Gesetzeslage Untervermietung - Was ist legal, was nicht?

Kira14
Level 1
Aachen, Germany

Gesetzeslage Untervermietung - Was ist legal, was nicht?

Hallo zusammen,

 

es gibt zwar schon die ein oder andere Unterhaltung zu dem Thema, noch habe ich die Antwort auf meine Frage aber nicht gefunden, daher danke für euer Verständnis, sollte sich etwas doppeln:

 

Folgende Situation: Mein Vermieter hat sich (wo auch immer, ich weiß es nicht) schlau gemacht und wohl die Aussage erhalten, dass eine Untervermietung wie über Airbnb nicht legal sei und er als Vermieter haftbar wäre, wenn ich dies trotzdem tue.

 

Nun würde ich ihn natürlich gern vom Gegenteil überzeugen. Daher meine Frage: Wo kann ich mich über die Gesetzeslage schlau machen? Habe sowohl bei der Stadt (wohne in Essen), dort beim Wohnungsamt und sogar beim Finanzamt (Thema Steuer) angerufen, leider kann oder will mir hier niemand helfen bzw. niemand scheint eine Ahnung von dem Thema zu haben - Was mich wundert, denn wie man zB an Berlin sieht, scheint es ja eine städtische Angelegenheit zu sein? Wo erhalte ich solche Informationen bzw. muss hier wirklich ein teurer Anwalt ran, denn dann fällt das für mich leider raus?

 

Ich lese ständig nur, dass ich eine Genehmigung des Vermieters brauche und u.U. Gewerbesteuer anfällt. Das hört sich für mich nicht illegal an? Was hat es mit der Zweckentfremdung auf sich, warum liest man immer wieder davon, dass nur Teile der Wohnung vermietet werden dürfen, usw usw?

 

Wäre über jeden Hinweis dankbar, denn ich komme hier einfach nicht weiter.

Danke euch!

 

5 Antworten 5
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Kira14, entweder gestattet dir dein Vermieter das Untervermieten - dann ist es DIESBEZÜGLICH legal, oder nicht - dann ist es DIESBEZÜGLICH illegal. Aber am besten du stellst dich mit deinem Vermieter gut. Was steht denn im Mietvertrag?

Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Vorschriften zu beachten wie Zweckentfremdung (ist eine kommunale Bestimmung) oder ggf. (!) Gewerbepflichtigkeit (z.B. bei, Anbieten weiterer Dienstleistungen). Aber von ihm per se zu behaupten, Airbnb sei illegal und er (dein Vermieter) hafte dafür, ist schlichtweg Quatsch. Vgl. auch Die Top-5-Fragen, bevor ich Gastgeber werde

@Kira14 Wie @Till-and-Jutta0 schon gesagt hat: Das ist per se erstmal Quatsch, so lange es nicht grundsätlich verboten ist, Wohnraum für die Fremdenbeherbergung zu nutzen. Ist es meist aber nicht, solange es nicht ganze Wohnungen betrifft.

Ich habe dieses Argument leider schon sehr häufig von Vermietern gehört, ob dahinter Unlust oder Unwissen steckt, vermag ich nicht zu beurteilen. 

Blöd ist halt für Dich, dass Du Belege finden musst, dass es erlaubt ist. Das ist fast unmöglich, man findet ja eher etwas zu Themen, die nicht erlaubt sind. Nach dem Motto: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. 😕

Danke euch für eure Antwort! Klar, ohne seine Zustimmung geht garnichts, das ist auch so im Mietvertrag geregelt. Mich interessiert, wie die allgemeine Gesetzeslage ist und ob er mit seiner Meinung, es sei generelll illegal in Deutschland in diesem Sinne unterzuvermieten, recht hat. Ich werde da wohl weiter nach Ansprechpartnern suchen müssen.

Danke euch!

Annabelle---Torsten0
Level 10
Heidelberg, DE

Servus an @Kira14

 

Prinzipiell gilt in Deutschland, dass alles was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist.

Des weiterren gibts in Deutschland für jeden noch so kleinen Pups eine Verwaltungsvorschrift, ein Regelwerk, eine Durchführungsbestimmung.

Du musst also nicht nach Positivbelegen für das Erlaubtsein des Untervermietens über AirBnb suchen, sondern nach den kommunalen Verordnungen, die sich mit dem Thema befassen.

Die Mitarbeiter der Stadt oder der Kommune sind dir gegenüber auskunftspflichtig und haben dir alle Informationen zum Thema bereitzustellen.

Mit diesen Informationen kannst du dann versuchen, deinen Vermieter zu überzeugen. Denn wie schon vorher mal erwähnt, ohne dessen Zustimmung geht garnichts.

Hi, erstmal vielen Dank! Hast du Erfahrungen, an wen ich mich da bei der Stadt / Kommune wenden kann? Habe es nun bei verschiedenen Ansprechpartnern zum Thema Wohnen wie u.a. auch extra zum Thema Zweckentfremdung versucht, da hat niemand eine Ahnung von dem Thema und es kann auch niemand sagen, wer da helfen könnte 😕

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