Hi,
das ist korrekt. Es wird nicht der Gewinn gemeldet, sondern der grobe Umsatz. Dabei werden auch z.T. fehlerhaft Zahlungen von Gästen wie Schadensersatzzahlungen gemeldet, die natürlich nicht zu versteuern sind und in der Anlage V+V nicht eingetragen werden müssen. Die Regelung scheint auch eher die Absicht zu haben, dass überhaupt relevante Daten gemeldet werden, die eine Überprüfung durch das Finanzamt zulassen. Die Steuererklärung macht später natürlich jeder selbst; damit hat Airbnb nichts zu tun. In einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann dann alles vom Umsatz (Einnahmen) in Abzug gebracht werden, was den Umsatz ermöglicht hat, wie Miete, Hausgeld (Nebenkosten bei Arbitrage Modellen), Reinigungsmittel/-kosten, Anschaffungen von Möbeln und Equipment usw.
Das alles über Airbnb zu melden, wäre sehr komplex und deutlich umständlicher als die Steuererklärung nur einmal über Elster zu machen.
Viele Grüße,
Daniel