Air BnB und Bistro teilen sich Toiletten und Küche

Air BnB und Bistro teilen sich Toiletten und Küche

Hallo,

ich bin am Überlegen, ins Air BnB Geschäft einzusteigen und frage mich, ob es erlaubt wäre, in einem Haus, in dem sich im Erdgeschoss eine Weinhandlung und Bistro befindet, dann im ersten Stock Zimmer zu vermieten.

Es gibt keine räumliche Trennung, die oberen Zimmer wären frei zugänglich. Die Toiletten müssten sich Air BnB Gäste mit den Bistrogästen teilen. Auch die Küche würde sowohl für Air BnB als auch für das Bistro genutzt. Wäre das möglich? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

2 Antworten 2
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Madeleine343 , aus deinem Profil wird leider nicht ersichtlich, für welches Stadt in welchem Land du fragst.

 

Ich denke, in Deutschland sollte dein erster Weg zum Baurechtsamt gehen, um eine mögliche Nutzungsänderung prüfen zu lassen.

 

Gibt es auch ein Bad? Bist du Gesamteigentümerin?

Ralf243
Level 10
Cologne, Germany

@Madeleine343 Airbnb geht auch ohne Küche. Wenn im Bistro Speisen hergestellt werden, d.h. nicht nur abgepackte Fertigware verkauft wird, gelten dort andere Hygiene-Standards. Damit kenne ich mich nicht aus, aber ich glaube Airbnb-Gäste dürften sich dort nicht zeitgleich aufhalten. (Mal als Beispiel: Die Gäste dürften keine Kreuzkontaminationen verursachen.)

Airbnb ohne Dusche wird mindestens schwierig. Falls es eine gibt, würde ich dort auch eine Toilette einbauen lassen, nach der Nutzungsänderung. Die Zimmer der Gäste sollten auf jeden Fall abschließbar sein. Gäste brauchen keinen eigenen Flur, in jedem Hotel ist der frei zugänglich.

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