Mieter weigert sich auszuchecken

Lars82
Level 3
Basel, Switzerland

Mieter weigert sich auszuchecken

Hallo liebe AirBNB Community,

 

wir brauchen dringend ein paar gute Ratschläge. Die Vorgeschichte lasse ich weg, da ist vielleicht nicht mehr relevant ist.

Der aktuelle Stand ist aber:

- Der Gast reagiert nicht mehr auf meine Anrufe oder Nachrichten

- AirBNB kann ihn ebenso nicht mehr erreichen (weder telefonisch oder per Nachricht)

- AirBNB hat unsere Buchung storniert

- Der Gast hatte, als man noch zumindest mit ihm sprechen konnte, angekündigt das er die Wohnung nicht verlassen wird

- Wir sind vorbeigefahren und geklopft , er hat nicht geöffnet, später haben wir von den Nachbarn erfahren das er zu Hause war

 

- Zu Warten bis er raus ist und dann das Schloss auswechseln ist nicht wirklich eine Option, da er einen kleinen Hund hat, den wir nicht vor die Tür stellen können

 

Und wie sieht es rechtlich aus, darf er auch ohne AirBNB Vertrag (mit Stornierung) einfach in der Wohnung bleiben? 

 

Was können wir in so einem Fall tun, hat irgendjemand Erfahrungen oder Ideen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

P.S. Er ist in einer Wohnung von uns (wir sind Eigentümer) und lebt dort alleine, er ist seit 2 Monaten dort

48 Antworten 48
Gabi37
Level 10
Germany

@Lars82 

genau in Deinem Link:

https://passagierrechte.org/Ferienwohnung#Mietvertrag_zum_vor.C3.BCbergehenden_Gebrauch

wird doch auf das Urteil, welches auch  @Till-and-Jutta0  reingestellt hat, verwiesen.

Da steht doch die Definition des Gerichtes drin. Hast Du das nicht gelesen?

 

Was genau verstehst Du unter Hotelleistungen? Woher hast Du diese Definition?

 

 

Juliane
Community Manager
Community Manager

Ich blicke hier nicht mehr so ganz durch und auch der Bahnhof wird schon schwammig. 😅

 

Gibt es keine festen Bestimmungen für Airbnb-Vermietungen (oder allgemein Zimmer-, Hausvermittlungen)? Teilweise klang das jetzt so, dass das keinen Einfluss hat und es trotzdem ein Mietvertrag sei, man also das Hausrecht überträgt? Andererseits solle dies aber auch von der Aufenthaltsdauer abhängen und bei längeren Aufenthalten, kann/wird es in obiges übergehen (Hausrecht)?

Wenn man den Gast schon ab dem ersten Tag theoretisch nicht rauswerfen könnte, das wäre natürlich schon irgendwie beängstigend.

Oder geht es gerade darum, welche Voraussetzung für Beherbergungs- und Mietvertrag gegeben sein müssen und demnach ab wann es kompliziert werden könnte, wenn der Gast sich verweigert auszuziehen?

 

Bin ich da jetzt alleine mit meiner Verwirrung? 🤔

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Bitte beachtet die Richtlinien der Community

Lars82
Level 3
Basel, Switzerland

Hallo Juliane,

was ich vorschlagen würde: Wir sammeln konkrete Fragen, legen alle zusammen (paypal?), bündeln die Fragen und fragen einen Fachanwalt für Mietrecht. Ich bin gerne bereit nochmal einen Anteil zu bezahlen, aber ich würde die Anfrage an den Anwalt und die "Geldsammlung" nicht organsieren.
Ich gehen hier von 50 bis 100 Euro kosten aus.

Wenn sich jemand dafür findet der das organisiert ... Das wäre eine Idee falls noch andere Leute interesse daran haben hier Sicherheit zu haben.

Patrick2031
Level 6
Nuremberg, Germany

Kein Interesse, ich bleib beim digitalen Türschloss 😎

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