Meine ersten Gäste auf einer anderen Plattform, auf der man ...
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Meine ersten Gäste auf einer anderen Plattform, auf der man keine Infos im Vorfeld über seine Gäste bekommen kann, waren mit ...
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Hallo liebe AirBNB Community,
wir brauchen dringend ein paar gute Ratschläge. Die Vorgeschichte lasse ich weg, da ist vielleicht nicht mehr relevant ist.
Der aktuelle Stand ist aber:
- Der Gast reagiert nicht mehr auf meine Anrufe oder Nachrichten
- AirBNB kann ihn ebenso nicht mehr erreichen (weder telefonisch oder per Nachricht)
- AirBNB hat unsere Buchung storniert
- Der Gast hatte, als man noch zumindest mit ihm sprechen konnte, angekündigt das er die Wohnung nicht verlassen wird
- Wir sind vorbeigefahren und geklopft , er hat nicht geöffnet, später haben wir von den Nachbarn erfahren das er zu Hause war
- Zu Warten bis er raus ist und dann das Schloss auswechseln ist nicht wirklich eine Option, da er einen kleinen Hund hat, den wir nicht vor die Tür stellen können
Und wie sieht es rechtlich aus, darf er auch ohne AirBNB Vertrag (mit Stornierung) einfach in der Wohnung bleiben?
Was können wir in so einem Fall tun, hat irgendjemand Erfahrungen oder Ideen?
Vielen Dank im Voraus.
P.S. Er ist in einer Wohnung von uns (wir sind Eigentümer) und lebt dort alleine, er ist seit 2 Monaten dort
Ich finde die Diskussion echt interessant.
So wie ich das verstehe dreht es sich doch nicht um die Frage, ob es sich um einen Beherbergungsbetrieb handelt oder nicht, oder ob ein Beherbergungs- oder Mietvertrag zustande gekommen ist.
Die eigentliche Frage ist doch, auf welches Recht kann/muss man sich berufen, um den Auszug des Gastes bei Vertragsende durchsetzen zu können bzw. ihn am Wieder-Betreten der Unterkunft zu hindern, oder?
Und da fällt mir nur das BGB ein und dort nur der Herausgabeanspruch oder das "Hausrecht".
Oder gibt es da etwa noch weitere Rechtsgrundlagen?
Wenn Hausrecht in Betracht kommt, dann die nächste Frage:
Wer hat das Hausrecht? Der Vermieter oder hat's der Gast bekommen, weil es auf ihn übergegangen ist?
Hat der Vermieter das Hausrecht nicht mehr, dann bleibt doch nur noch der Herausgabeanspruch und der ist wohl rechtssicher nur über den Klageweg durchsetzbar.
So wie ich @Lars82 verstanden habe, ist in seinem Fall das Hausrecht auf seinen Gast übergegangen und ihm blieb nur der Weg Herausgabeanspruch/Räumungsklage (wie bei einem Mietnomaden).
Ob, wie viele und unter welchen Voraussetzungen Airbnb Hosts ihr Hausrecht tatsächlich an ihre Gäste übergeben (müssen), kann ich nicht beurteilen. Doch es scheint wohl Konstellationen zu geben, wo sich Hosts nicht aufs Hausrecht berufen können.
@Udo6 genau so ist es.
Deshalb habe ich auch gefragt auf welchen Zeitraum sich der Beherbergungsvertrag erstreckte (worauf keine Antwort kam) da ich den Eindruck hatte, dass es eben rechtlich gesehen eine normale Vermietung war... und so sehen es wohl auch die Anwälte von Lars.
Ein klassischer Beherbergungsbetrieb (siehe Liste oben) hat immer das Hausrecht.. aber eine Mietwohnung die per Airbnb vermietet wird ist eben nur eine vermietete Wohnung..... vereinfacht ausgedrückt.... und fällt somit unter das Mietrecht.
Jetzt so zu tun als müssten alle Airbnb Gastgeber Angst haben dass sie ihre Gäste nicht mehr aus der Unterkunft bringen ist ohne konkrete Details zu nennen nicht zielführend.
Dass man mit Langzeitvermietungen aufpassen muss wurde vor allem auch von @Till-and-Jutta0 schon des öfteren thematisiert.
Hallo @Udo6
möchte mich hier nicht mehr groß äußern da die Diskussion emotional beladen ist aus welchem Grund auch immer.
Ich rate jedem einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren und nicht auf Leute hören die nie Kontakt mit Anwälten hatten zu dem Thema. Eine simple Anfrage beim Anwalt zu dem Thema wird wohl nicht mehr als 50 Euro kosten und zahlt sich - so denke ich - in jedem Fall aus um hier Gewissheit zu haben.
Ich hatte mittlerweile mal etwas Ähnliches, Airbnb hat die Buchung storniert, ich habe die digitalen Schlüsselchips gesperrt und sie wurden aufgefordert binnen 30 Minuten ihren Scheiss zusammen zu räumen und dann war Feierabend.
ansonsten wäre die Polizei gekommen weil es keinen Vertrag mehr gab. Und dann sind wir beim Hausfriedensbruch.
Dann hattest du Glück im Unglück das der Gast keinen Anwalt eingeschaltet hat.
Hätte die Polizei echt geholfen, haben Sie das gesagt? Ich habe auch von so Fällen gehört, aber es nicht der Normalfall.
Mit den digitalen Schlüsselchips ist so oder so aber eine gute Idee.
Ich will keine Werbung machen werde auch nicht bezahlt dafür
Ich nutze das Abus System wapploxx kostet zwar 400 Euro je Schließzylinder. Und eine Station die das ganze Haus abdeckt glaub 250 Euro aber die Vorteile überwiegen.
In der Vergangenheit, man ist unterwegs, Gast ruft an, „ wir haben den Schlüssel drinnen liegen gelassen.
Also hinfahren öffnen.
jetzt: App öffnen mit Benutzername Passwort oder bei Apple mit seinem Gesicht Admin Portal öffnen: Schließzylinder Auswählen, auf „freigeben“ drücken und schon kann der Gast am Schloss drehen und er ist drin.
dann Vorteil so lustiger Chip oder Karte kostet 70 Cent.
die Putzfirma hat einen für die eigene Alarmanlage im Betrieb konnte ich einlesen, und freigeben für alle Schließzylinder, Zutritt beschränkt. In der angesprochenen Putzzeit.
wenn sie doch rein gehen würden,weil sie sich im Tag vertun oder so ist alles Protokolliert.
Ich hatte es mal selbst in Lissabon in einem airbnb da gab es fünf Satz Schlüssel weil die Wohnung für 5 Personen war, man kennt es selber aus Hotels, wie nervig es ist wenn zwei Personen nur einen Schlüssel haben, im hotel noch mal doofer wenn die karte auf den Strom an macht und der andere hat noch was im Auto.
und wenn jemand rum stresst dann wird der Zugang gesperrt.
bis derjenige einen Anwalt einschaltet oder Polizei ruft, vergmgehen Tage/Wochen/Monate oder halt nix.
das will ich mal sehen, jemand mietet bleibt illegal länger der geht einmal vor die Tür und dann Ist vorbei, dann stehen sie im hotel seine Sachen an der Straße .
wenn er die Polizei ruft. Soll er mal seine Buchungsbestätigung zeigen, die abgelaufen ist. Die Polizei wird in dem Falle sagen „das ist Zivilrecht“ klären sie das selber.
wenn er auf meinem Grundstück dann aus Wut randalieren würde bekommt. Er Hausverbot und die Polizei nimmt ihn mit, wenn er nicht hört 😅😅😅
@Patrick2031 Du hast es richtig gemacht, Du hast sofort nach Ablauf des Beherbergungsvertrages reagiert und deinen Gästen klar mitgeteilt, dass sie die Unterkunft Fristgerecht verlassen müssen... kein vielleicht oder ok dann nochmal eine Woche usw...
@Lars82 Hausfriedensbruch ist eine Straftat... natürlich kommt da die Polizei.
Ich nehme an deine Anwälte haben Dir längst erklärt was Du falsch gemacht hast (und ich weiß es auch) aber darüber hüllst Du Dich in Schweigen... warum ?
Statt dessen erzählst Du uns die Horrorgeschichte vom Gast der nicht mehr geht ...
"Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Ich beteilige mich nicht an Mutmaßungen und Meinungen. Einzig Fachanwälte, (dem Fall entsprechende!) Gesetze und Urteile sind relevant. Wenn die Gegenpartei natürlich keinen Anwalt oder Gericht kontaktiert - kann man natürlich sehr vieles machen...
Übrigens hier - für alle noch interessant die keinen Anwalt kontaktieren wollen aus dem vermieter-forum in einem ähnlichen Fall wie dem meinem :
@Lars82 lass es doch bitte einfach, anscheinend hast du es trotz Fachanwälte immer noch nicht verstanden , zumal ich genau diesen Umstand bzgl. Beherbergungsvertrag bereits oben geschrieben habe und mehr als Halbinformationen von Dir nicht kommen.
Nebenbei bemerkt :
Der klassische Airbnb-Vermieter vermietet keine dreckige Unterkunft, selbstverständlich ist die Dienstleistung "Zimmerreinigung" im Beherbegungsvertrag inkludiert und oftmals auch noch einiges mehr.
"Lass es doch einfach, anscheinend hast du es trotz Fachanwälte immer noch nicht verstanden , " ... ist wieder nicht sachlich. Ich werde es wirklich lassen uns nicht mehr auf deine Nachrichten antworten.
Bei Zweifel in Rechtsfragen schaue ich gern bei Haufe nach.
Dabei bin ich zufällig auf ein interessantes Urteil gestoßen: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/darf-der-hund-in-die-ferienwohnung_idesk_...
Dabei ging es zwar nur um Hunde (unwieweit die akzeptiert werden müssen). Aber das Gericht hat einen Unterschied zwischen Beherbergungsvertrag und Wohnraummietvertrag festgestellt:
Beherbergungsvertrag
[…] Das Gericht war der Auffassung, dass die Rechtsprechung über Haustiere in Wohnraummietverhältnissen bei Ferienwohnungen nicht anzuwenden sei. Die Anmietung einer Ferienwohnung sei ein Beherbergungsvertrag und kein Wohnraummietvertrag. Anders als bei einem Wohnraummietverhältnis komme es in aller Regel bei der Anmietung einer Ferienwohnung zu häufigen Mieterwechseln. So würden von der Anmietung zusätzliche Leistungen umfasst, die bei der Anmietung von Räumlichkeiten zum dauerhaften Bewohnen üblicherweise nicht vorliegen, wie etwa die Überlassung von Alltagsgegenständen.
Wir sind alle keine Juristen – und vor Gericht „in Gottes Hand“.
Sehr interessanter Ausschnitt. Hast du Zugriff auf den vollen Artikel? Hier wäre es die Frage welches Status die Vermieterin, bzw. Ihre Wohnung hat. Es ist, wie gesagt, in wenigen Fällen (bei Bewirtung etc.) möglich, dass ein Beherbergungsvertrag auch für AirBNB gilt. Aber das ist, nicht der Normalfall meiner Kenntnislage nach.
@Lars82 Du kannst auf den obigen Link klicken. Dort findest du auch das Aktenzeichen.
Im Prozess ging es um eine Ferienwohnung. Airbnb-Ferienwohnungen und -Privatzimmersind in der Regel ohne jegliche Bewirtung (schon aus rechtlichen Gründen).
Leider finde ich nicht die Angabe - ob in diesem Fall "Hotelleistungen" angeboten werden oder nicht.
Falls es sich um eine "normales" AirBNB ohne Hotelleistungen handelt , aber ich suche mal weiter, vielleicht findet sich irgendwo das komplette Urteil