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Bei Ankunft in einer AirBnB-Unterkunft im Dezember 2024 in NRW stelle ich fest, dass die Heizung nicht funktioniert. Es ist e...
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Jetzt wurde uns nach Abreise mitgeteilt, dass wohl schmutziges Geschirr und Hundehaare gefunden wurden (Hunde waren explizit erlaubt und bei der Buchung angegeben) und uns die Reinigung in Rechnung gestellt wird.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
Über eine Einschätzung oder einen hilfreichen Link von ein paar erfahrenen Mitmenschen freue ich mich sehr
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@Christian3012.. Ja, ich würde auch mal warten, wie hoch den die Forderung bzw. der Einbehalt der Kaution ist und dann weiter schauen.
Ich habe selber keinen Hund, habe lediglich hier im Forum schon öfters gelesen, dass diese Haare schon noch hartnäckig haften können und besonderen Reinigunsbedarf benötigen. Allerdings, sind ja Tiere erlaubt, also muss man mit dem rechnen und hat ansonsten auch die Möglichkeit für das Tier Geld zu verlangen (pro Tag oder Pauschal) .. leider allerdings nicht direkt in den Preiseinstellungen, sondern dies müsste in den Hausregeln erwähnt werden und könnte dann über das Mediationscenter abgerechnet werden (schon ix Gastgeber forderten einen 'Gastbutton' für Tiere, damit der zu bezahlende Endpreis transparent abgebildet wird, aber das stösst bei airbnb auf taube Ohren). So wie sich das nun darstellt, hört sich das - aus der Ferne - auch kleinlich an, denn anscheinend habt ihr die Unterkunft sauber (sozusagen besenrein) überlassen. Geputzt werden muss ja eh für den nächsten Gast und für dies ist die Reinigungspauschale auch gedacht (grob gesagt Böden/Bad/Wäsche, aber eben nicht persönliches Geschirr etc. .. was ja in eurem Fall auch ok war, über ein kleines Versehen sollte man als Gastgeber hinwegsehen können).
Das die NK gar nicht erwähnt wurden ist ein Unding, ist dies nicht gar gegen geltendes DE-Recht? Endpreise sollten doch transparant sein (wobei der Aufenthalt ja vielleicht nicht in DE war). ... aber ja, deswegen ein Fass auzumachen lohnt sich wohl nicht. Wurde wenigstens erwähnt für was diese Kosten waren?
So oder so bleibt wohl mal abzuwarten (und mit gutem/freundlichen Kontakt zum Gastgeber zu stehen).
Je nach outcome würde ich dann die Bewertung formulieren (sachlich, und gemäss den Richtlinien, damit diese nicht gelöscht wird).
Die NK würde ich wohl so oder so erwähnen in der Bewertung, à la ... für xx Tage wurden vorab XX NK gefordert.
Sollte ein unverhältnismässiger Betrag von der Kaution eingehalten werden (so wie sich das liest eigentlich alles grösser 0.00 😉 .. ok, Hundehaare evtl.) .. besteht auch noch die Möglichkeit den Gastgeber zu flaggen (irgendwo neben Profil oder in den Nachrichten hat's ne Flagge, da kann man ungebührliches Verhalten melden, evtl. sowieso wegen der NK). .. viel mehr Zeit und Energie würde ich dann aber nicht darauf aufwenden.. naja, ein Versuch bei airbnb ist's vielleicht wert, aber die betreiben eher eine Hinhaltetaktik, wovon insbesondere Gastgeber ganze Operetten singen können.
Ich wäre mächtig sauer, wenn mir ein Host nach der Buchung irgendwelche Kosten (in diesem Fall Nebenkosten) aufbrummen möchte, die vor der Buchung in keinster Weise ersichtlich waren. Das geht gar nicht und ich halte das für absolut unseriös.
Ich wäre auch sauer, ich hätte mich gewehrt! Aber vielleicht hat er ja was überlesen, er möchte uns ja den Link nicht einstellen. s. o.
Es wurde ja sogar eine Zahlung vorab geleistet , was gegen die AGB's von Airbnb ist !
Ich schätze keiner von Euch hätte das gemacht...
Vielleicht waren die Nebenkosten wie z. B. Strom nach Abrechnung etc. ja aufgeführt. Er könnte es überlesen haben. Viele klappen die Hausregeln nicht auf, das haben wir schon oft bemängelt, dass es leicht überlesen werden kann, weil der Bucher das aktiv aufklappen muss. Vorab überwiesen hätte ich auch nicht.
@Christian3012
Danke für das Nicht-Posten des Links und auch Danke an alle anderen, dass die Hilfestellung so schon einmal ausreichend war. 😅 Es wäre nicht ganz so optimal den Gastgeber hier so zur Show zu stellen, egal ob die Sache noch geklärt wird oder es schon erledigt ist. Auch wenn ich da jetzt persönlich schon neugierig wäre, das liest sich selbst für mich als Gastgeberlaie mehr als fragwürdig, was dir da zusätzlich abgekniffen wurde.
Natürlich freuen wir uns, wenn du uns hier über den Ausgang auf dem Laufenden hältst. Es ist ja auch leider ein "gutes" Beispiel, was für viele durchaus interessant sein wird.
So oder so, viel Glück bei der Klärung! 😊
„Es wäre nicht ganz so optimal den Gastgeber hier so zur Show zu stellen,...“
Was heißt zur Schau stellen, ein Inserat auf Airbnb ist öffentlich sichtbar für jeden. Wie sollen wir beraten, ob der Gastgeber Recht handelt, wenn wir seine Hausregeln und Einstellungen nicht sehen?
Und wenn es da schwarze Schafe gibt, gehören sie gemeldet, so sehe ich das.
Ich glaube meine Wortwahl war da etwas zu aufgeplustert. Ich sehe das auch so, dass er gemeldet werden muss, aber natürlich über die richtigen Kanäle und Mittel. Hier würde es "nur" der besseren Hilfestellung dienen, was an sich ja auch ok und wichtig wäre, nur würde das die Geschehnisse mit dem Gastgeber öffentlich verbinden sozusagen, ohne dass er sich verteidigen, oder sich gegen die Verlinkung aussprechen könnte.
Ich denke jetzt auch nicht, dass @Christian3012 unglaubwürdig wäre, dass ich den Gastgeber in Schutz nehmen wollte. Ich muss da auch meine persönliche Meinung etwas wegstecken und neutral handeln/denken.
Ich hoffe, das macht es etwas klarer, was ich da sagen wollte. 😬