@Franziska151 , mit Schweden gibt es wohl ein Doppelbesteuerungsabkommen:
Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat.
(1) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt:
a)Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden die Einkünfte aus Schweden sowie die in Schweden gelegenen Vermögenswerte ausgenommen, die nach diesem Abkommen in Schweden besteuert werden können und die nicht unter Buchstabe b fallen. Die Bundesrepublik Deutschland behält aber das Recht, die so ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der Festsetzung des Steuersatzes für andere Einkünfte und Vermögenswerte zu berücksichtigen. [...]
Heißt: Versteuerung in Schweden, aber deine Progression steigt möglicherweise.
Am besten fragst du aber einen Steuerberater (wir können und dürfen hier keine steuerliche Beratung leisten).