Wie meinst du das mit selbst ausrechnen oder inkludieren? Irgendwie ist ja beides der Fall: Im Endpreis muss die MwSt. bereits drin sein.
Ich trage bei mir in der Buchhaltungssoftware das ein, was der Gast zahlt für die Überachtung zahlt (also exkl. der Gebühren, die er an Airbnb zahlt, sofern das der Fall ist), mit dem Steuerschlüssel 7%. Dann trage ich das ein, was Airbnb abzieht (an Gebühren), mit dem Steuerschlüssel für 19%. Die Differenz ist das, was Airbnb auf mein Konto überweist.
Die Software listet dann in der Umsatzsteuervoranmeldung den abzuführenden Beitrag auf, den abziehbaren Beitrag und die Differenz, die später das Finanzamt abbucht.
Du kannst bei Airbnb die Steuer hinterlegen. Dann wird die aufgeschlagen. Das halte ich für sinnvoll, da auf Steuern keine Airbnb-Gebühren anfallen! (Spart ca. 1%)