@Patricia741 , @Wolfgang---Anke0 ,
zum Thema Rechnung gibt es bereits mehrer Beiträge. Dennoch antworte ich hier mal ´.
1) Rechnung vom Gastgeber an den Gast
Wenn ein Gast eine Rechnung verlangt, dann muss der Gastgeber eine Rechnung ausstellen.
Grund: Airbnb ist Vermittler der Leistung und der Vertrag für die Übernachtungsleistung (die vom Gastgeber erbracht wird) kommt zwischen Gast und Gastgeber zu Stande. Als Gesamt-Rechnungsbetrag ist der Gesamtbetrag ohne die von Airbnb erhobene Servicegebühr, mit anderen Worten der Auszahlungsbetrag zuzüglich der Servicegebühren. Beispiel: Übernachtungspreis 70 + Gebühr für zusätzliche Person + Endreinigung 20 = Gesamt-Rechnungsbetrag 100 Euro
2) Rechnung von Airbnb an den Gastgeber
Airbnb berechnet 3% Servicegebühren an den Gastgeber, deshalb ist der Auszahlungsbetrag in unserem Beispiel auch nur 97 Euro, d.h. hier gibt es eine Rechnung über 3 Euro, die man sich zu jeder Buchung ausdrucken kann.
3) Rechnung von Airbnb and den Gast
Airbnb berechnet auch Servicebgebrühren (in unterschiedlicher Höhe abhängig von unterschiedlichen unergründbaren Faktoren), nehmen wir mal an für unseren Fall werden 12% berechnet, das wäre dann eine Rechnung über 12 Euro. Hiefür kann sich der Gast eine Rechnung aus dem System rauslassen.
Auch wenn der Gast eine Rechnung über den Gesamtbetrag inklusive Gebühren verlangt, so kann Wunsch nicht entsprochen werden, da erstens der Gastgeber die Höhe der Servicegebühren gar nicht kennt und zweitens diese nicht Teil seiner Lesitung an den Gast sind!
Weiterhin is zu beachten, dass ggf. Umsatzsteuer in diesen Beträgen enthalten ist, sofern der Gastgeber ust-pflichtig sein sollte (auch hierzu gibt es bereits mehrere Threads und deswegen möchte ich nicht weitere darauf eingehen).
*Titel aktualisiert