Hi,Ich habe aufgrund des weiter entfernten Arbeitsorts eine ...
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Hi,Ich habe aufgrund des weiter entfernten Arbeitsorts eine kleine Wohnung gekauft und nutze diese in Zukunft 3 Tage die Woch...
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Liebe Air bnb Community,
ich biete seit Februar 2022 eine Wohnung in meinem Haus als Ferienwohnung an. Die Gäste dürfen in unserer Einfahrt parken und alle haben sich bisher an die gesetzlichen Ruhezeiten gehalten. Allerdings macht von Anfang an meine Nachbarin Probleme, da zur Seite unserer Einfahrt ihr Schlafzimmerfenster liegt und sie sich zu jeder Zeit von unseren Gästen belästigt fühlt. Sie ist auch extrem neugierig und beobachtet diese, was ich für ein absolutes Unding halte. Natürlich möchte ich keinen unnötigen Streit beginnen, daher habe ich mich auf einen Kompromiss eingelassen, dass nur Familien mit Kindern dort parken dürfen (wegen mehr Gepäck, in der Straße ist generell kostenloses Parken gestattet)doch wie schon zu vermuten war löst dies das Problem nicht, da sie offenbar generell ein Problem damit hat, dass ich eine Ferienwohnung habe.
Habt ihr vielleicht einen Tipp für mich, wie ich da weiter vorgehen kann?
LG und Danke
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
erstmal ein paar Fragen:
nach meiner Recherche gibt es in Koblenz (noch) kein Zweckentfremdungsgesetz für Wohnraum, allerdings ist bei manchen Gemeinden in ausgewiesenen Wohngebieten eine Nutzungsänderung beim Bauamt erforderlich, andere Gemeinden verlangen ein Lizenz zum Vermieten, o.ä.
Hast Du eine entsprechende Erlaubnis Deiner Gemeinde, diese Wohnung als Ferienwohnung anzubieten? Falls nicht, würde ich Dir empfehlen Dich bei Deiner Gemeinde zu informieren, ggf. bei verschiedenen Stellen (Bauamt, Amt für Wohnungswesen, Fremdenverkehrsamt, etc.), da oft unwissende Mitarbeiter nur halbe Auskünfte geben und oft die eine Stelle von der anderen nichts weiß.
Falls erforderlich, würde ich dies schnellstmöglich nachholen und das Inserat solange pausieren (Status des Inserats neben dem grünen Punkt),
Sobald alle Auflagen erfüllt sind bzw. wenn diese jetzt bereits erfüllt sind, würde ich mich von der Nachbarin nicht maßregeln und anmeckern lassen bzw. dies mit freundlichen Worten abwimmeln. Schließlich ist es ja Dein Grund und Boden, und ich würde alle Gäste dort parken lassen, jedoch die Gäste darauf hinweisen, dass Sie zwischen 22.00 und 06:00 Uhr sehr leise sein sollen beim Ein- und Aussteigen und Ein- und Ausladen und dies auch in den Hausregeln im System vermerken. Mehr kannst du von Deiner Seite aus nicht tun.
Wenn die Wohnung fest vermietet wäre, sagen wir mal an junge Leute, die sehr viel unternehmen und auch Besuch bekommen, dann würde auch ständig ein Auto dort parken, vielleicht noch ein Motorrad, täglich fährt einer zur Arbeit, kommt wieder, fährt wieder los um noch was einzukaufen, kommt wieder zurück, dann fahren beide ins Kino, kommen spät nachts zurück, etc.
In meinen Augen würde dies u. U. sehr viel mehr Lärm und Störung verursachen, aber dies alles sind letztendlich normale Alltagsgeräusche, die zum Wohnen dazu gehören und da sind Kurzzeitgäste doch wesentlich geräuscharmer, falls nicht, dann weiß man ja, dass sie nach ein paar Tagen wieder weg sind.
Dies würde ich der Nachbarin gegenüber mal so nebenbei erwähnen.
Man könnte noch etwas übertreiben und sagen, dass Ihr überlegt die Wohnung fest an eine Studenten-WG vermieten wollt, alle hätten Motorräder, Roller oder Fahrräder würden dann natürlich alle in der Einfahrt parken! Mal sehen, was sie dazu sagt, ob ihr dann die Fewo nicht lieber ist...
erstmal ein paar Fragen:
nach meiner Recherche gibt es in Koblenz (noch) kein Zweckentfremdungsgesetz für Wohnraum, allerdings ist bei manchen Gemeinden in ausgewiesenen Wohngebieten eine Nutzungsänderung beim Bauamt erforderlich, andere Gemeinden verlangen ein Lizenz zum Vermieten, o.ä.
Hast Du eine entsprechende Erlaubnis Deiner Gemeinde, diese Wohnung als Ferienwohnung anzubieten? Falls nicht, würde ich Dir empfehlen Dich bei Deiner Gemeinde zu informieren, ggf. bei verschiedenen Stellen (Bauamt, Amt für Wohnungswesen, Fremdenverkehrsamt, etc.), da oft unwissende Mitarbeiter nur halbe Auskünfte geben und oft die eine Stelle von der anderen nichts weiß.
Falls erforderlich, würde ich dies schnellstmöglich nachholen und das Inserat solange pausieren (Status des Inserats neben dem grünen Punkt),
Sobald alle Auflagen erfüllt sind bzw. wenn diese jetzt bereits erfüllt sind, würde ich mich von der Nachbarin nicht maßregeln und anmeckern lassen bzw. dies mit freundlichen Worten abwimmeln. Schließlich ist es ja Dein Grund und Boden, und ich würde alle Gäste dort parken lassen, jedoch die Gäste darauf hinweisen, dass Sie zwischen 22.00 und 06:00 Uhr sehr leise sein sollen beim Ein- und Aussteigen und Ein- und Ausladen und dies auch in den Hausregeln im System vermerken. Mehr kannst du von Deiner Seite aus nicht tun.
Wenn die Wohnung fest vermietet wäre, sagen wir mal an junge Leute, die sehr viel unternehmen und auch Besuch bekommen, dann würde auch ständig ein Auto dort parken, vielleicht noch ein Motorrad, täglich fährt einer zur Arbeit, kommt wieder, fährt wieder los um noch was einzukaufen, kommt wieder zurück, dann fahren beide ins Kino, kommen spät nachts zurück, etc.
In meinen Augen würde dies u. U. sehr viel mehr Lärm und Störung verursachen, aber dies alles sind letztendlich normale Alltagsgeräusche, die zum Wohnen dazu gehören und da sind Kurzzeitgäste doch wesentlich geräuscharmer, falls nicht, dann weiß man ja, dass sie nach ein paar Tagen wieder weg sind.
Dies würde ich der Nachbarin gegenüber mal so nebenbei erwähnen.
Man könnte noch etwas übertreiben und sagen, dass Ihr überlegt die Wohnung fest an eine Studenten-WG vermieten wollt, alle hätten Motorräder, Roller oder Fahrräder würden dann natürlich alle in der Einfahrt parken! Mal sehen, was sie dazu sagt, ob ihr dann die Fewo nicht lieber ist...
Hallo Ralf,
danke für Deine schnelle Antwort ☺️
Deine Recherche ist richtig, bisher braucht man da in Koblenz keine Genehmigung. Koblenz lebt ja vom Tourismus und ist froh für jeden Besucher.
Ich denke das die Nachbarin in den letzten Jahren von uns ziemlich "verwöhnt" würde, da die Wohnung lange leer stand und wir aufgrund von Corona natürlich auch kaum weggefahren sind. Ich möchte vermeiden, dass die Gäste eventuell sogar von ihr gemaßregelt werden, denn das wäre wirklich der "worst case".
Deine Tipps und Ideen, wie ich Ihr den Wind aus den Segeln nehmen kann, Stichwort Studenten WG🤣 sind wirklich genial.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende Andrea ☀️
@Andrea5418, du machst doch Witze oder? Die Nachbarin geht einen feuchten Kehricht an was du auf deinem Grundstück machst, und den Ärger hast du ja offensichtlich schon, sonst würdest du ja nicht Anfragen was du tun solltest
Du erlaubst regulären Gästen nicht mehr deinen eigenen Parkplatz auf deinem Grundstück zu benutzen.
Ich würde in solch einem Fall, die Nachbarin kontaktieren, und wirklich sehr freundlich darauf hinweisen, dass es sie nichts angeht was ich völlig legal mit meinem Eigentum mache. Und wenn es sie stört und mich weiterhin nervt, würde ich ihr versprechen gezielt nach solchen Gästen zu suchen, an denen sich die Nachbarin am meisten stört. Vorwiegend Großfamilien die einen immensen Lärm machen.
Ich würde ihr klar machen, dass sie sich entweder mit mir arrangiert, oder ich werde die Situation so eskalieren lassen bis sie keine ruhige Minute mehr hat. Eine andere Sprache verstehen solche Nachbarn erfahrungsgemäß leider nicht.
Hallo Jörg,
leider mache ich keine Witze😔 damit muss ich mich gerade tatsächlich rumärgern (als hätte man keine andere Probleme 😒)
Und es nimmt einem auch echt den Spaß an der ganzen Sache....
Naja, ich werde wohl nicht darum kommen mit der Nachbarin mal etwas deutlicher zu sprechen, manchmal geht halt nicht Friede Freude Eierkuchen 🤷
LG und schönes Wochenende ☀️ Andrea