxe kann ohnehin bei der Steuererklärung als Ausgabe geltend gemacht werden.