Hi, ich bin Philipp 32 Jahre alt und seit 1 Monat im Airbnb ...
Letzte Antwort
Hi, ich bin Philipp 32 Jahre alt und seit 1 Monat im Airbnb Game. Kann mir jemand mit der Preisgesaltung helfen ? Nutzt jeman...
Letzte Antwort
Hallo zusammen,
Wir (Ehepartner) haben 2022 ein Haus mit Einliegerwohnung gekauft und uns dafür entschieden, diese per Airbnb zu vermieten. Das lief in 2023 auch sehr gut an.
Bisher sind wir davon ausgegangen, dass wir die Einkünfte über Anlage V in der Einkommenssteuer angeben können. Nun haben wir aber einen Brief vom Finanzamt erhalten der uns auffordert, eine Personengesellschaft (also z.B. eine GbR) zu gründen. Wir sind uns nicht sicher, wie wir damit umgehen sollen und fürchten den Schritt, als Gewerbe eingestuft zu werden (da das langfristige Konsequenzen haben kann...)
Umsätze weit unter den Grenzen für Gewerben (z.B. < 22k Eur), wir bieten keine besonderen Dienstleistungen (Frühstück o.Ä.) an.
Frage: Hat jemand Erfahrung mit einer Situation, bei der Ehepartner gemeinsames Eigentum vermieten und kann uns helfen zu verstehen, welche Konsequenzen die Anmeldung einer GbR hätte (Kleingewerbe), bzw. wie wir da drumrum kommen?
Alternativ, kennt jemand einen guten Steuerberater der hierzu beraten könnte? Wir sind in Baden-Württemberg, Raum Karlsruhe.
Vielen Dank euch!
Hello @Flavius6 Das kommt mir seltsam vor. Als Ehepaar hatten wir diesbezüglich noch nie diese Probleme.
Wir dürfen hier aber keine steuerliche Beratung leisten, laden jedoch ab und zu Fachleute zu unseren Treffen ein, zuletzt dort. Da findest du auch einen Ansprechpartner, nicht zu weit weg von dir.
Hi,
also wenn ihr ein Airbnb Angebot zusammen betreibt, seid ihr automatisch eine GbR. Ab dem Moment, ab dem sich min 2 Personen zusammenschließen und gemeinschaftlich einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, sind sie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (wenn nicht eine andere Rechtsform bereits gewählt wurde). Genauere Vereinbarungen braucht es dafür erstmal nicht, weil die Grundlagen im BGB geregelt sind. Natürlich kann man abweichende oder darüber hinausgehende Regelungen in einem Vertrag vereinbaren, soweit zulässig. Schon eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit, bei der jeder mitbezahlen soll, kann eine GbR darstellen. Aber wie das ganze mit dem Finanzamt am besten geregelt wird, kann euch sicher ein Steuerberater beantworten. Ich vermute, dass ihr, wenn ihr nicht z.B. als Ehepaar zusammen veranlagt werdet, einfach eure anteiligen Gewinne 50:50 in euren separaten ESt Erklärungen angebt. Ich gehe davon aus, dass ihr kein Gewerbe anmelden müsst, solange ihr nur euer gemeinschaftliches Eigentum verwaltet und vermietet. Aber das ist nur eine Vermutung von einem BWL Student. Das sollte mit einem Anruf bei einem Steuerberater zu klären sein.
Viele Grüße,
Daniel
Ich habe hier am wenigsten Ahnung, aber mit @Till-and-Jutta0s und @Daniel12366s Kommentar liest sich das schon etwas merkwürdig.
Ich hoffe, ihr könnt das schnell klären und lasst uns gerne wissen, was dabei herausgekommen ist. Solange es "teilbar" ist. Das könnte für andere interessant sein, die auch solche Aufforderungen bekommen. 🤔
Hallo ein kurzes Update von unserer Seite:
Das Finanzamt bezieht sich auf eine Rechtssprechung vom 2021, nachdem Airbnb automatisch als Gewerbe anzusehen ist:
Dieselbe Aussage haben wir auch von einer Steuerberaterin erhalten, nachdem sie sich etwas näher mit dem Fall beschäftigt hat.
Das stellt uns vor ziemliche Probleme, weil die Einstufung als Gewerbe Auswirkungen aufs Betriebsvermögen hat, einen Gewerbeschein erfordert, und sogar einen Bauantrag (Nutzungsänderung) nach sich ziehen kann. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, unsere Umsätze sind nun wirklich nicht riesig...
Hat hier niemand sonst ähnliche Schwierigkeiten? Die Rechtssprechung ist von 2021, das müsste doch dem ein oder anderen Finanzamt schon aufgefallen sein? Hat jemand Tipps?
@Flavius6 Von welchem Land reden wir hier eigentlich: Tschechien oder Deutschland?
In Deutschland sind Airbnb-Einkünfte in der Regel "Vermietung und Verpachtung" im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietun...
Neure Urteile lassen da sogar unschädlich weitere Dienstleistungen zu, die früher als hotelähnlich und somit schädlich eingestuft werden.
[keine steuerliche Beratung, nur Erfahrungsaustausch]
Danke für das Update dazu.
Das mit Tschechien hat mich jetzt aber auch verwundert und nach Lesen von @Till-and-Jutta0s Kommentar (Danke für die Aufklärung!) um so mehr. Behörden und Steuerberater stimmen dem sogar zu und deuten nicht auf ein ausländisches Urteil an? 🤔 Das kann ja nicht sein, dass für dich andere Regeln dann gelten als für den Rest des Landes....
So habe ich dann aber auch Hoffnung, dass es für dich dann letztendlich doch nicht so schlimm ausschauen würde.