Umsatzsteuer & Rechnungsstellung

Beantwortet!
Jasmin942
Level 2
Hattersheim am Main, Germany

Umsatzsteuer & Rechnungsstellung

Hallo zusammen,

 

wir sind seit Anfang des Jahres umsatzsteuerpflichtig und versuchen uns hier gerade noch einzufinden.

Da es über Airbnb leider keine konkrete Unterstützung bzw. Option zu dem Thema gibt, würde uns interessieren:

 

1. Rechnet ihr mit 7% USt oder 19%? Zu dem Thema findet man im Netz sehr unterschiedliche Informationen.

 

2. Wie baut ihr die USt in eure Preisstrategie mit ein?

 

3. Wie handhabt ihr die Rechnungsstellung für die Gäste? Schriebt ihr jedem Gast eine Rechnung über seinen Aufenthalt und lasst sie ihm nach Aufenthalt zukommen oder nur auf Anfrage? Wir freuen uns auch über Tools zur Rechnungserstellung, die ihr empfehlen könnt.

 

4. Über Empfehlungen für "Airbnb-Erfahrene" Steuerberater im Raum Frankfurt wären wir sehr dankbar.

 

Da wir bereits viele Buchungen haben, die getätigt wurden bevor wir umsatzsteuerpflichtig wurden, müssen wir jetzt auch schauen, wie wir hier nachträglich damit umgehen...

 

Deshalb schätzen wir jeden Input und Tipp!

 

Lieben Gruß

Lukas & Jasmin

1 Beste Antwort
Udo6
Level 10
Nord, Germany

Hallo Lukas & Jasmin,

meine Erfahrungen zu 1. und 3.

Bei den Hauptleistungen (wie Übernachtung und Endreinigung) rechne ich mit 7% und bei Nebenleistungen (wie Parkplatz) mit 19%.

Zwecks Rechnung frage ich die Gäste, ob sie eine haben wollen. Diese erhalten sie frühestens bei/nach Abreise.

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8 Antworten 8
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Wenige Gäste verlangen eine richtige Rechnung (nicht nur die Airbnb-Quittung). Diese bekommen sie dann auf Papier (und auf Wunsch auch als PDF) am Tag der Ankunft. Wir sind allerdings nicht USt-pflichtig; und wir haben Host-only-Fee.

Udo6
Level 10
Nord, Germany

Hallo Lukas & Jasmin,

meine Erfahrungen zu 1. und 3.

Bei den Hauptleistungen (wie Übernachtung und Endreinigung) rechne ich mit 7% und bei Nebenleistungen (wie Parkplatz) mit 19%.

Zwecks Rechnung frage ich die Gäste, ob sie eine haben wollen. Diese erhalten sie frühestens bei/nach Abreise.

Jasmin942
Level 2
Hattersheim am Main, Germany

Das ist schonmal eine große Hilfe für uns. Vielen Dank, Udo! 

Andera4
Level 1
Aachen, Germany

Ich hänge auch gerade an der Umsatzsteuerfrage und im Support von Airbnb. Wir haben unsere VAT ID hinterlegt und erhalten die Servicegebühr-Rechnung von Airbnb mit 0 Euro Umsatzsteuer. Da unsere und deren VAT notiert sind, wird es reverse charge sein und die USt ist erledigt. 

Wie handhabt ihr das mit den Einnahmen der Gäste? Hier gibt es keine richtige Rechnung von Airbnb, richtig? D.h. ihr schreibt einfach selbst eine - wenn der Gast gar keine will, für eure Unterlagen - und nehmt den eingenommenen Betrag als Brutto-Betrag?

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Andera4, was meinst du bei 


Da unsere und deren VAT notiert sind, wird es reverse charge sein und die USt ist erledigt. 

mit "ist erledigt"? Erledigt in dem Sinne, dass du nun die Umsatzsteuer für die Airbnb Gebühren ans Finanzamt entrichtest? 

 


Wie handhabt ihr das mit den Einnahmen der Gäste? Hier gibt es keine richtige Rechnung von Airbnb, richtig? D.h. ihr schreibt einfach selbst eine - wenn der Gast gar keine will, für eure Unterlagen - und nehmt den eingenommenen Betrag als Brutto-Betrag?

 

Rechnungen schreibe nur dann eine, wenn der Gast eine will, habe aber für jeden Aufenthalt die entsprechenden Rechnungsdaten dokumentiert. 

 

Du hast dich für das Airbnb Gebührenmodell "host-only-fee" (Gastgeber trägt alle Gebühren) entschieden? 

Dann sollte dein Gesamt-Rechnungsbetrag (inkl. MwSt.) dem Betrag entsprechen, den euer Gast (an Airbnb) gezahlt hat. 

Würdest du nur den Betrag als Rechnungsbetrag nehmen, den Airbnb an dich ausbezahlt, wäre das m.E. falsch.

 

 

Andera4
Level 1
Aachen, Germany

Ja, wir machen host-only fee. Bisher schreiben wir noch keine pro-forma Rechnungen für uns, aber scheint so, als müsste man das besser tun. Werden wir jetzt mal anlegen. 


Ich kenne reverse charge nur aus dem Unternehmen im internationalen Kontext. Da reicht die Angabe der jeweiligen VAT-Nummern und der Umsatzsteuerausgleich ist erledigt. Da die Servicegebühr-Rechnung aus Irland kommt, dürfte das hier der Fall sein.

Beim Rest bin ich leider auch noch nicht viel weiter. Daher fand ich den Dialog hier sehr gut. Der Support von Airbnb ist keine große Hilfe bislang. Hatte das Thema vor Monaten schonmal mit denen. 

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Andera4vielleicht hilft dir meine Sichtweise mit diesem Beispiel. 

 

Angenommen, auf der Airbnb Seite würde mir dein Inserat für einen Aufenthalt zum Gesamtpreis von 1.000€ angezeigt und ich würde bei dir zu diesem Preis buchen. 

 

Dann würde ich von dir eine Rechnung über 1.000€ Gesamtbetrag erwarten, die u.a. diese Daten enthält: 

1000026666.jpg

 

Aus Umsatzsteuer-Sicht würde dein Finanzamt wohl 93,92€ von dir erwarten, sofern du keinerlei Vorsteuerabzug geltend machst

 

1000026668.jpg

 

Hoffe ich hab' meine Gedanken einigermaßen erklären können und natürlich vorausgesetzt du hast host-only-fee und bist USt.-pflichtg.

@Udo6 

 

Danke für die Erklärung. Ich versuch's gar nicht erst zu verstehen, hoffe aber, dass @Andera4 darin weitere Hilfe findet. 😊

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