Unberechtigte Schadensersatzforderungen des Gastgebers

Unberechtigte Schadensersatzforderungen des Gastgebers

Wir waren in Frankreich in einer sehr schönen kleinen Wohnung. Bei Abreise morgens kam der Vertreter der Vermieterin, ist mit mir die Wohnung genauestens durchgegangen und hat festgestellt, dass alles in Ordnung ist. Sie war auch in dem Zustand, wie wir sie erhalten haben. Ich habe noch ca. 20 Minuten mit dem Verwalter in der Wohnung gewartet bis das Taxi für mich und meine Familie kam.

14 Tage später behauptet die Gastgeberin erstmals, dass wir etwas an der Duscharmatur beschädigt hätten.

AirBnB gibt ihr recht, da ich keine Unterlagen einsenden kann, um zu beweisen, dass ich nichts beschädigt habe. Obwohl zwischen dem Verlassen der Wohnung (morgens 8.40 Uhr) und der Schadensmeldung durch einen neuen Gast mehrere Personen in der Wohnung waren (Verwalter, Reinigungspersonal) und die Duscharmatur bei unserem Verlassen in Ordnung war habe ich Angst, dass AirBnB nun Geld über  Kreditkarte einzieht, obwohl ich dem Widersprochen habe. Dann werde ich Klage erheben. Kennt jemand eine:n Rechtsanwalt:in, die das schonmal gemacht hat?

Die Übernahctung kann ganz schön teuer werden, wenn AirBnB den Behuptungen der gastgeber einfach glaubt.

Lg

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Brigitte-Und-Michael0
Level 10
Willich, Germany

Hallo @Christine3854  @all ,

 

ich finde es erstmal Klasse, dass du Dich an diesen Beitrag seit dem 31.08.2023 aktiv beteiligst.👍

 

Nun meine Meinung zum Thema Schadensersatzforderungen und ähnliche Schilderungen zuvor.

 

Gäste und Gastgeber unterwerfen sich den AGB von Airbnb, sowie den Abläufen bei einer berechtigten bzw. unberechtigten Schadensersatzforderung. Wie diese dann abläuft ist dann Ermessen von der entsprechenden Abteilung. Dazu könnte dann ein Mitarbeiter vom Schadensmanagement zu Stellung nehmen. Allerdings ist danach noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ähnlich verhalten sich auch private Versicherungsgesellschaften in der Haftpflichtversicherung, wie die private Haftpflicht (bspw. Mietsache Schäden)  oder in der KFZ Versicherung. Auch hier gibt es AGB's wonach der Versicherer die Prüfung und Auszahlung stellvertretend i.H.v xy übernimmt oder notfalls auch gerichtlich für Dich abwehrt. Aus diesem Grund ist ja schon eine private Haftpflicht sinnvoll. Die Versicherung zahlt selbst, wenn du es nicht verursachst hast, da die mögliche Schadenszahlung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung viel höher wären 🤫. Da brauchst du kein Rechtsanwalt, sondern eine gute Haftpflichtversicherung.😉

 

Zum Thema unberechtigte Schadensersatzforderung, kann ja eigentlich nicht sein, da zumindest der Gastgeber (es so sieht) ein berechtigtes Intresse zu haben (Beweislast hat der Gastgeber), den entstanden Schaden ersetzt zu bekommen. Dabei ist die Höhe des Schadens immer fraglich, da Zeitwert (Abnutzung). Mit anderen Worten erklärt, es gelten die entsprechenden AGB's und über Recht und Unrecht (berechtigte und unberechtigte Schadenersatzforderungen) entscheiden letztendlich Gerichte und Richter.... da bist Du halt auf hoher See , oder in Gottes Hand 🙏🙉🙈🙊

 

Zum Thema Bewertung möchte ich wie folgt äußern, da dieses in vielen anderen Beiträgen von Gästen und Gastgebern immer wieder in Verbindung mit Schäden auftaucht:

 

Für Gäste sollte eigentlich die Unterkunft und der Gastgeber bewertet werden, dabei ist es unerheblich ob ein Schaden entstanden ist oder nicht.  Wie Airbnb oder eine Versicherung dieses abwickelt ist sekundär.Ebenso sollten Gastgeber die Gäste bewerten, unabhängig von einem evtl. Schaden, da das eine mit dem anderen nichts gemein hat.

 

Es ist eigentlich Schade das Gäste sowie Gastgeber gerne 14 Tage mit der Bewertung abwarten möchten, um mögliche schlechte Bewertungen bzw. Rachebewertungen aufgrund eines Schadens auszusetzen. Ich denke hier wird viel Vertrauen verspielt.

 

Liebe Grüße Brigitte 

 

 

 

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