Hallo Zusammen, wir (meine Lebensgefährte und ich) haben im ...
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Hallo Zusammen, wir (meine Lebensgefährte und ich) haben im Dezember 2024 mit der gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen...
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Ich überlege mir momentan, wie wir (alle) Stornierungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus handhaben sollen/müssen. Ich habe zwar noch keine bekommen, aber früher oder später wird wohl der Reiseverkehr in Europa eingeschränkt (oder eingestellt) werden - mit den USA ist das ja schon passiert, und dann geht es los, garantiert. Wozu ist man als Gastgeber verpflichtet, inwiefern sollte man auch ohne Verpflichtung man kulant sein? Ich bin da noch ein wenig unschlüssig.
Betroffen bin ich übrigens nicht nur als Gastgeber, ich habe auch selber mehrere Reisen gebucht in den nächsten 6 Monaten, und ich habe grosse Zweifel, dass diese durchgeführt werden können.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ich habe geschrieben " wer aber die Pflichten scheut" das heißt im Umkehrschluß das man auch die Bedingungen der Gewerblichen Vermietung erfüllen muß.
@Veronica-and-Richard0 Ich glaube da muss man schon differenzieren...
Gewerbliche Betriebe (zB ein Hotel) sind ja sehr wichtig für die Infrastruktur und schaffen Arbeitsplätze. Wenn die Pleite gehen hat das gesellschaftliche Auswirkungen oft auch für die Gemeinden wenn zB das einzige Wirtshaus am Ort schließt oder der einzige Bäcker/Metzger...
Private Vermögensverwaltung hat eher hauptsächlich private Auswirkungen... es könnte dann praktisch jeder Privatmensch Ansprüche geltend machen der seine Wohnung nicht vermieten kann... das geht natürlich nicht, deshalb diese Trennung.
@Sabine-Ingrid0 schrieb:... Gewerbliche Betriebe (zB ein Hotel) sind ja sehr wichtig für die Infrastruktur und schaffen Arbeitsplätze. ...
Eine gewissen Hoffnung besteht neuerdings für Soloselbständige - auch wenn diese keine Arbeitspätze schaffen: https://www.facebook.com/Landschaftspflegeverband-Landkreis-G%C3%B6ttingen-eV-111999760439648/
Mittlerweile haben (auf meinen ausdrücklichen Wunsch) alle Gäste ihren Aufenthalt bei uns storniert, bis auf ein Paar aus Spanien, das Mitte Mai kommen wollte wegen der Hochzeit ihrer Tochter. Seit meiner Zusage von Anfang März habe ich auf keine meiner Nachrichten eine Antwort bekommen, obwohl ich immer wieder geschrieben habe. Dasscheinen Anfänger zu sein, noch keine Bewertung und haben vielleicht keine Ahnung, wie das hier läuft bei Airbnb. Soll ich jetzt einfach von mir aus stornieren? Plötzlich stehen die noch vor der Türe, weil sie nichts davon mitbekommen haben...
Anrufen? Die sprechen und schreiben nur spanisch...
@Rolf43... ich würde auch erstmal das Mail versuchen, das klappt in solchen Fällen oft .. oder ne SMS auf die Telefonnummer (am besten whatsapp, falls vorhanden, dann sieht man, ob es gelesen wurde).
@Rolf43... da die Buchung ja Mitte Mai ist, können da nicht auch Gastgeber von sich aus sanktionsfrei Stornieren? ... oder ist diese COVID-19-Regelung auch dahingehend so einseitig?
Nichtsdestotrotz müssten deine Gäste natürlich darüber informiert sein, dass die Buchung storniert wurde, evtl. hatten sie die Adresse ja schon ausgedruckt.
.. übrigens .. die CO2-Kompensation in deinem Listing finde ich echt super, werde ich wohl übernehmen!
Sanktionsfrei stornieren könnte ich wohl, aber ich habe Angst, dass sie das gar nicht mitkriegen. Die haben den ganzen Buchungsprozess vielleicht wirklich von jemandem machen lassen, der internetmässig etwas fitter ist, die Adresse ausgedruckt und sich dann ausgeklinkt...
Ich habe mit Hilfe einer Übersetzungssoftware mal ein Whatsapp geschickt, das auch angekommen ist. Mal schaun, ob das wenigstens beantwortet wird. Sonst werde ich spätestens nächste Woche von meiner Seite aus stornieren.
@Rolf43 der spanische Lockdown geht im Moment bis zum 26. April. Ich vermute dass er nochmal verlängert wird. Die spanischen Gäste wollen bestimmt abwarten ob sich die Lage verbessert.
Spanier entscheiden sich meist sehr spontan. Oft erst einen Tag vorher. Dieses "lange im Vorraus planen" wie es bei den Menschen in den DACH-Ländern üblich ist - das ist ihnen fremd.
Wenn du diese Gäste nicht unterbringen möchtest, oder es nicht darfst, dann mußt du stornieren.
Dürfen denn in der Schweiz im Mai wieder Hochzeiten stattfinden?
Die Spanier könnwn höchstens in die Schweiz reisen, wenn sie in einer Geminde wohnhaft und angemeldet sind.
Zuerst unter der Seite vom Bundesamt für Gesundheit die Verordnung
Definition Risikoländer und Risikogebiete
Das Eidgenössische Departement des Innern EDI definiert nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Länder oder Regionen, die als Risikoland oder Risikoregion bezeichnet werden. Gemäss Verordnung vom 25. März 2020 sind zurzeit alle Länder und Gebiete Risikoländer beziehungsweise -gebiete. Ausgenommen davon ist das Fürstentum Liechtenstein.
Allen Personen ausser aus dem Fürstentum Liechtenstein wird die Einreise in die Schweiz verweigert.
Ausnahmen sind möglich, beispielsweise für Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Wer trotz Einreiseverbot einreisen will, muss glaubhaft machen, dass eine der Ausnahmebestimmungen erfüllt ist.
Diese Regelung gilt längstens für 6 Monate.
Unter hochzeitportal24.ch gelesen.
Update am 15.04.:
Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt sein. Konkrete Regelungen zur Größe der Veranstaltungen werden durch die Länder getroffen. Bisher ist noch unklar, wie es mit kleineren Veranstaltungen (Hochzeiten etc.) weitergehen soll. Bis zum 04. Mai sollen Restaurants/Locations geschlossen bleiben, es bleibt abzuwarten, wann eine Lockerung beschlossen wird, dass diese wieder öffnen dürfen.
@Tamara206... gestern war neue Mitteilung des Bundes .. ab 11. Mai öffnen die obligatorischen Schulen wieder, ab 27. April, Gartencenter, Baumärkte, und Coiffeursalons .. kurzeitig hörte sich die live-Info fast so an, als ob aufgrund der vermehrten Todesfälle ein Bedarf an Blumen bestünde, sie haben aber die Kurve noch gekriegt. .. eine dritte Etappe der Lockerungen ist auf 8. Juni geplant, da möchte man erst aber die neuen Zahlen auswerten. Diese betrifft dann wohl die höheren Schulen sowie mehr Geschäfte/Restaurants (diese evtl. aber auch erst später) .. da ist man sich aber noch am Schutzmassnahmen am ausarbeiten. Auf die Frage nach Flugverkehr wurde nur hinsichtlich Bankrottabwendung von Firmen gesprochen, nicht von Reisenden.
Betreffend des Einreiseverbots: dies gilt längstens für 6 Monate, sprich, es kann jederzeit aufgehoben werden.
@Ilona18.. insgesamt gilt nach wie vor, das Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen (ausser für Beerdigungen) ... somit Ehepaar, Trauzeugen und Standesbeamter .. finito ... ... ob dies Mitte Mai bei der zweiten Lockerungsphase auch bereits aufgehoben wird, ist noch unklar .. denn eigentlich sprachen sie da klar von Schutzmassnahmen/Abstandsmöglichkeiten, die ausgearbeitet werden müssen .. allerdings, wenn dann Gymnasien wieder öffnen sollten, ist das ja eh hinfällig ... mal sehen .. meine Tochter hofft ja sehr, dass die Maturaprüfung ausfällt, denn die Vornoten sind eher knapp und bei uns muss jede Minusabweichung doppelt kompensiert werden.