Achtung! AirBnB bewilligt betrügerisches Verhalten / falsche Buchungsangaben von Gästen

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Achtung! AirBnB bewilligt betrügerisches Verhalten / falsche Buchungsangaben von Gästen

Liebe Gastgeber,

 

ich möchte euch warnen, und erklären wovor ihr auf der Hut sein müsst …
AirBnB gewährt Gästen die Möglichkeit falsche Angaben bei der Buchung zu machen.
Eine nachträgliche (AGB konforme) Korrektur wird nicht von AirBnB unterstützt.


Die Fakten in Kurzform:


Ein Gast hat für 2 Personen und 6 Nächte gebucht.
Am 3. Tag fiel mir auf, dass 3 Personen kommen und gehen.
Am 4. Tag war ich mir dessen sicher.
Ich habe den Gast via AirBnB angeschrieben und um Korrektur der Gästezahl gebeten.
Keine Antwort vom Gast.
Am 5. Tag habe ich versucht die Gästezahl der Buchung zu ändern. Systembedingt ist das unmöglich!

Am Abend des 5. Tages rief der Gast mich an, um den Check out zu besprechen.
Ich habe ihn bei dieser Gelegenheit darauf angesprochen, dass der 3. Gast 150 Euo+AirBnB Gebühr extra kostet.
Das war dem Gast zu teuer. Er behauptete zunächst, der 3. Gast hätte nur eine Nacht dort verbracht.
Ich sagte, ich weiß, dass das nicht stimmt.

Der Gast erhöhte dann auf 2 Nächte, und argumentierte mit weiteren Ausflüchten.
Das Gespräch tendierte zu einem feilscherischen Streitgespräch, das auf  keine AGB konforme Lösung mehr hoffen ließ.
Bevor ich mir nun auch noch eine extrem schlechte Bewertung einhandle, gab ich nach, und bot dem Gast an mir einfach 50 Euro Trinkgeld für die angeblich 1 oder 2 extra Nächte zu hinterlassen, so dass mir der aussichtslose bürokratische Aufwand über das Meditationscenter und die zu erwartende schlechte Bewertung erspart bleibt.
Der Gast war damit einverstanden.
Beim Check out war ich dann nicht anwesend, und der Gast hinterließ mir kein Trinkgeld, sondern nur eine Nachricht, dass er für die 50 Euro (Trinkgeld!) erst eine Rechnung sehen will.
Ich habe dann mit der Funktion "Geld Anfragen" die korrekten 150,- Euro nachgefordert.
Der Gast sendete aber nur 50,- Euro, weil ER das für angemessen hielt.

Daraufhin habe ich das AirBnB Meditationscenter eingeschaltet (vorher war das nicht möglich) um die korrekte Summe zu erhalten, so wie sie fällig geworden wäre, wenn der Gast bei der Buchung korrekte Angaben gemacht hätte.


Die Sachbearbeiterin des Meditationscenters hat meinen Antrag auf korrekte und AGB konforme Nachverrechnung mit (kurz gesagt) 2 Begründungen abgelehnt:
1. Sie könne nicht beurteilen, wer von uns beiden die Wahrheit sagt.

2. Es sei nicht möglich das Konto des Gastes nachträglich, ohne seine Zustimmung, zu belasten.

 

Welche dieser beiden (völlig unterschiedlichen) Argumente entscheidend für die Untätigkeit seitens AirBnB ist, bleibt schleierhaft.
Entweder: Es könnte ja sein, dass ich lüge,

oder: AirBnB ist generell unfähig in dieser Situation zu helfen.


Außerdem sei noch erwähnt, dass ich eine Kaution zu meinen Buchungen festgelegt habe, doch die Mitarbeiterin des Meditationscenters weigerte sich  darauf zuzugreifen.
(Genaueres dazu in meinem zitierten Schreiben an AirBnB, und deren Antworten)

Fazit:
So können Gäste also ihre eigene Preisgestaltung bestimmen, und der Gastgeber ist der Gelackmeierte.

Frage;
Meine lieben Mit-Gastgeber, was können wir tun, damit uns so etwas nicht passiert?
Von AirBnB können wir offensichtlich keine Unterstützung erhalten.

Im ersten Kommentar zu diesem Posting zitiere ich meine letzte (energische) E-Mail an das Meditationscenter, damit ihr besser im Bilde über den Vorgang seid …
Auf diese E-Mail erhielt ich keine Antwort mehr.

40 Antworten 40
Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Hallo Supportmitarbeiterin,

 

danke für Ihre Email.

 

re: "… dass wir gemäß unserer Richtlinien in einem solchen Fall die Zahlungsmethode des Gastes nicht ohne dessen Einverständnis belasten dürfen."

Aha. Der Gast genießt also Immunität / Narrenfreiheit und kann den Gastgeber auf der Nase herumtanzen? Gut zu wissen. Diese Masche könnte Schule machen.

Kann ich mir daran, wenn ich selber mal Gast bin, ein Beispiel nehmen?
Ich buche dann für 1 Gast, komme mit 6, und zahle für 2.

Als Gastgeber will ich mir solche Machenschaften allerdings nicht gefallen lassen. Es sind MEINE 4 Wände, und seine von AirBnB bewilligte Narrenfreiheit soll hier bei mir niemand ausüben dürfen!

 

 

re: "Eine Kaution kann aber nicht ohne weiteres vom Gast eingefordert werden und ist, wenn überhaupt, nur bei Sachschäden fällig."

 

Zitat aus den Richtlinien: "Der Gastgeber hat nach deinem Check-out 14 Tage Zeit, einen Anspruch auf die Kaution anzumelden, um Schäden an seiner Unterkunft zu kompensieren."

Nicht gezahlte Übernachtung ist ein finanzieller Schaden.

In den AirBnB Richtlinien wird der Schadensanspruch nicht ausschließlich auf Sachschäden begrenzt, so wie Sie es darstellen.
Also bitte, es spricht nichts dagegen auf die Kaution zuzugreifen.

 

re: "Weiterhin ist es nicht richtig, dass Airbnb es akzeptiert, dass Gäste sich "ihre Abrechnungen nachträglich selbst zusammenbasteln" oder mit beliebig vielen Gästen anreisen."

Oh doch. So wie der Fall sich verhält gewähren Sie dem Gast seine Narrenfreiheit, und die Freiheit den Preis, ungeachtet des vom Gastgeber festgelegten Preises, selbst zu bestimmen.
Der Gast hat mehrfach gegen die Richtlinien verstoßen und erfährt dadurch keine Nachteile. Im Gegenteil, er wird durch Ihre Entscheidung in dem Glauben gelassen, er hätte richtig gehandelt, und dürfe den Preis nach seinen eigenen Ansichten selbst bestimmen. Das Ergebnis dieses Problemverlaufs bestätigt ihn darin!

Ich, als Gastgeber, habe mich völlig korrekt und AGB konform verhalten, aber ich bin nun der Gelackmeierte. Die Gäste können mir, dank Ihrer Entscheidung, auf der Nase herumtanzen.
Ich lasse mir aber nicht auf der Nase herumtanzen, auch nicht wenn AirBnB zu Gunsten des Gastes gegen die Regeln entscheidet.
Die Regeln, bzw. die Buchungskosten, sind eindeutig. Dafür hat AirBnB den Preiskalkulator … und das ist eigentlich kein Roulette, an dem der Gast so lange drehen kann, bis er endlich seinen Wunschpreis erhält!

 

 

re: "Gerne unterstützen wird Gastgeber in solchen Fällen eine faire Lösung zu finden."

Was bedeutet denn fair? und fair für wen?
Fair wäre es, wenn sich an die Regeln gehalten würde!

Das ist in dieser Angelegenheit seitens des Gastes, und seitens AirBnB definitiv nicht der Fall!
Der einzige der die Regeln beachtet hat, und gleichzeitig noch sehr kulant gegenüber dem Gast war, das bin ich, der Gastgeber. Nur nachdem ich 4 mal in Folge getäuscht wurde, hat meine Kulanz dann auch mal ein Ende. Daher bestehe ich nun auf eine korrekte und AGB konforme Berechnung der Unterkunftskosten!
Genau genommen sollte es bei solchen Regelverstößen nicht nur eine korrekte Nachverrechnung geben, sondern auch bestimmte Sanktionen, als Strafe.

So funktioniert ein Rechtssystem im allgemeinen. (Gastgeber werden von Ihnen ja schließlich auch bestraft und sanktioniert wenn sie die AGB nicht einhalten)
Der Gast geht hier aber mit Unterstützung von AirBnB, samt seinen unrechtmäßig erschlichenen finanziellen Vorteilen, völlig straffrei aus.
Das spottet jedem Rechtsverständnis.


re: "Im besten Fall kontaktieren uns die Gastgeber, wenn bevor die Reservierung vorüber ist und wir noch Änderungen an der Buchung vornehmen können."

Ich hatte die Buchung aufgerufen während des Buchungszeitraums, und ich habe versucht die Gästezahl zu korrigieren. Das war nicht möglich.
Ich habe den Gast über AirBnB angeschrieben und um Korrektur gebeten.
Hätte ich AirBnB sofort kontaktiert, dann hätte ich von dort erfahrungsgemäß auch nur den Vorschlag bekommen, erst einmal den Gast darauf anzusprechen, was unter normalen Umständen, bei aufrichtigen Gästen, ja auch richtig so ist.
Normalerweise muss man auch nicht immer gleich mit der Axt ins Haus fallen. Wären die Gäste korrekt gewesen, dann hätten sie auf meinen Korrekturgesuch geantwortet.

 

re: "Ich habe mir den Nachrichtenverlauf zwischen Ihnen und dem Gast angesehen. Dort schlagen Sie dem Gast vor Ihnen bei Abreise ein gutes Trinkgeld zu hinterlassen, um künftige Diskussionen und unangenehme Bürokratie zu vermeiden. Demnach gehe ich davon aus, dass es kein Problem bzgl. der Gästeanzahl gegeben hätte, wenn der Gast Ihnen ein Trinkgeld außerhalb von Airbnb gegeben hätte.

 

Falsch! Das Problem bestand ja bereits durch die vielzähligen falschen Angaben des Gastes, gefolgt durch das nicht-reagieren des Gastes.
Wenn der Gast meiner Forderung über 150,- Euro zugestimmt hätte, dann wäre das Problem korrekt gelöst worden.
Die Korrektur habe ich übrigens über AirBnB im Chat kommuniziert, weil ich es für korrekt und angebracht hielt den nachzutragenden Betrag über AirBnB zu kommunizieren.
Den Vorschlag des Trinkgelds habe ich, entgegen Ihrer Darstellung, nicht im AirBnB Chat vorgeschlagen, sondern erst im hitzigen Check-out Gespräch, nachdem alle Versuche der korrekten Nachberechnung erfolglos waren.
Erst beim Check out Gespräch (das war 2 Tage nach meiner Bitte um Korrektur) hatte ich Gelegenheit dem Gast die Nachforderung in einem persönlichen Gespräch zu unterbreiten. Darauf hin gab es ein großes Gezeter, das sei viel zu teuer, und weitere Ausflüchte "Es war ja nur eine Nacht, und die Kollegin hatte nicht einmal Bettdecken", usw …
"Nur eine Nacht" war abermals gelogen. Und das sie keine Bettdecke hatte lag daran, dass ich keine Kenntnis von dem zusätzlichen Gast hatte. Sie hatte sich aber selber eine Wolldecke genommen, wie ich nachträglich festgestellt hatte.

Als ich sagte, "ich habe aber öfter als eine Nacht 3 Leute kommen und gehen sehen" hat der Gast die Anwesenheit des dritten Gastes auf 2 Nächte erhöht.
Zumal mir so ein Gefeilsche und Herrumgelüge und Gewinde zu müßig ist, weil es auf nichts anderes als Streit hinausläuft und mir obendrein garantiert eine schlechte Bewertung droht, habe ich dann abermals nachgegeben, und gesagt, sie kann mir ein gutes Trinkgeld von wenigstens 50 Euro hinterlassen, und dann werde ich keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Die 50 Euro Trinkgeld wären ein Trostpflaster gewesen, das ich zur Vermeidung des Streits, der schlechten Bewertung, und des bürokratischen Aufwands (wie jetzt zu sehen) so hingenommen hätte.

50 Euro per Rechnung sind nach UST und EKST Abzug allerdings nur noch effektiv 25 Euro. Das ist für diese (auf deutsch gesagt) "Verarschung" kein Trostpflaster mehr, sondern insgesamt eine blanke Demütigung, die ich so nicht mehr hinnehmen will. Meine Kulanz und mein Entgegenkommen hat auch Grenzen.
Zumal der Gast zunächst meinem notgedrungenen Trinkgeldvorschlag zustimmte, sich dann jedoch abermals nicht einmal an diese (für ihn) äußerst vorteilhafte Absprache hielt, stecke ich nun also doch in dem bürokratischen Debakel.

Der Gast verlangt eine offizielle Rechnung, aber will nicht den offiziellen Preis zahlen … So wird die selbst definierte Preisgestaltung vom Gast (nach wie vor) erfolgreich erzwungen.

 

Dass AirBnB nun dem Gast Recht gibt, und somit die eigenen Bestimmungen und fest definierten Preise zur Gegenstandslosigkeit verkommen lässt, ist bestürzend.
Erwarten Sie tatsächlich von mir, dass ich dafür Verständnis haben soll??

 

 

re: "Bitte verstehen Sie, dass wir aufgrund der vorliegenden Dokumentation (z.B. Konversation mit dem Gast, unterschiedliche Darstellung des Sachverhalts von Ihnen und dem Gast) keine Erstattung unsererseits freigeben werden und – wie bereits mehrfach erwähnt – den Gast nicht ohne dessen Einverständnis belasten dürfen."

Zum Einen sind meine Aussagen, und die des Gastes nicht unterschiedlich, sondern nur aus unterschiedlicher Perspektive anders formuliert, und zum zweiten würde ich gerne wissen (um es verständlich zuzuspitzen) … seit wann müssen Verbrecher dem Urteil eines Gerichts zustimmen?

re: "Ich rate Ihnen, wenn Sie noch einmal in einer solchen Situation sein sollten, uns direkt (telefonisch oder per E-mail) vor Ende der Reservierung zu kontaktieren. Weiterhin können Sie dem Gast in einem solchen Fall auch eine Buchungsänderungsanfrage zukomme lassen."

Wie schon geschrieben, ich habe versucht die Buchung zu ändern - das geht nicht!, ich habe das Problem über AirBnB kommuniziert, ich wollte nicht gleich mit der Axt ins Haus fallen, und es waren nur 2 Tage Zeit um das Problem zu klären. Ein bisschen Zeit muss man dem Gast ja auch geben, um zu reagieren.
Glauben Sie etwa, der Gast wäre einsichtiger gewesen, wenn ich gleich AirBnB eingeschaltet hätte, ohne ihn zuvor von der Falschbuchung in Kenntnis zu setzen?
Mit Sicherheit nicht, denn Sie sehen ja, wie der Gast, trotz Einschalten von AirBnB, reagiert: Uneinsichtig, und weiterhin mit Ausflüchten, und an seinen eigenen Preisvorstellungen haftend.
Ich konnte auch nicht wissen, dass der Gast dermaßen dreist seine eigenen Preisvorstellungen durchboxen will. Ich gehe erstmal von der Möglichkeit einer positiven Lösung aus. Würde ich sofort AirBnB einschalten, dann wäre ein ehrlicher Gast, der nur versehentlich, aus Unwissen falsch gehandelt hat, vor den Kopf geschlagen, und ich würde dafür mit Sicherheit eine schlechte Bewertung bekommen.



re: "Weitere Infos finden Sie im folgenden Artikel aus unserem Help-Center:

https://de.airbnb.com/help/article/50/i-m-a-host--how-do-i-make-a-change-to-a-confirmed-reservation"

 

Wie bereits gesagt, das habe ich versucht, aber nach dem Check-in ist die Änderung einer Buchung offensichtlich nicht mehr möglich.

 

Sie müssten eigentlich selber merken, wie Sie mich in eine Zwickmühle treiben, die die legitimen Interessen, Rechte und Ansprüche eines Gastgebers verweigert.

Was Sie tun können:

1. Sie können den entstandenen finanziellen Schaden durch die Kaution einziehen.
Maßgeblich für die Bemessung des Schadens ist die Summe die fällig geworden wäre, wenn der Gast bei Abschluss der Buchung korrekte Angaben gemacht hätte.

 

2.Sie können den Account von Travel sperren, denn solche hinterlistigen, und Vereinbarungen missachtenden Menschen haben bei AirBnB m.E. NICHTS ZU SUCHEN! (im wahrsten Sinne des Wortes)

 

 

Ich hoffe, meine Nachricht verschafft Ihnen mehr Klarheit und Verständnis für korrektes, AGB konformes und gerechtes Verhalten.

 

Viele Grüße,

Mark

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Mark289 ,

 

da ich immer bestrebt bin aus Geschichten im Community Center zu lernen (auch wie man es nicht machen sollte), hier meine Meinung zu Deinem Fall.

 

Also Du vermietest an 2 Personen für 6 Nächte, Deine Wohnung kostet ca. 110€ pro Übernachtung = 660€. Eine dritte Person kostet ca. 25€ /Ü, das habe ich bei einem Wochen- und einem Wochenendtermin bei Dir ausprobiert.

 

  1. Du behauptest, es hätte eine dritte Person übernachtet, am 4. Tag warst Du Dir „dessen sicher“. Kannst Du das beweisen? Antwort: Nein. Wenn Du keine Kamera hast die von außen den Eingang filmt kannst Du es nicht beweisen, und deshalb brauchst Du mit Deiner Nachforderung erst gar nicht anzufangen. Was soll airbnb hier machen? Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage.

  2. Du verlangst von Deinen Mietern zusätzlich 150€ für den dritten Gast für 3 Übernachtungen. Wieso hier 50 und nicht 25€ Aufpreis pro Ü weiß ich nicht, vermutlich gibt es eine Erklärung

  3. Ihr einigt Euch schließlich auf 50 Euro Trinkgeld in bar. Direkte Zahlungen zwischen Gast und Gastgeber sind bei airbnb aber verboten, das kann dazu führen daß dein Inserat vom Portal entfernt wird. So eine Geschichte habe ich im englischen CC gelesen. Eine Vermieterin hatte die Reinigungsgebühr in bar kassiert, Folge: Inserat gelöscht und alle zukünftigen Buchungen gleich mit dazu. Und Du schreibst das hier rein??

  4. Du bist beim Checkout nicht anwesend und hoffst darauf daß der Gast, ehrlich wie er ist, den Fünfziger dann auch wirklich auf den Tisch legt. Naja, manche Leute glauben ja auch an das Christkind.

  5. Du beklagst Dich darüber, daß der Gast für die 50€ "Trinkgeld" eine Rechnung haben will. Das riecht nach Steuerhinterziehung.
  6. Du forderst über das Resolution Center 150€, der Gast sendet aber nur 50€, jetzt fehlen Dir noch 100€ nach Deiner Rechnung. Das sind 15% vom ursprünglichen Mietpreis für 2 Personen. Und wegen dieser 15% machst Du so einen Wind?

  7. Du schreibst wegen dieser 15% eine kilometerlange mail an den airbnb Kundenservice, Erfolgsaussicht: 0%

  8. Du hast 30 Gästebewertungen und scheinbar 4,9* Bewertungsdurchschnitt. Wenn Dir dieser Gast jetzt eine 1* Bewertung verpaßt, bist Du runter auf 4,77 und damit Deinen Superhost los.

Du schreibst: „Meine lieben Mit-Gastgeber, was können wir tun, damit uns so etwas nicht passiert?“ Gar nichts können wir tun und Deine Vermieterkollegen wollen auch nichts tun. Jeder der in der Lage ist wirtschaftliche Verhältnisse zu beurteilen unternimmt in dieser Situation nichts, absolut nichts.

 

Wir haben hier einen Fall wo sich jemand ohne Not selbst wirtschaftlichen Schaden zufügt. Ich verstehe einfach nicht wie man so etwas machen kann.

 

Lieber Mark, ein wirklich gut gemeinter Rat von mir: Bitte Dimitri, den admin dieser Seite, den gesamten Thread zu löschen. Das ist das Beste was Du jetzt noch machen kannst.

 

 

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Hi @all,

 

wie ich sehe, wurde hier während meiner Offlinezeit viel geschrieben und diskutiert.
Ich habe mir nun erstmal nur den ersten Kommentar von Ute durchgelesen, und antworte darauf im Folgenden. Vielleicht klären, und / oder beantworten sich damit auch die weiteren Kommentare, für die ich mir zum Lesen später noch Zeit nehmen werde …

 

 

Hallo @Ute42

 

danke für deine Meinung. Diese ist sehr interessant, und steht der Denkweise der Mitarbeiterin des Meditationscenters vermutlich sehr nahe. Du denkst sehr wirtschaftlich.
Würde Recht und Vernunft alleine an der Wirtschaftlichkeit gemessen, so müsste ich deinen Ansichten großteils zustimmen.
Mit geht es aber nicht allein um das wirtschaftliche Ziel, sondern einfach ums Recht.

Natürlich stecke ich dabei auch in der Misere Sterne zu verlieren, was wirtschaftlich gesehen sicherlich nicht klug ist. Andererseits möchte ich mir durch das AirBnB Bewertungssystem aber auch nicht mein Recht beschneiden lassen, und ich muss daher den Verlust von Sternen und des Superhost Status leider in Kauf nehmen.
Dass das Bewertungssystem in solchen Fällen sehr kontrovers zu betrachten ist habe ich bereits vor längerer Zeit in der ehemaligen Host Voice bemängelt, und um Verbesserung gebeten.

https://community.withairbnb.com/t5/Host-Voice/Bewertungen-bei-Streitigkeiten-deaktivieren/idi-p/657...

 


Deine Berechnung des Preises für den ungebuchten Gast ist sehr abenteuerlich.
Du machst es unangebracht kompliziert.
Du brauchst in der Buchungsmaske meines Inserats einfach nur 6 Nächte, 2 Personen eingeben, und 6 Nächte 3 Personen. Die Differenz dieser 2 Beträge ist die geschuldete Nachverrechnung für den dritten Gast.

Wieso Du in deiner Rechnung ganz selbstverständlich, basierend auf den Angaben des Gastes, ein nächtliches Rabattsystem für nicht-Übernachtungen einbettest, ist mir schleierhaft.

Solch eine Preisgestaltung gibt es bei AirBnB nicht, m.E. aus gutem Grund! Würde es diese von dir angewendete Rabattierung geben, dann wären wir Gastgeber, und der AirBnB Support sicherlich ständig in ähnlichen Streitfällen wie diesem verfangen. Und wenn es diese Option geben würde, dann würde ich sie aus diesem Grunde nicht aktivieren.

 

Dass diese nicht-existente Rabattierungsmöglichkeit (wie vom Gast und auch von dir angewendet) vom Meditationscenter geduldet wird, ist genau der springende Punkt den ich hier stark bemängele.

Obwohl es diese Rabattierung nicht gibt, und obwohl diese Rabattierung weder mit meinen Preiseinstellungen, noch mit den AGB konform ist,  konnte die Rabattierung vom Gast (allein aufgrund seiner Falschangaben) auf diesem nicht-legitimen Weg erzwungen werden.

Auf normalen, und AGB konformen Weg wäre das gar nicht möglich gewesen.
Daher ist die Entscheidung des Meditationscenter ein untragbarer Zustand, den ich nicht akzeptiere.
Und überlege dir mal die Konsequenzen, wenn diese Methode Schule macht …



Deine Bedenken, bzgl. der Erwähnung meines Trinkgeldvorschlags, kann ich nachvollziehen.
Für die korrekte Beurteilung des Falls hielt ich es aber für notwendig diese Beabsichtigung nicht unerwähnt zu lassen.
Meine Bedenken bezogen sich dabei allerdings weniger auf AirBnB, als auf den Fiskus.
Zumal der Beabsichtigung aber nicht die Tat folge, liegt kein Tatbestand vor.
Wäre die Absicht in die Tat umgesetzt worden, so hätte ich mich anschließend erkundigt, ob, und wenn, ab welcher Summe Trinkgelder zu versteuern sind.
Gegenüber AirBnB habe ich weniger Bedenken, denn ich bin der Meinung, dass ich mich nach den gegebenen Möglichkeiten so weit wie möglich regelkonform verhalten habe.
1. Ich habe die Korrektur sofort über AirBnB erbeten.

2. Ich habe versucht die Gästezahl in der Buchung auf 3 zu erhöhen.

3. Nach dem Scheitern aller Klärungsversuche habe ich das Meditationscenter eingeschaltet.

 

Dass es nicht möglich ist eine Buchung nach dem Check in zu korrigieren, habe ich bereits als Feedback, mit Bitte um Verbesserung, an AirBnB gesendet.
Zumal meine Klärungsversuche über AirBnB nicht erfolgreich waren, und sich der Gast beim Checkoutgespräch nicht einsichtig zeigte, und die Buchung nicht auf 3 Gäste erhöhen wollte, sondern mir nach seiner Rechnung nur 50 Euro, statt 150 Euro anbot, habe ich letztendlich den Weg des geringsten Widerstands zugestimmt.

Ich hielt diese Entscheidung für angemessen. Ob es korrekt ist, ist eine andere Frage.
Eine vorsätzlicher Verstoß gegen die AirBnB AGB, meinerseits, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten, denn ich hatte versucht die Klärung über AirBnB zu regeln, was leider erfolglos blieb. Unter Berücksichtigung der Aussichtslosigkeit einer komplett korrekten Klärung kam es so zu der Trinkgeldvariante, welche mir, unter Berücksichtigung aller gewesenen, und ansonsten noch folgenden Umstände, als die am wenigsten falsche, und am besten angemessene Möglichkeit erschien.

Bei der ganzen Diskussion um die Suche nach falschen Verhalten meinerseits, muss ich dich allerdings auch einmal fragen, wieso du nicht ein einziges mal auf die vielen Fehler und Regelverstöße des Gastes schaust?!
Hätte der Gast sich von Anfang an, oder spätestens nachdem ich ihn über AirBnB zur Korrektur gebeten hatte, korrekt verhalten, dann wäre diese ganze Misere nicht entstanden.

Ebenso wäre der Klärungsverlauf vermutlich anders gewesen, wenn es systembedingt möglich gewesen wäre die Gästezahl bei der Buchung auf 3 zu korrigieren (was ich ja bereits als Feedback zur Verbesserung gesendet habe) … Zumindest bräuchte ich mich dann nicht, vor dir und anderen, dafür zu rechtfertigen, wie es zu diesem Trinkgeldvorschlag kam, welcher am Ende einer Kettenreaktion steht, die durch mehrfaches Fehlverhalten des Gastes ausgelöst wurde.

Vielleicht solltest Du deine Ansicht noch einmal objektiv überdenken.

 

Grüße,
Mark

 

ps:

re: "Du behauptest, es hätte eine dritte Person übernachtet, am 4. Tag warst Du Dir „dessen sicher“. Kannst Du das beweisen? Antwort: Nein."

 

Woher nimmst Du deine Antwort auf die Frage, die scheinbar an mich gerichtet war?
Zumal der Gast die Beherbergung des dritten Gastes nicht leugnet, brauche ich dazu allerdings keine Beweise.
… und weil ich deinen Kommentar nicht durchgehend auf diese Weise zerlegen wollte, habe ich in meiner Antwort nur zu den Wesentlichen Inhalten Stellung bezogen. Ich hoffe, das ist okey für dich.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

Betreffend Rabatt für nicht-Übernachtungen .. diesen gewähre ich gerne .. sofern die Gäste im VORAUS danach fragen. 

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

@Mika8

Genau so wäre es korrekt.
Jedoch, dass der Gast und das Meditationscenter selbstbestimmend eine nachträgliche Rabattierung vornehmen, und damit über den Kopf hinweg des Gastgebers entscheiden, entgegen der vom Gastgeber angelegten Preiseinstellung, ist ein unmöglicher, rechtswidriger  Zustand, der nahezu einer Enteignung, bzw. einer Bevormundung gleich kommt.

.

Hallo @Mark289 ,

 

wir haben folgenden Sachverhalt: Eine Person mehr übernachtet 3 Tage. Du hättest dafür gerne 150 Euro bekommen, bekommst aber nur 50.

 

Du sagst: „und ich muss daher den Verlust von Sternen und des Superhost Status leider in Kauf nehmen.“

 

Ich sage: Für 50 Euro riskiere ich den Superhost nicht.

 

Wir haben also die Situation, daß 2 Menschen, Du und ich, einen vollkommen identischen Sachverhalt vollkommen unterschiedlich beurteilen. Das kommt vor, man kann da auch nicht weiter diskutieren.

 

Die hier vor aller Öffentlichkeit geführte Diskussion offenbart die Diskrepanz zwischen rechtlichem Denken und wirtschaftlichem Denken. Rechtliches Denken ist: Ich habe Recht, das steht so im Gesetz und ich prozessiere jetzt bis nach Karlsruhe. Wirtschaftliches Denken ist: Was kommt bei dem was ich hier mache hinten raus? Diese beiden Denkansätze sind nur schwer in Einklang zu bringen.

 

Jedenfalls wünsche ich Dir mit der Vermietung Deiner sehr schicken Wohnung in Hannover weiterhin viel Glück und Erfolg.

 

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Tja, ich lasse mir für paar Sternchen eben nicht ohne weiteres beliebig zwischen die Beine treten.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es Menschen gibt, die sich für ein paar Sternchen sogar prostituieren würden.

Hier läuft definitv etwas schief, und das muss zur Sprache gebracht werden!

.

 

Ich finde die Bemerkung mit der Prostitution geht zu weit.

 

Ich werde diesen Post aber nicht an Dimitri melden, das soll hier stehen bleiben damit sich jeder seine eigene Meinung darüber bilden kann.

 

Ute

 

 

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Natürlich geht das zu weit.
Aber kannst Du das ausschließen?

Ich kenne eine Geschichte, die stark in diese Richtung tendiert, und ich kann mir vorstellen dass es da noch extremer Beispiele gibt.
Es ist natürlich auch die Frage, wo Prostitution beginnt.

Bei einem Klaps auf den Hintern, den Frau zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen so wegsteckt, oder erst beim Geschlechtsakt?
Aber das wäre nun ein völlig anderes Thema, als das um was es in diesem Beitrag geht.

Was ich damit nur verdeutlichen wollte, ist die blanke Tatsache, dass sich so mancher durch das regide Bewertungssystem zu viel gefallen lässt.

Daher auch mein HostVoice Antrag: https://community.withairbnb.com/t5/Host-Voice/Bewertungen-bei-Streitigkeiten-deaktivieren/idi-p/657...




Da springt einem ja das Messer in der Tasche auf bei dieser Argumentation... Kaum zu glauben dass  die Lügner und Betrüger auch noch in Gastgeberkreisen Rückenwind bekommen !

re: "Kaum zu glauben dass  die Lügner und Betrüger auch noch in Gastgeberkreisen Rückenwind bekommen !"

Naja, ich glaube, das ist der zweifelhafte Drang sich als lockeren und toleranten Gastgeber zu profilieren, und / oder das fragwürdige Bedürfnis dem Chef (AirBnB) Loyalität und Verständnis zu zollen.

Übrigens, es stört mich eigentlich weniger das Verhalten der Gäste, denn das ist berechenbar und erwartungsgemäß (quasi Berufsrisiko), aber ich störe mich erheblich an der labidaren Art wie AirBnB mit solchen Problemen verfährt.
Es fehlen einfach die Regeln, um bei solchen Probleme klare Entscheidungen treffen zu können. Daher laufen die Entscheidungen zumeist auf Handlungslosigkeit hinaus.

So z.B. auch bei dem Thema "Bewertungsregeln" ...
https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/Host-Voice-Allgemeing%C3%BCltige-Bewertungsregeln-defi...

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

@Ute42hat in allen Belangen Recht, besonders die Bestätigung der Extra  Zahlungen könnten ein Problem werden. Und eine Betriebsprüfung möchte man nicht beschwören.

 

@Mark289

 

Mach es so wie Ute sagt. Lass den Thread löschen oder zumindest in "Gastgeber unter sich verschieben", da kann das Publikum nicht mitlesen.  Mach es schnell, mach es zu deiner Priorität.

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

@Jarg0
Zu deinen Bedenken habe ich in meiner Antwort zu Utes Kommentar inhaltlich bereits Stellung bezogen.

Claudia-Simone0
Level 10
Mettlach, Germany

@Mark289: Ich kann deinen Ärger gut nachvollziehen. Das Problem, dass mehr Gäste anreisen als gebucht und bezahlt haben, scheint immer mehr zuzunehmen, wenn man hier im CC liest, wie viele Gastgeber darüber berichten. Wie eine andere Gastgeberin beanstandet, liegt die Schwierigkeit vor allem darin, dass man nach dem Check-In auf Airbnb keine Möglichkeit mehr hat, eine Änderung der Gästezahl vorzunehmen und durch Airbnb eine zusätzliche Zahlung einziehen zu lassen.

Video-Kameras sind auch keine optimale Lösung, denn ich habe eine solche und musste schon oft bei der Auswertung der Aufnahmen feststellen, dass das Betreten und Verlassen des Zimmers nicht zuverlässig aufgezeichnet wird. Hängt wahrscheinlich vom Gerät ab, wie schnell der Bewegungsmelder ausgelöst wird. Meine Kamera macht häufig Aufzeichnungen auf denen nichts zu sehen ist und der Bewegungsmelder wahrscheinlich nur durch Blätterschatten oder ähnliches ausgelöst wurde und versagt trotzdem manchmal, wenn jemand das Zimmer verlässt oder betritt.

Theoretisch sind solche Geräte schön und gut, ihre Nachteile bemerkt man erst im Einsatz.

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