UUUPs - das ist ja mehr als unangenehm......
Vielen Dank an @Martin27 , dass Du mich nochmal darauf aufmerksam gemacht hast in meinem Fall den Chatverlauf der Support und Gastkommunikation zu sichern.
In meinem Fall war es jedoch so, dass nicht der Gast storniert hat, sondern der Fallmanager für den Gast und das ausdrücklich gegen meine Erlaubnis: Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich die Buchung durchführen möchte und eine Erstattung an den Gast nicht erlaube.
Wie will man da nun den Gast belangen?
Die Begründung für die Stornierung war, dass der Button für die Sicherheitskameras in den Hausregeln angeblich bei Buchung nicht aktiv war. Das stimmt jedoch nicht: ich hatte den Button bereits im Juli aktiviert und die Buchung die Storniert wurde hatte das in den Hausregeln erfasst, der Gast muss bei Buchung einen Haken setzen, es gelesen zu haben.
Nun sagt die Fallmanagerin, sie hätte das Inserat zum Zeitpunkt der Buchung kontrolliert, es wäre nicht in den Hausregeln angegeben.
Ich habe jedoch Ausdrucke von Reiseplänen ebenfalls vor der stornierten Buchung und auch hier, als auch auf dem Reiseplan der stornierten Buchung ist der Hinweis auf die Sicherheitscameras in den Hausregeln ausgewiesen.
Ich frage mich nun auch: Wer haftet denn mit was, wenn der Supportmitarbeiter einen Fehler macht? Aus welchem Topf werden denn diese Kosten erstattet?
@Ute42, denkst Du wirklich, dass da auf @Mark289 nochmal eine Forderung zukommt, weil der Gast nicht zahlt?