Stornobedingungen

Viktor236
Level 2
Maria Enzersdorf, Austria

Stornobedingungen

Hallo zusammen!

 

Ich habe mit einer Gruppe von Freunden eine Unterkunft gebucht. Heute um 16 Uhr ist die Deadline für 50 Prozent Rückerstattung bei einem Storno. Vor zwei Tagen kam von Österreich ein Reisewarnung für Kroatien - wir hatten im vorhinein mit dem Gastgeber ausgemacht bei so einem Fall die Reise verschieben zu können. Gastgeber meldet sich jetzt seit 2 Tagen nicht (Verdacht dass er das absichtlich macht) jetzt habe ich einmal eine Anfrage auf eine vollständige Rückerstattung geschickt. Hier die Frage dazu:

Da ja heute um 16 Uhr die Deadline für den 50 Prozent Storno fällt und ich jetzt eine Anfrage auf vollständige Rückerstattung geschickt habe und die der Gastgeber ablehnt (hat ja 48h zeit) ob ich dann noch Problemlos in 2 Tagen die 50 Prozent stornieren kann (ist ja eigentlich schon nach der Storno frist) oder erkennt das System hier den "Fehler" und weiß, dass ich davor eigentlich stornieren wollte.

Es gibt aber auch die Option die 50 Prozent jetzt schon einzufordern (paralell mit der Anfrage auf vollständige Rückerstattung) hier stellt sich mir die Frage ob dann die Anfrage weiterläuft wenn ich gleich "normal" storniere...

 

Ich hoffe es ist halbwegs verständlich ausgedrückt und ich würde mich über schnelle antworten freuen!!

Danke!

15 Antworten 15
Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Viktor236, ab Montag gilt für Kroatien Reisewarnstufe 6 - das ist die höchste die es gibt und das müßte eigentlich ausreichen um die Reise vollkommen stornieren zu können.

Gilt allerdings erst ab Montag!!!!!    Da musst du den Link vom Außenministerium über die Hochstufung der Reisewarnung bei der Stornierung über airbnb mitschicken. 

 

Anfragen an den Gastgeber sind da wenig zielführend, wie du ja selbst erlebst.  

Viktor236
Level 2
Maria Enzersdorf, Austria

@Monika--Elisabeth0  Vielen Danke für deine Antwort!! 

Habe es nun so gemacht und die Reise storniert damit ich die 50 Prozent sicher habe und nicht alles weg ist. Zusätzlich habe ich im Mediations-Center meinen Gastgeber aufgefordert mir den Rest zurückzuzahlen (hat jetzt 72 Stunden Zeit), wenn wieder keine Rückmeldung kommt kann ich mich weiter an Airbnb melden, die mir dann weiterhelfen.


Wenn du dir da ziemlich sicher bist, dass die Reisewarnstufe 6 ausreichend ist dann kommt mir das zugute, da meine Reise erst kommend Sonntag den 23. August gewesen wäre.

Danke nochmal für deine Antwort - mal sehen was dabei rauskommt

Jannik14
Level 1
Nord, Germany

Habe leider genau das selbe Problem mit Kroatien und Airbnb gibt sich hier super wenig Kulant. Ich weiß leider nicht, wie man als Gast diese plötzliche hohe Reisewarnstufe hätte vorhersehen sollen und wieso sich Airbnb hier komplett aus der Affäre zieht. Hinterlässt keinen guten Eindruck und man kann sich da scheinbar überhaupt nicht mehr auf den guten Service verlassen. 

Viktor236
Level 2
Maria Enzersdorf, Austria

Bin komplett deiner Meinung. Gastgeber hat sich immer innerhalb von einem Tag gemeldet. Jetzt wo er das Geld hat kommt auf einmal nichts mehr... genauso so wenig service von airbnb

wie gesagt, probiere jetzt mein geld über das mediationscenter zu regeln

Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Jannik14, Hat Deutschland auch schon eine Reisewarnung für Kroatien ausgesprochen?  Bisher hat airbnb alle Buchungen kostenfrei storniert, wenn ein Gast ein entsprechendes offizielles Dokument vorlegen konnte. 

Viktor236
Level 2
Maria Enzersdorf, Austria

Ist das so? Weil sie schreiben ja für Buchungen nach dem 14. März gilt das nicht mehr.

Mit Dokument meinst du einfach Link vom Außenministerium zb richtig?

Helga171
Level 2
Hofheim, Germany

Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Thema mit einer Gastgeberin in Paris für Ende September. Sie macht auch den Eindruck, daß sie auf jeden Fall die 50% einkassieren will. Der Versuch über das Mediationscenter ist gerade angelaufen.
@alle: Gibt es eine Möglichkeit, zu einem Gastgeber zu veröffentlichen, daß er in Corona Zeiten "knauserig" ist? Ich habe jedenfalls daraus gelernt und werde in der nächsten Zeit nur noch im letzten Moment buchen und bestimmt nicht bei dieser Dame.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Helga171 , nein, eine stornierte Buchung kann man nicht bewerten (Ausnahme: Stornierung erst am Anreisetag).

Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Helga171,  Gastgebern zu unterstellen, sie seien "knausrig" ist schlichtweg unfair.  Ich kann jetzt nur für mich sprechen:  Seit März nur Stornierungen und  alle kostenfrei für die Gäste, weil sie in dem von airbnb als "gratis stornierbaren"  Zeitrahmen gefallen sind. Hier wurde über die Köpfe der Gastgeber hinweg entschieden.  

Im Gegensatz dazu habe ich für meine gebuchten Urlaube sehr wohl Stornogebühren - wie in den Buchungsverträgen eben angegeben, bezahlt.  Da kann ich mich auch nicht beschweren und den Hotels und Reiseunternehmen "knausrigkeit" vorwerfen.  Es gibt in der Reisebranche klare Regelungen, unter welchen Bedingungen kostenfrei storniert werden kann. 

 

Helga171
Level 2
Hofheim, Germany

Ja, es gibt klare Regelungen. Ich habe gelernt. Booking.com ist dann die Lösung. Und im übrigen hat die schweizerische Bahn SBB den vollen Ticketpreis erstattet, obwohl sie es nach ihren Regeln nicht hätte tun müssen.
An die Beifallspender: Sind Eure Chefs wirklich so locker, daß Ihr einfach mal in ein Risikogebiet fahren könnt und dann hinterher sagen "ich bleib dann mal zuhause"???

@Helga171  hast du schon mal überlegt für was es eine Reiserücktrittsversicherung gibt ?

Was hat die Schweizer Bahn mit uns zu tun ? Sind Airbnb Gastgeber etwa ein Milliardenunternehmen ? Hast du eigentlich irgendeinen Schimmer was in der Reisebranche momentan abgeht ?

Wenn ich deine Ursprungsfrage lese (schlecht bewerten wegen knausrigkeit) , kann ich nur noch den Kopf schütteln und hoffe niemals solche Gäste wie dich zu haben.... weder bei Airbnb noch bei Booking.

 

Es ist doch immer das selbe ...

Heiliger Sankt Florian , verschon mein Haus zünds andre an...

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Helga171   

 

 

Nehmen wir einmal an, du hast vor 3 Monaten bei einer Gastgeberin in Paris einen Aufenthalt zum Preis von 1000 Euro gebucht. Jetzt, 2 Wochen vor check-in willst du stornieren.

 

Wenn du jetzt stornierst bekommt die Gastgeberin 500 Euro Stornogebühr, aber die zweiten 500 Euro bekommt sie nicht, weil du ja nicht anreist. Sie hat also, wenn du jetzt stornierst, einen Schaden von 500 Euro und du hast auch einen Schaden von 500 Euro. Das wäre doch recht ausgewogen.

 

Jetzt willst du aber, daß dir die Gastgeberin die Stornogebühren erstattet, damit hat die Gastgeberin einen Schaden von 1000 Euro und du hast überhaupt keinen Schaden. Findest du das richtig?

 

Warum sollte dir eine Frau in Paris die dich noch nie gesehen hat und auch nie sehen wird, denn du schreibst ja daß du bestimmt nicht mehr „bei dieser Dame“ buchen wirst, 500 Euro schenken? Das ist genau dasselbe als wenn du in den Bahnhof gehst und irgendjemand der da auf einer Bank sitzt einen Umschlag mit 500 Euro in die Hand drückst.

 

Warum bezeichnest du diese Vermieterin in Paris als „knausrig“. Vielleicht braucht diese Frau die Mieteinnahmen dringend um ihre Rechnung zu bezahlen, vielleicht wurde sie im Job wg. Corona gekündigt. Du hast ja immerhin noch einen Job weil du einen Chef hast.

 

Und warum hast du eigentlich eine Unterkunft mit strengen Stornobedingungen gebucht? Du hast 16 Bewertungen von airbnb-Gastgebern, du weißt also wie das alles hier funktioniert. Warum hast du nicht eine Unterkunft mit moderaten oder flexiblen Bedingungen gebucht? Du bist doch selber Schuld, daß du jetzt 50% Storno bezahlen mußt.

 

Ich kann deine Argumentation leider nicht nachvollziehen.

 

Du schreibst:

 

  • Ich habe jedenfalls daraus gelernt und werde in der nächsten Zeit
    nur noch im letzten Moment buchen

 

Dieser Satz ist völlig richtig. Es gibt für Gäste im wesentlichen 2 Möglichkeiten zu buchen:

 

  • Entweder man bucht weit im Vorraus, dann hat man große Auswahl und gute Preise aber den Nachteil, daß in der langen Vorlaufzeit vielleicht etwas dazwischen kommt

  • Oder man bucht kurzfristig. Dann ist das Risiko daß etwas dazwischen kommt klein, aber die Auswahl ist geringer und die Preise meist höher.

 

 

Was aber nicht geht ist, lange im Vorraus zu buchen, noch dazu zu strengen Stornobedingungen, und wenn dann etwas dazwischen kommt, soll dir eine arme Vermieterin in Paris 500 Euro schenken.

 

Helga171
Level 2
Hofheim, Germany

@Ute42  Die Dame schenkt mir nichts. Ich muß ihr etwas geben ohne Gegenleistung. Sie profitiert von Corona! Sie und Ihre Landsleute sind nicht imstande, sich an Coronaregeln zu halten.

.

@Helga171  

 

 

  • „Ich muß ihr etwas geben ohne Gegenleistung“

 

Die Leistung eines Vermieters besteht nicht darin, daß du die Unterkunft nutzt. Die Leistung eines Vermieters besteht darin, daß er dir eine Unterkunft zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum freihält und andere Gäste die vielleicht zum gleichen Zeitpunkt buchen möchten abweist.

 

Ob du die bereitgehaltene Unterkunft dann tatsächlich nutzt, damit hat der Vermieter nichts zu tun.

 

Angenommen du mietest in Hofheim ein Appartement für 5 Jahre. Beginn des Mietvertrages: 1.10.2020. Jetzt schaffst du es aber aus irgendwelchen Gründen nicht am 1. Oktober einzuziehen sondern erst am 1. November. Glaubst du jetzt daß du die Oktobermiete nicht bezahlen mußt? Ich glaube schon. Das wird dem Vermieter herzlich egal sein warum du nicht rechtzeitig einziehen konntest.

 

Der Punkt ist, daß du vor Wochen oder Monaten eine Unterkunft in Paris zu strengen Stornobedingungen gebucht hast. Das war deine eigene Entscheidung, niemand hat dich dazu gezwungen. Und jetzt willst du, daß dir eine unschuldige Frau in Paris deinen Schaden bezahlt, den du selbst angerichtet hast.

 

Mir war völlig klar daß du das nicht einsehen wirst was ich hier schreibe, ich habe das hauptsächlich für die Vermieterkollegen geschrieben.

 

  • Wenn man einem Gast Stornogebühren erläßt, also schenkt, dann übernimmt man zu 100% einen Schaden, den man nicht selbst, sondern den der Gast verursacht hat.

 

Und deshalb ist das falsch.

 

 

 

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