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@Tom2472
Das was du hier eben geschrieben hast glaube ich dir nicht.
Deine ursprüngliche Fragestellung war:
Solche Fragen zu stellen ergibt nur dann einen Sinn, wenn du bisher deine Einnahmen nicht oder nicht vollständig ans Finanzamt gemeldet hast. Wenn du aber deine Einnahmen „seit Anbeginn (vollständig) versteuerst“ kann es dir völlig egal sein was airbnb da meldet oder auch nicht.
Ich persönlich habe hier meine Kontoauszüge und die ausgedruckten Buchungsvorgänge, ich kann ganz genau beweisen welche Einnahmen ich hatte. Was immer airbnb ans Finanzamt meldet kann mir egal sein, denn wenn es von meinen Aufzeichnungen abweicht ist es halt falsch. Beweisen werden sie ihre falschen Angaben nicht können, denn dazu brauchen sie abweichende Bankbelege und die haben sie nicht.
Der Nebenkriegsschauplatz mit deiner Monatsabgrenzung ist völlig irrrelevant. Monate braucht man überhaupt nicht abzugrenzen, wenn dann vielleicht jahresübergreifende Buchungen: Anreise 28.12.2019 – Abreise 3.1.2020. Das wären dann Rechnungsabgrenzungsposten. Das muß man aber nur machen wenn man eine doppelte Buchhaltung betreibt. Ich kenne keinen einzigen Privatvermieter der eine doppelte Buchhaltung hat, denn das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Mich geht dein Fall überhaupt nichts an, ich will dir nur sagen daß du deine Steuerfrage im Bereich „Hilfe“ des Community Centers gestellt hast. Das ist ein öffentlicher Bereich, das kann jeder lesen, auch das Finanzamt, du schreibst dich hier um Kopf und Kragen.
Ich kann dir nur empfehlen die Administratorin @Anna zu bitten diesen ganzen Thread zu löschen.
Es sei denn natürlich, du hast deine Einnahmen bisher lückenlos beim Finanzamt angegeben, dann kannst du ihn stehen lassen.