Hallo allerseits!
“Es gibt kein schlechtes Wetter, nu...
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Hallo allerseits!
“Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung” hilft dem Reisenden vielleicht nicht immer ...
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Wie der ein oder andere weiß, habe ich 2 Ferienhäuser und 4 Ferienwohnungen. In letzter Zeit häufen sich die Gäste, die ich einfach mal als Problemgäste bezeichnen will. Es wird bis zum Morgen gefeiert, Alkohol bis zur Besinnungslosigkeit getrunken, dann natürlich sich übergeben, in Blumentöpfe uriniert usw.
Ich hatte in dem einen Haus in den letzten 4 Wochen 2 mal die Polizei in der Nacht deswegen da. (wurde von Nachbarn gerufen weil wieder einmal zu laut)
Jetzt meine Frage: Hat jemand Erfahrung diesbezüglich oder wie geht man rechtlich korrekt vor?
Fakt ist, es ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Hausregeln, denn dort ist das alles untersagt. Auch beim Empfang der Gäste ausdrücklich auf die Problematik hinweisen erbringt nur mäßigen Erfolg.
Kann man die Gäste aufgrund solchen Verhaltens aus der Unterkunft entfernen bzw verlanngen dass sie gehen?
Hatte jetzt 3 Wochen Urlaub und bin eigentlich urlaubsreif...
Hallo an alle,
erstmal Danke an alle die hilfreiche und teils durchdachte Tipps gegeben haben. Ich habe mich nun bei der örtlichen Polizei schlau gemacht. Und siehe da, da war man der Ansicht, dass die Polizei bei solch gravierenden Verstößen die Gäste notfalls rausschmeisst. Vorher müsste sie ich natürlich rausschmeissen und falls sie dann nicht gehen die Polizei rufen.
Das Ganze wäre dann ggf als Hausfriedensbruch zu werten. Ich hoffe mal, dass es bis zum nächsten Mal noch lange geht bzw dass dieser Fall nie mehr auftaucht, aber ich bin mir sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist.
Wollte diese Erkenntnis nur abschließend hier mitteilen.
Grüße,
Jonas
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Es gäbe eine Möglichkeit das Partyproblem massiv zu bekämpfen, und das ist eine wirkliche Kaution.
Ein Gast bucht eine Unterkunft für Samstag Nacht zum Preis von 700 Euro. Kaution: 700 Euro. Dem Gast werden also bei der Buchung 1400 Euro von der Kreditkarte abgebucht. Das ist für Gäste die sich anständig benehmen kein Nachteil, denn sie bekämen die 700 Euro Kaution nach check-out zurückerstattet.
Für Gäste die es „krachen lassen“ wird es hingegen richtig teuer.
Ich könnte mir vorstellen daß mit dieser Maßnahme das Partyproblem zu über 90% eingedämmt werden kann. Man muß so eine Kaution ja nicht für alle Buchungen einführen, sondern nur bei größeren Objekten bei Wochenendvermietungen.
Leider kann sich airbnb zu diesem Schritt nicht durchringen.
Ich habe eine Kaution von 500 Euro nun eingestellt. Das schreckt denke ich schon einige ab und sollte die meisten Schäden abdecken. Mal sehen wie es weitergeht. Ansonsten könnte ich diese ja auch noch erhöhen:-)
Grüße, Jonas
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Die derzeitige Kaution auf airbnb ist ja keine wirkliche Kaution. Im Listing steht zwar „Kaution 500 Euro“, aber diese Kaution muß der Gast bei der Buchung ja nicht bezahlen und es wird auf der Kreditkarte diese „Kaution“ ja auch nicht blockiert.
Wenn du deine Kaution gegenüber dem Gast in Anspruch nehmen willst, dann muß der Gast in einem ersten Schritt dieser Inanspruchnahme zustimmen und dem stimmen 99% halt nicht zu. In einem zweiten Schritt kannst du airbnb darum bitten, die Kaution gegen den Willen des Gastes zu berechnen, das macht airbnb aber fast nie. Aber auch wenn airbnb das macht, muß ja nach check-out das Zahlungsmittel des Gastes Deckung aufweisen. Ist kein Geld vorhanden, kann man auch nichts abbuchen.
Die derzeitige airbnb Kaution ist eine Augenwischerei.
Bei Expedia/HomeAway/fewo-direkt ist das anders. Da zahlt der Gast die Kaution mit der Buchung. Nach Abreise muß der Gastgeber die Kaution „freigeben“. Ohne Freigabe des Gastgebers hat der Gast ein wirkliches Problem.
Hallo Ute, na das ist ja der Hammer. Diese Kaution taugt wirklich nichts. Freiwillig...so ein Schwachsinn. Wusste ich nicht.
Mal sehen wie ich das anders lösen kann. Aber will auch nicht unbedingt ständig mit Bargeld rumhampeln...
Eine Bar-Kaution würde auch gegen Airbnbs AGBs verstoßen:
Verstosst ja aber wenn es dem Gast vorher angekündigt wird. Und auch in der Hausregel steht die er ja zustimmt. Dann sollte es doch kein Problem sein.
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Hallo @Till-and-Jutta0
das von dir zitierte Bargeldverbot bei der Kaution scheint aber nur für uns kleine Vermieter zu gelten, für Agenturen mit tausenden von listings jedoch nicht:
Hier wird nicht nur die Kaution in bar kassiert, sondern ein ganzer Rattenschwanz von allen möglichen Positionen bis hin zum Brennholz.
Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten:
Kleine Gastgeber dürfen nicht in bar kassieren, Agenturen aber schon. Wenn das so ist dann frage ich mich wo das steht, ich habe darüber noch nichts gelesen.
Alle Gastgeber dürfen in bar kassieren weil sich die Bestimmungen geändert haben und die von Till gepostete Hilfeseite ist nicht mehr aktuell
@Anna , weißt du wie das ist? Dürfen jetzt alle Bargeld vor Ort kassieren und wenn ja, für welche Leistungen genau?
@Ute42 @Till-and-Jutta0 ich habe mich für euch erkundigt - die Kaution kann nicht in bar kassiert werden. In diesem Hilfe-Center-Artikel wird beschrieben, welche Gebühren außerhalb der Plattform gezahlt werden können.
Mir erschließt sich grad nicht weswegen airbnb das auf der einen Seite anbietet, gleichzeitig aber dies ein Verstoß gegen die AGBs sein soll...?
Das muss man nicht wirklich kapieren. Vor allem verstehe ich nicht, dass airbnb da die Gastgeber nicht besser unterstützt. Könnten ja auch da noch zusätzlich (bei Verstößen und Einbehalten der Kaution) eine Gebühr erheben...
Missverständnis @Jonas35 : Airbnb bietet keine Bar-Kaution an. Diese muss über die Plattform abgewickelt werden.
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Warum leugnest du daß es auf airbnb eine Barkaution gibt, ich habe doch eben oben einen link eingestellt.
Praktisch alle Agenturen kassieren die Kaution in bar, und die wissen auch warum sie das machen: Um Ärger zu vermeiden.
In den AGBs (Stand 1.11.2019) steht u.a.
7. Besondere Bedingungen für Gastgeber
7.2.2 Wenn Sie für Ihre Unterkunft eine Kaution verlangen, müssen Sie das in Ihrem Inserat angeben („Kaution“). Gastgeber dürfen (i) nachdem eine Buchung bestätigt wurde oder (ii) außerhalb der Airbnb-Plattform keine Kaution verlangen.
8. Besondere Bedingungen für Gäste
8.1.1 […] Sämtliche Kosten, einschließlich Inseratspreis, Kaution (falls zutreffend), Gastgebühren und aller anfallenden Steuern (zusammen die „Gesamtgebühren“) werden Ihnen vor der Buchung eines Inserats angezeigt. Sie stimmen zu, die Gesamtgebühren für jede von Ihnen in Verbindung mit Ihrem Airbnb-Nutzerkonto getätigte Buchung zu bezahlen.
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Da steht:
Gastgeber dürfen ... außerhalb der Airbnb-Plattform keine Kaution verlangen.
Eine Agentur ist aber auch ein Gastgeber. Richtig müßte da stehen:
Private Gastgeber dürfen außerhalb der Airbnb-Plattform keine Kaution verlangen, Agenturen mit mehr als 100 listings dürfen aber eine Kaution in bar verlangen.
Das steht da aber nicht, und deshalb ist dieser Text falsch.