Hallo, Ich habe eine Anfrage eines Gastes bekommen mit Zeitr...
Hallo, Ich habe eine Anfrage eines Gastes bekommen mit Zeitraum und Preisangebot. Ich möchte das gerne annehmen, habe aber ke...
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
und zwar geht es bei mir um folgendes:
Wir haben die Wohnung meines Großvaters renoviert und wollen sie hier anbieten. Die Familie wird die Wohnung aber auch weiterhin immer mal für Besuche nutzen.
Nun ist es so, dass die Wohnung nicht mir gehört sondern der Erbengemeinschaft (mein Vater, Onkel und Tante).
Ich habe angeboten mich um einiges zu kümmern , sprich hier auf Air b&b den Account zu pflegen und zu koordinieren.
Die Steuer Nummer müsste doch dann von meinem Vater angegeben werden und er dann irgendwie als co Gastgeber oder versteh ich das falsch ?
sonst müsste ich die Wohnung ja erst offiziell „mieten“ oder so.
ich hoffe, ihr versteht mich und könnt helfen.
Lieben Dank 🙂
Janine
Hallo @Janine533,
Airbnb meldet die persönlichen Daten der Vermieter (wie zB auch die Steuernummer), Details zu den vermieteten Objekten und die Höhe der Einnahmen regelmäßig an die Finanzverwaltung.
Es wäre also geschickt, wenn im Airbnb Accout, unter dem „Opa‘s Gewächshaus“ angelegt ist, die persönlichen Daten von demjenigen hinterlegt sind, dem die Einnahmen zufließen und der sie zu versteuern hat.
Im Account einen "Daten-Mix", wie zB Name/Adresse von dir und Steuernummer von deinem Vater, anzugeben, würde ich vermeiden.
Was anderes: Hast du geprüft, ob es für Bad Laasphe ein Zweckentfremdungsverbot gibt?
@Janine533 Udo hat es zutreffend erklärt. Du kannst dich als Co-Host um das Inserat kümmern.
Bei der Einkommensteuererklärung muss die Erbengemeinschaft dann jeweils die Anlage V sowie die Anlage FeWo ausfüllen; dort wird dann auch abgefragt, wie viele Tage die Vermietung und wie viele Tage die eigene Nutzung erfolgt ist.
Vielen Dank @Udo6 und @Daniel12366 ! @Janine533 haben dir die Ratschläge geholfen? 🙂
Ich würde wenn niemand im näheren Kreis gewisse Kenntnisse was Buchhaltung/Steuern/Kaufmännisches hat empfehlen sich einmal als Erbengemeinschaft Rat von einem Steuerberater zu holen. Auch in Bezug auf evt. Genehmigungsverfahren, Kursteuer etc. ist das ratsam. Hier in der Community kann man aber auch sehr viele Infos aus Sammlungen und alten Posts finden. Auch Im WWW mit etwas Recherchearbeit und nicht zu vergessen ChatGPT+Co ... aber gerade wenn es hier um eine Erbengemeinschaft geht sollte die Verantwortung nicht auf dir hängen bleiben und eine gemeinsame Beratung und Einigkeit ist wichtig, sonst kann es später auch zum Streit kommen 😉 . Vermutlich wird es bei der Steuererklärung dann auch auf eine "gemeinsame und gesonderte Festellung" hinauslaufen da das Ganze im Grunde im ähnlich einer GbR eine gesonderte Erklärung für die Anteilhaber gibt und nochmal jeder für sich. Das Ergebnis der gesonderten Festellung wird dann nach prozentualen Eigentumsverhältnissen aufgeteillt und der eigenen Steuererklärung zugefügt. Dafür kann ein Mitglied der Gemeinschaft bestimmt werden um das abzuwickeln. Einfach bei Anlage V die Fewo Einnahmen/Ausgaben angeben ist also zwar richtig und doch falsch 😉 Ich bin aber kein Steuerberater und alles ohne Anspruch auf Richtigkeit. Jedoch Grund genug das einmal vom Fachmann "einzutüten" und durch 3 sind die Kosten überschaubar und können auch als Werbekosten geltend gemacht werden. Das ganze wäre dann zu übertragen in das Profil. Also z.B. Opas Wohnung GbR vertreten durch xy mit entsprechender Vollmacht. Auch gerne mal mit dem Support klären. Nicht immer geht alles so einfach abzustimmen.
Macht vor allem in der Gemeinschaft (am besten auch schriftlich) die Haftungsfragen und Zuständigkeiten klar! Ebenso die ganze Zahlungsabwicklung usw. Vielen ist nicht bewusst was es bedeutet ein "Beherbergungsbetrieb" zu sein und die damit verbundenen Freuden aber auch Pflichten, Herausforderungen etc.
Viel Erfolg und Spaß beim Gastgeben!
Auch noch nicht unwichtig ist das das FA bei der % Verteilung nach Anteilen erstmal nicht zwangsläufig berücksichtigt wer den ZUfluss hat! Das bedeutet Gewinne im Ergebnis werden allen angerechnet und zusammen mit der Eigenen Steuererklärung dann als Berechnungsgrundlage für die Steuern herangezogen! Bei "besser" Verdienern kann sich dass nicht unerheblich auswirken auch wenn derjenige das Geld nicht selber eingenommen hat z.B. nur du da du evt. besser bei der Gesamtversteuerung wegkommst. Eine Satzung mit entsprechender Regelung "kann" helfen, muss aber nicht anerkannt werden! Wurscht was am Ende beim DAC7 Report rauskommt in dem Fall. Es wird vom FA eben immer gerne das gemacht wobei am meisten rausspringt. Mit dem zuständigen FA sprechen kann auch helfen die sind in der Regel sehr nett und hilfsbereit beraten dich aber nicht zu deinem Vorteil.