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Hallo Zusammen, wir (meine Lebensgefährte und ich) haben im Dezember 2024 mit der gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen...
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Ich überlege mir momentan, wie wir (alle) Stornierungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus handhaben sollen/müssen. Ich habe zwar noch keine bekommen, aber früher oder später wird wohl der Reiseverkehr in Europa eingeschränkt (oder eingestellt) werden - mit den USA ist das ja schon passiert, und dann geht es los, garantiert. Wozu ist man als Gastgeber verpflichtet, inwiefern sollte man auch ohne Verpflichtung man kulant sein? Ich bin da noch ein wenig unschlüssig.
Betroffen bin ich übrigens nicht nur als Gastgeber, ich habe auch selber mehrere Reisen gebucht in den nächsten 6 Monaten, und ich habe grosse Zweifel, dass diese durchgeführt werden können.
Ja @Patricia741 , glaubst Du im Ernst, im Moment vermietet noch jemand? Du etwa? Du kannst doch das ganze Zimmer nicht für den nächsten keimfrei bekommen? Wenn das so einfach wäre, hätte das bisher nicht so einen Verlauf genommen. Höchstens was an Buchungen noch besteht wir noch vermietet, um die Stornokosten zu vermeiden. Ich bin eben an unserem teuren Hotel vorbei gefahren, dort hängen am Eingang 2 riesige Plakate. Ich habe mir erspart, eine Parkplatz zu suchen, um zu lesen.
Der Assistenzart meines Hausarztes hat sich, als ich hinkam um ein Rezept zu holen, gerade auf der Straße einen Schutzanzug angezogen und ist mit einem Mann zu einem Auto auf den Parkplatz gegangen, dort saß noch eine Frau drinnen. Die lassen die erkrankten Leute gar nicht erst in die Praxis, wenn die vorher anrufen.
Beim Vermieten weißt Du eben nicht, ob jemand Überträger ist. Erstmal müssen die Leute mir antworten, haben sie noch nicht getan. Dann kann man erst verhandeln.
Edit:
Heute morgen in tagesschau.de gelesen, ganz Belgien macht dicht. Museen alles. Ich hatte auch für Ende April eine Fahrt gebucht.
@Gerlinde0, ich gebe dir recht, über die nächsten 4-6 Wochen vermietet man nicht mehr. Wirtschaftlicher Schaden hin oder her....
In einem Punkt muss ich aber korrigieren - es gibt Möglichkeiten zur kompletten Raumdesinfektion.
Siehe meinen Bericht im Thread:
https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/Wie-stellt-ihr-sicher-dass-in-eurer-Unterkunft-ein-ang...
Situation in Österreich ab jetzt - Schulen geschossen, ab Montag sind alle Geschäfte die nicht der Grundversorgung dienen (alles bis auf Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken, Banken) für eine Woche geschlossen. Sehr eingeschränkter Reiseverkehr zur schweizer Grenze, Cafes und Gastronomie muss um 15:00 schliessen. Grenze zu Italien, Tschechien etc. ebenso geschlossen.
Wir haben noch Buchungen in unseren Wohnungen, diese werden aber mehr und mehr verschwinden. 7 Buchungen sind bereits storniert.
Ich verstehe übrigens dabei die Gäste, würde ich gegenwärtig gleich machen.
Ich sperre die Kalender auch mit jedem Storno bis Ende April vorläufig.
Warum sperre ich? Zumindest in Österreich ist es so, dass ein Gast der erkrankt oder unter Quarantäne gestellt wird, vom Unterkunftgeber des Beherbergungsbetriebes die Gäste für diese Zeit mit Lebensmittel, Getränke und und Wäscheservice versorgen soll.
Ob man von dem Geld was wieder sieht, ist erstmal fraglich. Hängt massgeblich vom Gast ab würde ich meinen.
Keine Ahnung wie das in DE oder CH ist, ich nehme an, dass das nicht viel anders ist....
Ich gehe das Risiko jedenfalls nicht ein....
So sieht die Vorgehensweise für Unterkunftgeber (Beherbergung) in AT aus. Trifft also alle die per AirBnB vermieten....
Auch das sollte man in der aktuellen Situation im Hinterkopf behalten...
„In einem Punkt muss ich aber korrigieren - es gibt Möglichkeiten zur kompletten Raumdesinfektion. Siehe meinen Bericht im Thread:“
Habe ich gelesen, für mich lohnt sich das aber nicht, ich vermiete nur 2 Privatzimmer. Ich werde da nichts extra anschaffen. Das überlasse ich den Hotels, auch das Risiko darüber, ob es wirklich keimfrei ist. Kann ich ja gar nicht überprüfen. Es geht hier um meinen Schutz und um den Schutz der nächsten Gäste.
@Gerlinde0, ja, das verstehe ich. Bei Privatzimmern im eigenen Haushalt empfiehlt sich das auch nicht. Ich kann das nur machen, weil ich dies über Nacht in den abgeschlossenen Wohnungen machen kann und sichergestellt ist, dass niemand in diesen Bereich kommt. Die Ozonreinigung ist ziemlich heftig und über mind. 2-3 Stunden dürfen dort keine Personen im Umfeld sein.
Ist bei mir auch nur massgeblich Schutz der eigenen Familienmitglieder die die Wohnung reinigen und das gute Gewissen, dass ich die Wohnung so an den Gast so übergeben kann.
Wir werben natürlich auch nicht damit, das ist keine Massnahme die uns attraktiver gegenüber anderen in der Umgebung machen soll......
Wir machen uns momentan hauptsächlich Gedanken darüber, ob wie unseren Gästen auch mal absagen können, ohne dafür "bestraft" zu werden. Wenn jemand von unserer Familie das Virus hat, und früher oder später wird das passieren, brauchen wir das Zimmer selber, um die betroffenen zu isolieren, und unseren Gästen gegenüber wär es auch nicht fair, wenn wir sie dann einfach anreisen lassen würden...
@Gerlinde0 ich denke doch, denn sonst würde sich der deutsche Hotelverband IHA nicht darüber aufregen.
Wenn Gäste aus besonders betroffenen Gebieten einreisen bzw. nicht einreisen können. China, Italien, USA etc. Aber wenn ich einen deutschen Gast erwarte, dann sicher nicht. Aus besonderen Krisenregionen, dann verzichtet B. auch auf die Kommisionsgebühren und ich könnte mit den Leuten verhandeln, die könnten stornieren. Ich würde in dem Fall auf meinen Anteil verzichten. Aber ich möchte nicht noch die Gebühren zahlen müssen.
So nebenbei ist mir noch etwas unschönes aufgefallen. Wenn ich meinen Kopenhagen-Aufenthalt Anfang Mai storniere (die Nachtzüge der ÖBB wurden ja alle gestrichen) kann ich das zwar zu den üblichen Bedingungen machen, aber mein Gutscheincode (100$ Superhostprämie) wird mir nicht rückvergütet, den sackt Airbnb einfach so ein, ohne Gegenleistung.
@Rolf43, leider ist das so und auch wenn ein Gutschein nur teilweise eingelöst wird, verfällt der Rest auch in normalen Zeiten.
Verfällt der Gutschein eigentlich auch, wenn der Gastgeber storniert?
@Rolf43 schrieb:Verfällt der Gutschein eigentlich auch, wenn der Gastgeber storniert?
Früher zumindest war das so.
@Rolf43 wie wäre es die Reise in Absprache mit dem Gastgeber nach hinten zu verschieben?
Danke, das ist eine Überlegung wert. Dürfte allerdings schwierig sein, für genau diese Reise einen neuen Termin zu finden.