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@Martin3324 @Christa0 @Sabine-Ingrid0 @Ralf5 @Veronica-and-Richard0 @Monika--Elisabeth0
Heute ist Sonntag und heute machen wir kein Brennholz. Ich habe also etwas Zeit und will deshalb zu dieser Sache doch noch etwas schreiben.
Ich hatte weiter oben geschrieben, daß die Steuerberaterkammer in einem Onlineseminar mitgeteilt hat, daß man für den Antrag für die Novemberhilfe keine Gewerbeanmeldung braucht. Christa hat aber Punkt 2.7 aus den FAQ's geposted, daß man doch eine Gewerbeanmeldung braucht. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?
Christa, du mußt davon ausgehen daß Punkt 2.7 der FAQ's der Steuerberaterkammer bekannt war, als das Seminar veranstaltet wurde. Die Steuerberaterkammer ist aber halt der Meinung, daß eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist. Sie sind anderer Meinung als das Bundesfinanzministerium.
Das ist nichts Ungewöhnliches. Steuerberater vertreten die Interessen ihrer Mandanten gegenüber dem Finanzamt und sind fast immer anderer Meinung als die Finanzämter. Wenn man sich nicht einigen kann, dann führen Steuerberater im Auftrag ihrer Mandanten Prozesse von den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof. Und ziemlich oft gewinnen sie diese Prozesse auch.
Irgend ein Ministerialrat oder Ministerialdirigent oder wer auch immer im Finanzministerium hat in die FAQ's reingeschrieben daß man eine Gewerbeanmeldung braucht. Das muß doch nicht unbedingt richtig sein, der oder die kann sich doch auch getäuscht haben.
Beispiel:
Ich hatte im November 2019 Einnahmen aus der Vermietung in Höhe von ca 5000 Euro, es war aber im November kein einziger Gast da. Woher kommen also diese 5000 Euro? Das waren 50%ige Anzahlungen von Gästen, die irgend einen Termin im Frühjahr, Sommer oder Herbst 2020 gebucht hatten.
Mein Steuerberater hat einen Mandanten, der vermietet 12 Ferienobjekte, hat aber kein Gewerbe angemeldet, er betreibt das Geschäft als private Vermögensverwaltung, und die Mieteinnahmen sind seine Haupteinnahmequelle. Dieser Steuerpflichtige könnte im Nov 2019 Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro gehabt haben. Und jetzt soll er keine Novemberhilfe erhalten, nur weil er kein Gewerbe angemeldet hat, ein anderer Vermieter mit Gewerbeanmeldung bekommt die Hilfe aber? Warum denn das, das verstößt doch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dieser Mandant ist für seine Renitenz bekannt, der wird bestimmt klagen, wenn er die Novemberhilfe nicht bekommt.
Um klagen zu können muß man aber erst mal einen Antrag stellen der dann abgelehnt wird, denn ansonsten ist man nicht benachteiligt.
Was die Steuerberaterkammen den Steuerberatern und damit deren Mandanten empfiehlt ist:
Allen Kollegen die keinen Steuerberater haben kann ich nur raten, sich das ELSTER-Zertifikat vom Finanzamt zu besorgen, den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen und wegzuschicken. Was dann dabei herauskommt wird man sehen. Vielleicht wird der Antrag ja von vornherein genehmigt, z.B. weil jemand vergessen hat die Schaltfläche „ich habe ein Gewerbe angemeldet“ ins Formular aufzunehmen??
Zur Novemberhilfe wird es jede Menge Prozesse geben, und wie die alle ausgehen werden wir in 2 bis 3 Jahren wissen, wenn die Auseinandersetzungen vor den höchsten Gerichten gelandet sind.
Ich kann nur an alle appellieren nicht alles was uns die Regierung vorsetzt klaglos zu akzeptieren, die Hacken zusammenzuschlagen und einfach das zu machen was man uns anschafft. Ungehorsam ist einer der vornehmsten Bürgerpflichten, wir müssen uns doch nicht alles gefallen lassen.