AirBNB-Versicherung zum Schutz von Gastgebern gilt in der Schweiz nicht

Esther177
Level 2
Rupperswil, Switzerland

AirBNB-Versicherung zum Schutz von Gastgebern gilt in der Schweiz nicht

Hallo liebe Gastgeber-/innen in der Schweiz

Wie seid ihr denn versichert, wenn euch ein Gast die Treppe hinunter fällt oder auf eurem Grudnstück wegen Schnee- oder Eisglätte ausrutscht und verunfallt?

Ich stelle fest, dass weder AirBNB selber weiterhelfen kann, noch die Versicherungsanbieter in der Schweiz diesen Markt abdecken wollen.

Eines ist auf jeden Fall sicher: die private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden nicht, da es sich bei der Vermietung um einen Erwerb handelt.

 

Mir wurde bislang nur von einem Versicherer überhaupt ein Angebot gemacht und zwar für eine sog. Betriebshaftpflichversicherung, was grundsätzlich bei meinem "Mini-Betrieb" etwas kompliziert ist, aber an sich machbar wäre. Denn eigentlich gelte ich als selbständig erwerbende Kleinunternehmerin. Die Prämie ist vom Jahreseinkommen abhängig.

 

Gleichzeitig stellt sich dann noch die Frage, ob ich tatsächlich Kleinunternehmerin mit Nebenerwerb bin, da ja die Plattform von AirBNB dazwischen steht. Versteuert werden muss das Einkommen, ja, aber gilt es auch als AHV-pflichtiges Einkommen? Es weiss eigentlich niemand so richtig Bescheid. Wir bewegen uns ein einer Grauzone und das gefällt mir nicht besonders.

 

Die Gastgeber in der Schweiz sind zahlreich. Wie seht ihr das Ganze?

8 Antworten 8
Nika23
Level 10
Switzerland

Gute Frage, ehrlich habe ich mir das so noch nie überlegt. Spontan kommt mir lediglich die Idee den Gast selber in die Verantwortung zu ziehen, sprich via Hausordnung darauf hinzuweisen, falls der Gast verunfallt er dies über seine Versicherung selber abzuwickeln hat. 

Du könntest als selbständiger dafür mehr in die 2. Säule zahlen? Bei mir fallen die Buchungen und der Gewinn nicht wirklich ins Gewicht, sprich der ganze Gewinn wurde bis jetzt re-investiert in Reparaturen, bessere Decken, bessere Kissen, qualitative Bettwäsche und Handtücher, gartenbepflanzung etc...

Esther177
Level 2
Rupperswil, Switzerland

Man muss ja nicht immer ans Schlimmste denken, aber es könnte durchaus mal jemand auf der Treppe stürzen oder in der Dusche ausrutschen ... und der Betroffene wird zum Kläger gegen dichals Vermieter/in. Ich denke, es kommt sehr auf die Einstellung des Gastes an. Jemand, der Ferienwohungen vermietet, muss auch entsprechend versichert sein. Ich glaube aber, viele Vermieter über Airbnb sind sich dieser Problematik gar nicht bewusst. Und Airbnb selber hält sich in diesen Fragen sehr bedeckt, man erhält keine schlüssigen Antworten.

 

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

Und Airbnb selber hält sich in diesen Fragen sehr bedeckt, man erhält keine schlüssigen Antworten.

 

Wie sollen die auch?

Rechtliche Fragen zur Haftung werden in jeden Land anders behandelt. Das ist auch kein  Problem mit dem sich ABB befassen muß, sondern ein Problem, mit dem sich der Gastgeber zu befassen hat. 

 

Es geht doch schon damit los, das viele Gastgeber keinen Gerichtsstand in ihrer Hausordnung angegeben haben.  Also kann der Gast sich ein Gerichtsstand aussuchen, von dem er glaubt, das es seine Ansichten am weitest folgt.

 

Und dann kommen wir zu den individuellen Problmen.

 

Handelt es sich um eine Privatunterkunft, selbst bewohnt oder um eine Ferienimmobile nur teilweise privat bewohnt oder oder oder.

 

Und welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf. Einmal googlen führt mich auf eine Informationsseite eines ABB Mitbewerbers, der versucht hat die Fragen die klären.

 

Aber das Grundproblem bleibt, für seine individellen Absicherungsprobleme muß man sich beraten lassen.

 

Und hier ein Urteil,  gegooglet "Gast Unfall Dusche"

 

https://reise-recht-wiki.de/unfall-beim-duschen-im-hotel.html

 

Im Deutschen Recht spricht man dann von Verkehrssicherungspflicht, ein Bezeichnung die im schweizer Recht bestimmt eine Entsprechung hat.

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Jarg0   wo im Inserat trägst du den Gerichtsstand ein ?   DANKE für eine Rückmeldung 15-7-2018

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

Gerichtsstand kommt in die Hausordnung.

 

Die Hausordnung kopiert man in

Inserat\Bearbeiten\Buchungseinstellungen\Hausregeln(Bearbeiten)\Zusätzliche Regeln

 

Dort in das Feld kann man die Hausregeln reinkopieren.

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

DIe ganzen Versicherungsfragen sind ganz interessant, und natürlich auch länderabhängig.  Ich bin mir sicher, das die Schweizer, wie auch die Deutschen, die beide mehr oder weniger "Winter" kennen, ausgeklügelte und langjährige Rechtsprechung in Falle eines Personenschadens haben. In Deutschland gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die im Falle eines Glätteunfalls sich zusammen mit der Privathaftpflicht dann darum streitet, wer die Kosten übernehmen darf. Kompliziert wird es dann, wenn der Streupflicht nicht Genüge getan wurde oder grob fahrlässig gehandelt wurde etc. Also Spass und Freude für alle Parteien. In der Schweiz kann es dagegen schon wieder anders aussehen. Ich würde mich da bei einem unabhängigen Versicherungsmakler informieren zu allen Fragen der Verkehrswegesicherungpflicht, und zu allen Fragen die den rechtlichen Status wegen Kleinunternehmertum  betreffen, einen  Schweizer Steuerberater hinzuziehen.

 

Bitte denk daran, das wir  hier im Forum keinen rechtssicherer Rat geben können, sondern nur die Thematik anreissen können.

Esther177
Level 2
Rupperswil, Switzerland

Die Versicherungsfragen sind definitiv länderabhängig. Deshalb würde mich ja auch speziell interessieren, was Vermieter aus der Schweiz dazu zu sagen haben.

Es gibt einerseits eine Betriebshaftpflichtversicherung, wo die Prämie abhängig ist vom Betriebserfolg. Du wirst als Vermieter also Kleinunternehmer angesehen. Diese Versicherung würde auch einen allfälligen Erwerbsausfall abdecken. Andererseits gibt es in der Schweiz auch eine Grundbesitzerhaftpflicht. Mein Versicherungsberater hat mir eine Betriebshaftpflichtversicherung angeboten, ich bin aber noch nicht ganz überzeugt, dass dies das Richtige ist.

Auf jeden Fall ist die Rechtslage alles andere als einfach oder eindeutig. 

Thomas339
Level 10
Basel, Switzerland

Hallo @Esther177

Ich bin kein Versicherungsexperte und vermiete ein Zimmer in meiner Wohnung. Das ist eine ganz andere Vorausetzung als wenn du eine ganze Wohnung vermietest. Wie sind Ferienwohnung anbieter versichert, was ist da der Markt. Den kenne ich gar nicht.

Als Selbstständigerwebend habe ich eine Betriebshaftpflicht. Diese ist auf mein Tätigkeitsfeld zugeschnitten. Hat nicht mit vermieten zu tuen. 
Bei mir ist durchlässigkeit von Betrieb und Privat gross da ich mein Bpro in meiner Wohnung (Eigentum) in welcher ich auch ein Zimmer vermiete. Ich habe auf meinen Fall abgeschlossene Versicherungen.
Für die Berechnubg der AHV, Steuern etc... werden natürlich die Abschlüsse beider Einzelunternehmen (Geschäft und Vermietung) angeschaut. 

 

Du schreibst die Vermietung ist ein Nebenerwerb. Gehe davon aus das du ein Haupterwerb hast als Angestellte hast? Die Frage von AHV und co sind für Nebenerwerb geregelt wenn ich mich nicht täusche.
Da macht in meinen Augen eine Versicherung des Erwebsausfall keinen Sinn wie auch eine Betriebshaftpflicht. Diese deckt meinem bescheidenen Wissen nur schäden welche du oder Angestellte anrichten und dem Kunden Kosten verursachen. Das macht keinen Sinn in meinen Augen.
Was exsitieren für Produkte für Ferienhaus vermieter, das ist doch eher dein Bedürfniss nicht? 

Wenn sich ein Gast verletzt müsste seine Krankenkasse ziehen. Ausser du handelst Fahrlässig.

Im Fall das er auf dem Schnee oder Eis auf deinem Grundstück ausrutscht wirds heikel, den als Eigentümer bist du verpflichtet dies zu räumen oder dieses zu Organisieren. Wenn er die Treppe runterfällt ist es meiner Meinung nach nicht dein Problem, ausser die Treppe wäre in einem schlechten Zustand. 
Ich ziehe meine Schlüsse daraus das ein Normaler Vermieter auch nicht für die Schäden aufkommt wenn ich als Mieter die Treppe runterstürtze, evtl ein Denkfehler. 


 

 

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