Liebe RheinMain-Gastgeber. Die Gruppen gibt es nicht mehr. D...
Letzte Antwort
Liebe RheinMain-Gastgeber. Die Gruppen gibt es nicht mehr. Dafür haben wir unser neues zu Hause nun hier im Community Center....
Letzte Antwort
Hej!
Ein Gast von mir hat zwei Tage vor seiner Reise storniert. Meine Stornierungsbedingungen sind moderat, also würde ich den den angesetzten Betrag erhalten. Der Gast hat gefragt, ob ich ihm das Geld zurückzahlen kann.
Wie geht Ihr da vor? Da ich nicht glaube, dass ich noch heute oder morgen eine Buchung bekomme und mich schon auf den Besuch vorbereitet habe, finde ich es nicht fair, den vollen Betrag zurückzuzahlen. Schließlich rechne ich ja auch mit dem Gast.
Bin dankbar über jeden Tipp!
es steht alles in den Stornierungsbedingungen, denen der Gast zugestimmt hat:
https://www.airbnb.de/home/cancellation_policies#long-term
Wie bereits gesagt wurde, läuft eine Stornierung und eine evtl. Rückzahlung über Airbnb, Du solltest Dich da gar nicht direkt mit dem Gast austauschen.
Lies doch bitte, was weiter oben bereits geschrieben wurde, vor allem die Beiträge von @Monika--Elisabeth0 und @Ute. Schicke Deinem Gast eine Nachricht mit dem Inhalt den @Ute vorgeschlagen hat.
"Hallo Gast, bei airbnb werden alle Zahlungen über das airbnb system abgewickelt und airbnb trifft alle Entscheidungen im Zusammenhang mit eben diesen Zahlungen. Es ist Gastgebern nicht erlaubt außerhalb des airbnb-Zahlungssystems Gelder zu vereinnahmen oder zu erstatten.
Du müßtest Dich also in dieser Angelegenheit bitte an den airbnb Kundendienst wenden."
Hallo an alle .. ich melde mich auch wieder mal aus der Versenkung 😉
So sehr ich vielen hier in der Regel zustimme .. hier muss ich widersprechen .. ich würde auf keinen Fall den Gast darauf aufmerksam machen, dass er airbnb zuziehen soll. Wir alle wissen doch eigentlich, wie unfähig viele Supportarbeiter sind und sehr gerne dem Gast Beträge zusprechen, die absolut nicht gerechtfertigt sind (siehe dazu auch die Meldung von Katrin in diesem Thread auf Seite 1, 08-05-2018) .. oder wie gerade darunter geschrieben wird, dass Gastgeber als Reiseversicherung herhalten müssen.
Und weiter .. einerseits schreibst du von Krankenhausaufenthalt, andererseits davon, dass die Tochter wegen des defekten Fahrzeugs das Praktikum nicht antreten könne .. ich weiss ja nicht wie ihr das in Deutschland handhabt, aber hier gibt es nebst PKW auch noch die Option von Bahn, Bus, Velo .. gar Füsse .. oder Mietwagen? ... oder Flixbus, blablacar undundund.. ..
Daher wie gesagt, ich würde dem Gast nicht raten, airbnb hinzuzuziehen, sondern einerseits die Situation aus meiner Sicht darlegen (du hast anderen Gästen abgesagt, sowie auf weitere Einnahmen des zweiten Zimmers verzichtet .. das zweite Zimmer nicht zu vermieten, ist allerdings dein Entscheid und fände ich nicht nötig) sowie würde ich den Gast freundlich bitten, mir Unterlagen zuzustellen, die die Situation belegen, damit du dir ein Bild machen kannst (ohne Aussicht auf deine Entscheidung, je nach 'Bild'). ... meistens geben die Gäste dann auf, da es keine Unterlagen gibt (da nicht wirklich 'geschehen').
Grob gesagt, gebe ich Rückerstattung nur dann dann, wenn die Kommunikation vor dem 'Vorfall' schon sympathisch war (sprich, nicht nur eigennützig, sondern auch meine Situation einbezogen wurde, z.B. betreffend Check-in etc.) ... und auch dann in der Regel nur, wenn ich eine Ersatzbuchung habe und oft abzüglich der aufgewendeten Zeit, die ich für den Gast benötige, der storniert .. sprich insgesamt, gibt's nur sehr selten was zurück .. in deinem Fall, in dem du gar auf erhebliche Mehreinnahmen verzichtet hast, weil du loyal gegenüber dem buchenden Gast sein wolltest, würde ich wohl nix zurückzahlen.
Hallo Sabine, wie alt der Thread ist, weiß ich nicht, aber das Problem scheint ja hochaktuell zu sein. Danke für die Tipps. In meinem Fall hat die Mutter des Gastes heute schon wieder versucht, mich telefonisch zu erreichen. Ich gehe auf diese Versuche jetzt nicht mehr ein. Schließlich gibt es AGB und die Tochter ist erstens volljährig und die Vertragspartnerin und studiert zweitens Jura. Da sollte man wohl auch wissen, dass es einen Rechtsweg gibt.
Nochmal danke an alle für die guten Hinweise.
@Sabine-Ingrid0, der Ursprungsthread ist von 2018, aber @Doris185 hat gestern das Thema aktuell aufgegriffen.
Hallo zusammen, uns wurde 5 Tage vor Anreise eine Gruppe buchung storniert weil ich dem Gast nicht binnen 45 Minuten geantwortet habe ob sie 1h früher anreisen können. Nun verliere ich 700 Euro Einnahmen diesen Monat und ich bin auch Schuld weil ich ja immerhin ja nicht gemailt habe auf mehrfache Nachfrage ( binnen 45 min. wohlgemerkt) das so etwas ein Stornierung sein darf.....unmöglich! Da kann ich jede Buchung als Fake-Spass-Buchung betrachten.....das Geld hole ich nie mehr rein binnen 5 Tagen ! Das solche Menschen damit auch immer durchkommen.....unmöglich ! Habe direkt Junggesellinen- Gruppen auf meine Blacklist gesetzt.....und Sofort-Buchungen deaktiviert und Storno-Bedingungen auf HART gesetzt.....sowas kann ich mir kein 2. MAL ERLAUBEN.....und schon garnicht nach der Pandemie-Pause.....ich findw Spass-Bucher unmöglich !! Vlt ist es auch ein Mensch gewesen der uns böses wollte.....so kriegt man uns nämlich in den finanziellen Ruin. 😔
@K-12, hattest du vorher moderate Stornierungbedingungen? Dann kann der Gast stornieren und bräuchte eigentlich gar keine Begründung angeben. Die angegebene klingt eindeutig nach Ausrede.
Vermutlich hat er zwischenzeitlich eine günstigere Unterkunft gefunden. Das wird er natürlich nicht angeben.
Anscheinend sieht das airbnb System jetzt vor, dass der Gast eine Begründung angeben muss wieso er storniert und dann erst stornieren kann.
Es ist auf alle Fälle ärgerlich. Auch wir haben vorerst noch moderat und werden nach Corona wieder auf streng stellen.