Kann der Heizkostenzuschlag jetzt entfallen ? oder kommt jet...
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Kann der Heizkostenzuschlag jetzt entfallen ? oder kommt jetzt der Klimaanlagenzuschlag ?
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Ich wünsche allen einen schönen 1. Advent. @Ilona18 hat die erste Tür geöffnet. Ich freue mich auf weitere Türen und eine harmonische Zeit für alle CC Freunde .
Herzliche Grüße aus Rösrath Patricia
Ich kenne einen Fall aus nächster Nähe, da ist der eingetragene Miteigentümer inzwischen verstorben. Keine Nachfahren, keine Erben. Die Bank schickt dem Verstorbenen regelmäßig Kontoauszüge; das Guthaben frisst sich selber auf.
Unangenehmes und für die Hinterbliebenen zeitraubendes Versäumnis, seine Angelegenheiten zu Lebzeiten zu regeln.
@Till-and-Jutta0 ja so einen Fall habe ich auch bei Nachbarn. Frau A. hatte sich eine Eigentumswohnung gekauft und alleine bezahlt. Um ihre Lebensgefährtin abzusichern, hat sie auch diese im Kaufvertrag und Grundbuchamt eintragen lassen. Diese ist einige Jahre später verstorben, steht aber immer noch als Miteigentümerin im Grundbuchamt. Frau A. kann die Wohnung weder verkaufen noch vermieten oder
vererben, weil sie ihr nur zu 50% gehört. Aber sie ist nicht in der Lage diese Angelegenheit zu regeln. Auf spanisch ist es ihr zu kompliziert und eine darauf spezialisierte Gestoría will sie nicht bezahlen.
Mañana tambien es un dia!
Nach dem Prinzip sollten wir eigentlich auch leben! Da würden unsere Gäste ihre heitere Freude haben. 🙂
Im Grundbuchamt in Spanien da kann viel darin stehen und jedermann hat dort Möglichkeiten seine Belangen einzutragen.
Was sicher ist die Grundsteuer bezahlt der Eigentümer und diese Grundsteuer wird vom Staat geführt.
Wenn aber die Justiz und sogar der oberste Gerichtshof in Madrid nicht zuverlässig arbeitet, wie soll den so ein Staat richtig arbeiten?
Wo sollen die Leute, egal wer zu seinem Recht kommen?
Vielen Dank @Ilona18 für deinen Beitrag! Es ist schrecklich, wenn gerade in solchen Augenblicken alles so kompliziert wird und man sich mit der Bürokratie auseinandersetzen muss 😞
@Anna gerade weil ein Todesfall in der Familie so schrecklich ist und jede Menge Behördenkram mit sich bringt, sollte man sich zu Lebzeiten absichern, mit einem eigenen Konto, notariellem Testament, korrektem Kaufvertrag, u.s.w., um die Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es war der Sinn meines Beitrags auf Unterschiede in einem anderen Land hinzuweisen. Jeder der sich eine Immobilie in einem fremden Land kauft sollte sich vorher informieren um nicht böse Überraschungen zu erleben..
Es hat auch nichts mit dem Alter zu tun. Auch ein junger Mensch kann morgen von einem Auto plattgefahren werden.
Nicht nur im Ausland, auch in Deutschland sollte man ein Minimum an Vorsorge diesbezüglich betreiben. Bei gemeinschaftlichen Konten ein sogenanntes „Oder-Konto“ haben, dass jeder für sich alleine über das Konto verfügen kann, ein Testament und es bei Gericht hinterlegen. Kann ich nur empfehlen. Von Betreuungsverfügungen, Pflegevorsorge will ich jetzt mal gar nicht reden.
@Gerlinde0 ein "Oder-Konto" gibt es bei uns nicht. Auch wieder ein Unterschied zu Deutschland!
Ich habe eine notarielle Generalvollmacht auf meinen 16 Jahre jüngeren Bruder ausstellen lassen. Er könnte - falls ich mal körperlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage sein sollte - alle meine "Geschäfte" erledigen. Er könnte weiter vermieten oder das Haus verkaufen und auf diese Weise mein Pflegeheim finanzieren.