Rechnung vom Gastgeber und Airbnb erhalten - komme nicht weiter

Rechnung vom Gastgeber und Airbnb erhalten - komme nicht weiter

Hallo zusammen, ich versuche nun seit zwei Wochen eine korrekte Rechnung für eine Buchung in Deutschland zu erhalten.

 

Für die Servicegebühr habe ich von Airbnb inzwischen eine Rechnung über das Formular erstellen können und dieses auch nochmal über einen Mitarbeiter erhalten. Dort ist allerdings die falsche mWSt ausgewiesen, nämlich die für Österreich anstatt Deutschland (MWSt-Land: Austria, also 20% statt 19%). Auf meinen Hinweis habe ich über den Chat zwar die Bestätigung erhalten, dass dies ein Fehler sei, warte nun aber schon eine Woche auf eine Korrektur. Mein Ticket wurde schon 2x wieder geschlossen. Gerade habe ich es nochmal wieder eröffnet. Der Support schickt mir in jedem zweiten Beitrag erneut eine Anleitung zum Herunterladen dieses Zahlungsbelegs.

 

Für die Übernachgungskosten habe ich vom Gastgeber die Antwort erhalten, dass dieser keine Rechnung ausstellen müsse, da meine Buchung über Airbnb erfolgte. Soweit mir bekannt, ist diese Aussage nicht korrekt. Wenn der Gastgeber mehr als ein ganzes Haus mit mehreren Zimmern vermietet und allein meine Buchung einen hohen 3-stelligen Betrag gekostet hat, gehe ich davon aus, dass dies keine Privatvermietung mehr ist. Der über Airbnb erstellte Zahlungsbeleg ist leider keine korrekte Rechnung, mit der ich etwas anfangen könnte (Finanzamt sagt nein).

 

In ähnliche Themen habe ich mich eingelesen, helfen mir aber nicht weiter.

https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/Rechnungen-vom-Gastgeber-Rechnungen-von-Airbnb/m...

https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/FAQ-Mein-Airbnb-Gast-m%C3%B6chte-eine-Rechnung-W...

https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Mehrwertsteuer-wird-nicht-ausgewiesen/td-p/1619823

 

Es ist wirklich sehr nervig, wenn man viele Stunden damit verbringen muss, eine einfache Rechnung für einen so hohen Betrag zu erhalten.

5 Antworten 5
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Richard2578 ,

 

in Deinem Profil steht leider kein Wohnort, bist Du in Deutschland ansässig?

 

Wo war die Unterkunft, auch in Deutschland?

 

Zum Punkt Rechnung muss ich Dir Recht geben.

 

1) Airbnb stellt nur die Plattform zur Verfügung und berechnet dafür Servicegebühren. Über diese Servicegebühren ist im System eine Rechnung hinterlegt. Dass hier der falsche Steuersatz ausgewiesen wird, muss ein Systemfehler sein (vielleicht hat Dein Gastgeber seinen Wohnort in Österreich, aber die vermietete Unterkunft ist in Deutschland, das könnte eine Ursache sein). Dass das Ticket geschlossen wurde ist ein Unding, vielleicht kann ja @Juliane b eim Support nochmals nachhaken.

 

2) Auch wenn Gesamtpreis 3-stellig war, so kann es dennoch sein, dass der Gastgeber dennoch umsatzsteuerlich von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch macht und daher keine Umsatzsteuer enthalten ist. Andernfalls sind Kurzeit-Vermietungen in Deutschland generell mit 7% zu versteuern, d.h. die müssten dann im Gesamtpreis (ohne Gebühren) enthalten sein. 

 

Unabhängig davon ist meines Erachtens der Gastgeber verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen, wenn der Gast dies wünscht.

 

Es gibt im Airbnb System auch eine Funktion zur Selbst-Erstellung einer Rechnung, wo man die korrekte Firmenanschrift eingeben kann (falls mit privatem Account reserviert wurde, die Rechnung soll aber an eine Firma gehen), dies wäre eine Option, allerdings ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Übrigens, als Nachweis der Betriebsausgaben genügt dem Finanzamt der Ausdruck der Buchungsbestätigung, d.h. somit wären die Kosten nachgewiesen. Zum Vorsteuerabzug ist jedoch eine ordentliche Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer erforderlich.

 

Wenn der Gastgeber sich schlicht weg weigert, dann kann man wohl nichts machen, klagen wäre wohl zu aufwendig... Idealerweise sollte man das Thema Ausstellung einer ordentlichen Rechnung bereits vor Abschluss der Reservierung mit dem Gastgeber abklären. 

Juliane
Community Manager
Community Manager

@Richard2578 

 

Willkommen im Community Center!

 

Es tut mir leid zu hören, dass der Grund ein doch eher unerfreulicher ist. Wie @Ralf5 vorgeschlagen hat, habe ich es auch einmal von unserem Ende aus weitergegeben und bereits eine Bestätigung erhalten, dass das Ticket noch offen ist und die Notizen zum Fall entsprechend ergänzt wurden.

 

Wir sind hier nicht direkt mit dem Support verbunden, können keine Fälle einsehen und bekommen auch keine detaillierten Rückmeldungen. Das Stochern hilft aber manchmal. Die Daumen sind gequetscht, dass es diesmal auch etwas bringt und du endlich und baldigst eine korrekte Rechnung erhältst! 😊

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Hallo, danke erstmal für Antwort.

@ Ralf5

zu deinen Fragen. Ja Wohnort und Unterkunft ist Deutschland. Beim Gastgeber habe ich natürlich als erstes nachgefragt, ob der Wohnsitz in Österreich ist aber das ist auch nicht der Fall. Mit der hinterlegten Adresse ist eine gute Idee. Ich habe mal eine eingegeben und versuche jetzt nochmal, eine Rechnung zu bekommen.

 

Wo finde ich denn die Funktion zur Selbst-Erstellung einer Rechnung mit Adresseingabe? Die Funktion zur Selbsterstellung habe ich gefunden aber kein Fenster, wo man die Adresse eingeben kann.

 

Heute nochmal eine Nachricht vom Support bekommen, dass er sich mit dem Technikteam in Verbindung setzen werde. Dies lese ich allerdings schon zum dritten Mal.

 

Auch wenn der Gastgeber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, müsste er doch Rechnung ausstellen können (müssen?), wo genau das vermerkt ist oder nicht?

 

Ja dass ihr nicht direkt mit dem Support verbunden seid, habe ich mir schon gedacht aber vielleicht gibt es ja noch eine idee.

Gaby42
Level 10
Daisendorf, Germany

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Richard2578 ,

 

wenn Du hier im Forum jemanden anschreiben willst, dann genügt es nicht, das @-Zeichen und den Namen des Mitglieds zu tippen, sondern nach Eingabe des @-Zeichens öffnet sich ein Fenster mit den bisherigen Schreiben des aktuellen Threads, daraus einen per Mausklick auswählen. 

 

Nur Dank der Aufmerksamkeit von @Gaby42 habe ich bemerkt, dass Du hier nochmals geantwortet hast. 

 

Nochmals zur Gastgeber-Rechnung: ja, auch wenn er Kleinunternehmer ist, so ist er verpflichtet eine ordentliche Rechnung auszustellen. Um welchen Betrag geht es denn eigentlich?

 

Allerdings erkennt das Finanzamt auch die Übernachtungskosten als Betriebsaufwendungen an, wenn diese mangels Vorhandensein einer Rechnung glaubhaft nachgewiesen werden. Durch die Vorlage (Ausdruck) der Buchungsbestätigung ist dies bereits glaubhaft belegt.

 

Weiterhin sind in der Buchungsbestätigung auch schon die Airbnb-Service-Gebühren enthalten. Es gibt im Buchhaltungs-Alltag immer mal wieder Konstellationen, wo es keine Rechnung gibt, sondern nur einen Zahlungsbeleg oder ein ähnliches Dokument. Dies ist, wie schon erwähnt, als Nachweis für die Betriebsausgaben ausreichend, allerdings nicht für die Umsatzsteuer, die darf man in diesen Fällen nicht als Vorsteuer geltend machen.

 

Ich würde der Einfachheit halber (und auch um meine Nerven zu schonen) sowohl auf die Rechnung vom Gastgeber als auch von Airbnb verzichten.

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