Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb

@Patricia741 , @Wolfgang---Anke0 ,

 

zum Thema Rechnung gibt es bereits mehrer Beiträge. Dennoch antworte ich hier mal ´.

 

1) Rechnung vom Gastgeber an den Gast

Wenn ein Gast eine Rechnung verlangt, dann muss der Gastgeber eine Rechnung ausstellen.

Grund: Airbnb ist Vermittler der Leistung und der Vertrag für die Übernachtungsleistung (die vom Gastgeber erbracht wird) kommt zwischen Gast und Gastgeber zu Stande. Als Gesamt-Rechnungsbetrag ist der Gesamtbetrag ohne die von Airbnb erhobene Servicegebühr, mit anderen Worten der Auszahlungsbetrag zuzüglich der Servicegebühren. Beispiel: Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person + Endreinigung 20 = Gesamt-Rechnungsbetrag 100 Euro

 

2) Rechnung von Airbnb an den Gastgeber

Airbnb berechnet 3% Servicegebühren an den Gastgeber, deshalb ist der Auszahlungsbetrag in unserem Beispiel auch nur 97 Euro, d.h. hier gibt es eine Rechnung über 3 Euro, die man sich zu jeder Buchung ausdrucken kann.

 

3) Rechnung von Airbnb and den Gast

Airbnb berechnet auch Servicebgebrühren (in unterschiedlicher Höhe abhängig von unterschiedlichen unergründbaren Faktoren), nehmen wir mal an für unseren Fall werden 12% berechnet, das wäre dann eine Rechnung über 12 Euro. Hiefür kann sich der Gast eine Rechnung aus dem System rauslassen.

 

Auch wenn der Gast eine Rechnung über den Gesamtbetrag inklusive Gebühren verlangt, so kann  Wunsch nicht entsprochen werden, da erstens der Gastgeber die Höhe der Servicegebühren gar nicht kennt und zweitens diese nicht Teil seiner Lesitung an den Gast sind! 

 

Weiterhin is zu beachten, dass ggf. Umsatzsteuer in diesen Beträgen enthalten ist, sofern der Gastgeber ust-pflichtig sein sollte (auch hierzu gibt es bereits mehrere Threads und deswegen möchte ich nicht weitere darauf eingehen).

 

 

*Titel aktualisiert

 

34 Antworten 34
Wolfgang---Anke0
Level 4
Owingen, Germany

DAS habe ich verstanden, im Gegensatz zu den vorher angegebenen links, danke.

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Ralf5 

 

Das ist mal eine klar verständliche Darstellung des Themas und es ist auch alles richtig was du schreibst. Es würde sich lohnen daraus einen eigenen Thread zu erstellen auf den man dann verlinken kann. Denn unter dem Titel "Preisniveau" wird das niemand finden. Dieses Thema taucht im CC immer wieder auf und dein Beitrag erklärt die Sache einwandfrei.

 

@Ute42, ehrlich gesagt weiß ich nicht warum das so umständlich ausgebreitet wird.

 

@Wolfgang---Anke0  wollten wissen was sie tun müssen wenn ein Gast eine Rechnung haben will ?

 

Ganz einfach :

Man kauft sich einen Rechnungblock für 2,50€ im Schreibwarenhandel, trägt genau die Summe ein die auf dem Konto eingegangen ist (also von Airbnb überwiesen wurde) und das wars !

Ob jemand Umsatzsteuerpflichtig ist wird er ja hoffentlich selber wissen aber die meisten sind wohl als Kleingewerbe eingetragen und davon befreit , also wird in dem Rechnungs-Formular das Feld MWSt durchgestrichen.

 

Ob man jetzt für sowas erneut einen Thread aufmachen muss ? und wenn müsste man schon zwischen geweblichen und privaten Vermietern unterscheiden.... dann wär es aber schon fast Steuerberatung die wir hier nicht geben dürfen.

.

@Sabine-Ingrid0 

 

Bitte ersetze in dem Post den du eben geschriebenhast den Begriff "Kleingewerbe" durch "Kleinunternehmer", sonst stiftest du hier wieder neue Verwirrung.

 

Korrekt muß der Satz heißen:

 

"Ob jemand Umsatzsteuerpflichtig ist wird er ja hoffentlich selber wissen aber die meisten sind wohl Kleinunternehmer"

 

 "Eintragen" als Kleinunternehmer gibt es nicht. Paß auf, von Ralf kommt gleich ein Kudo für mich denn der kennt sich mit Steuern aus.

 

 

cc: @Ralf5 

 

@Ute42, ich wollte zum Thema Kleingewerbe einen Link einstellen, habe es zweimal probiert und wurde jedesmal gelöscht.

Vielleicht geht es wenn ich die 3W weglasse.

gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html

@Ute42, ich wollte zum Thema Kleingewerbe einen Link einsetzen , habe es dreimal probiert, wurde aber jedesmal gelöscht !

In manchen Gemeinden muss man sich als Vermieter beim Ordungsamt eintragen lassen und als Airbnb-aktivist befindet man sich im Dienstleistungsbereich...also Gewerbe.

Am besten man gibt einfach mal "Kleingewerbe-Rechnung" ein, da kann man alles nachlesen.

 

Ich hab aber auch nichts gegen Kleinunternehmer 😄

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Ute42   &   @Ralf5 

Kopie: --> Es würde sich lohnen daraus einen eigenen Thread zu erstellen auf den man dann verlinken kann. Denn unter dem Titel "Preisniveau" wird das niemand finden. Dieses Thema taucht im CC immer wieder auf und dein Beitrag erklärt die Sache einwandfrei.

Die Veränderung von 11/2018 zur Rechnungserstellung finde ich ätzend , aber AirBnB schraubt halt gerne:(. Den Link von @ Till&Jutta würde ich ggf. auch dort einpflegen (s.o.)

Ich finde es von Anna admin schon mal toll, das sie auf mein Anraten hin, den Titel von Pr auf Preisniveau verändert hat, sonst wäre der thread in der Suchmaske verloren.

Guten Start in die Woche HH&HG PW

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Anna , ich hoffe, Du hattest (oder hast noch) einen angenehmen Urlaub.

 

Könntest Du bitte einen neuen Beitrag aufmachen mit der Überschrift "Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb" und dort dann meinen Beitrag, der mit "zum Thema Rechnung" beginnt und die nachfolgenden dazugehörigen Kommentare hinein verschieben.

 

Dies dient dr Übersichtlichkeit und wie von Ute und Patricia bereits erwähnt, hat das Thema mit dem aktuellen Thread nicht sehr viel zu tun! 

 

Kopie an @Kirstie, danke!

Kirstie
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Danke @Ralf5 für die verständliche Erklärung zum Thema Rechnung ! Es ist eine gute Idee, einen eigenen Thread daraus zu machen - ich habe deinen Beitrag und die Kommentare in einem neuen Thread in 'Tipps & Tutorials' verschoben !

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

@Ralf5 danke, ich hatte eine schöne Zeit! Wie ich sehe, hat @Kirstie schon alles geregelt 🙂 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Sabine-Ingrid0    meinst du diesen Link ? 

https://www.kleingewerbe.de/rechnungsstellung.htm   HH&HG PW

Die Summe, die bei mir ankommt ist für Geschäftsreisende, die ihre Unterlagen bei der Firma o.ä. einforden wollen , nicht der Betrag den die Firma, bezahlt oder erstatten soll. In meinen Augen ist es mit dem Quittungsblock nicht getan. Oder liege ich da falsch? Bis zum Freitag muss ich meine 1. Rechnung diser Art erstellen.

@Ute42   @Ralf5 

@Patricia741.. kein Quittungsblock !

einen Rechnungsblock !

Du musst nur eine Rechnung für Deine tatsächlichen Einnahmen ausstellen , nicht für die Einnahmen die Airbnb gemacht hat.... da müssen sie sich an Airbnb wenden.

 

Beispiel :

Gast hat insgesamt 150€ an Airbnb gezahlt, Airbnb hat 100€ an Dich weiter-überwiesen ( = zu versteuernde Einnahme)....

Airbnb stellt Rechnung über 50€ aus

DU stellst Rechnung über 100€ aus

 

@Sabine-Ingrid0 ,

 

Rechnungsblock - JA.

 

Aber danach NEIN.

Die tatsächlichen Einnahmen sind nicht die erhaltenen Zahlungen sondern die Einkünfte aus den Vermietungen ohne  die abgezogenen Gastgeber-Servicegebühren. Laut Deinem Beispiel wurden Dir von airbnb 100 Euro ausgezahlt, aber hier wurden von Deinen Einkünften ja bereits 4 Euro Servicegebühren abgezogen, deshalb belaufen sich die tatsächlichen Einkünfte auf 104 Euro! Über die 4 Euro kannst du Dir von Airbnb eine Gastgeber-Rechnung ausdrucken.

Richtigerweise müsste Airbnb 104 Euro an Dich überweisen und Du müsstest dann 4 Euro an Airbnb überweisen. Aus Vereinfachungsgründen verrechnet Airbn diese mit der Auszahlung und zahlt folglich nur 100 Euro aus, was aber nicht bedeutet, dass Du dies in Deiner eigenen Buchhaltung auch verrechnen darfst, s. hierzu auch meinen Post weiter unten im Thread.

 

Sorry, dass ich hierzu so viel schreiben muss. Ich hoffe, dass es nun verständlich ist - am Telefon wäre es leichter, aber diese Möglichkeit haben wir leider nicht.

wurden bereits 5

 

 

@Ralf5, ja einverstanden, das habe ich ja auch als alternative geschrieben. Normalerweise müsste uns Airbnb den gesamten Betrag überweisen (in diesem Beispiel 104€) und uns dann eine Rechnung über die Provision stellen, so machen es auch viele andere Plattformen.

Dann wäre das Geld auch als Eingang auf dem Einnahmenkonto , die Provision auf dem Ausgabenkonto und man könnte eine saubere Buchhaltung machen.

Wenn man ein Hotel hat ist das was anderes aber es würde mich mal interessieren wie viele Airbnb-Gastgeber die Bruttoeinnahmen (inkl.Servicegebühr) ind der EÜR angeben sich die Rechnung von der Servicegebühr ausdrucken und als Ausgaben wieder geltend machen...unterm Strich kommt es ja auf das selbe raus und es ist auch keine Steuerhinterziehung wenn man den tatsächlich auf dem Konto eingegangenen Betrag angibt.

Eine Rechnung auszustellen über eine Summe die so nicht eingegangen ist, ist eigentlich auch nicht korrekt und wenn das FA die Kontoauszüge zum Vergleich der Einnahmeangaben sehen will wirds erst richtig kompliziert.

Der Grund dieses Problemes ist eigentlich nur die Gastgeber-Servicegebühr, das könnte man auch anders regeln.

 

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