@Shari222 ,
in sehr vielen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Touristen ein Ausweisdokument beim Check-In vorlegen müssen. Die Hoteliers und Gastgeber müssen diese Daten dann an die entsprechende behördliche Stellen melden.
Manche Gastgeber können vielleicht beim Check-In nicht persönlich anwesend sein - oder die Behörden arbeiten so langsam, dass es notwendig ist, diese Infos vorab einzuholen und an die Behörden zu melden.
Daher würde ich die Aufforderung des Gastgebers eher positiv sehen und hier spricht alles für , eine legale Vermietung, wo der Gastgeber seinen gesetzlichen Meldepflichten nachkommt.
Übrigens gibt es auch bei uns ein Bundesmeldegesetz, demnach alle Kurzeit-Gäste melderechtlich erfasst werden müssen und bei ausländischen Gästen ist der Gastgeber verpflichtet, die Daten im Reisepass zu überprüfen.