.
Die Diskussion die in diesem Thread stattfindet ist so ein Unfug daß es schlimmer nicht geht.
@Louisa131
Wenn ein Gast wegen eines Beherbergungsverbots nicht beherbergt werden darf, dann entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Schaden. Bei strengen Stornierungsbedingungen zahlt der Gast 50% Stornogebühr und dem Gast entsteht ein Schaden von 50%. Der Gastgeber bekommt aber den zweiten Teil der Miete nicht, also entsteht auch dem Gastgeber ein Schaden von 50%. Ich finde daß das eine gerechte Aufteilung ist.
Die Konsequenzen solch einer Stornierung bei einem Beherbergungsverbot waren dir bei der Buchung bereits bekannt, denn das steht ja ausführlich in den airbnb-COVID Stornobedingugen. Wenn du nicht gewillt bist vertragliche Vereinbarungen einzuhalten, dann rate ich vom Abschluß jeglicher Verträge ab. Außerdem kannst du ja mal versuchen eine Unterkunft auf einem anderen Portal zu buchen um zu sehen wie die Verhältnisse dort sind, da sind sie nämlich genauso.
--------------
Hier wird angekündigt Mahnbescheide zu verschicken und die Sache einem Anwalt zu übergeben. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit daß Louisa den Gastgeber oder airbnb verklagt? = 1%. Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit daß Pauli klagt? Nochmal 1%. 1% x 1% = 0,01%. Diese hier im CC immer wiederkehrende Drohung mit dem Anwalt ist in 99,xx% der Fälle nichts als heiße Luft. Mein Tip an alle Klagewilligen: Laßt euch vom Anwalt bestätigen daß ihr den Prozeß zu 100% gewinnt. Diese Bestätigung bekommt ihr aber nicht. Ein Prozeß ist ein Risiko, und deshalb ziehen dann alle immer den Schwanz ein wenn es ernst wird.
Und dann wird hier zweimal vorgeschlagen gegen den Gastgeber Anzeige zu erstatten. Louisa z.B. will am Anreisetag zur Unterkunft fahren und dann den Gastgeber anzeigen. Louisa, der Gastgeber wird dich nicht reinlassen, denn es gibt ein Beherbergungsverbot. Und wenn die Beherbergung nicht möglich ist, fallen 50% Stornokosten an, das steht so in den airbnb-Stornobedingungen.
Weswegen willst du den Gastgeber jetzt anzeigen, weil er auf den vertraglichen vereinbarten Stornogebühren besteht? Den Staatsanwalt möchte ich sehen, der deswegen ein Verfahren eröffnet. Diese Idee ist so absurd daß es schlimmer nicht geht.
@Sabine-Ingrid0
Ich habe für einen meiner meterlangen Konjunktiv-Beiträge einen Kudo von Gabi bekommen. Immer wenn man von ihr einen Kudo bekommt ist das ein Zeichen, daß das was man geschrieben hatte Hand und Fuß hat, denn sie verfügt über das entsprechende Urteilsvermögen. Andere verstehen die Texte überhaupt nicht oder ignorieren einfach die Argumente.
Mir hat das Schreiben im CC immer Spaß gemacht aber der geht zusehends verloren. Das deutsche CC ist inzwischen voller Animositäten und verkommt immer mehr zu einer ich mag dich / ich mag dich nicht Klickshow. Argumente spielen überhaupt keine Rolle mehr.
Ich glaube ich ziehe jetzt so schön langsam ins englische CC um. Da ist es zwar auch nicht viel besser, aber aufgrund der höheren Teilnehmerzahl gibt es dort mehr Leute mit Urteilsvermögen.