[DEUTSCHLAND] Vortrag zum Thema Steuern in Berlin

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

[DEUTSCHLAND] Vortrag zum Thema Steuern in Berlin

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Hallo an alle deutschen Gastgeber, 

 

Airbnb und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers haben eine Q&A-Sitzung organisiert, in der die Experten von PricewaterhouseCoopers die wichtigsten Informationen zu den Einkommenssteuern mit den eingeladenen Gastgebern und den Zuschauern geteilt haben. Anschließend haben die Experten Fragen von Gastgebern zum Thema Steuern in Deutschland beantwortet. 

 

Die Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers haben auch einen Steuerführer für die Gastgeber erstellt, welcher kostenlos auf Deutsch und Englisch zum Herunterladen verfügbar ist. 

 

Hier könnt ihr euch das Video der Veranstaltung auf der Seite zum Verantwortungsvollen Gastgeben ansehen. 

 

Danke,

Anna

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

1 Antwort 1
Denis-Mark0
Level 10
Lahnstein, Germany

@Anna Die werten Kollegen von PWC haben mit ihrem Aufsatz sehr gute Arbeit geleistet. Klar verständlich, viele wichtige Informationen ohne zu sehr in Details abzutriften. 

 

Also für den Fall, dass sich ein Gastgeber ohne Zuhilfenahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe auf dem Gebiet der Kurzzeitvermietung betätigen möchte, hielte ich es für sinnvoll, dem Thema "Absetzung für Abnutzung" einen eigenen Artikel zu widmen. Alle anderen Kosten in Zusammenhang mit der Vermietung erklären sich auch für den Laien mehr oder weniger von selbst.

 

Die Kollegen sprechen zwar zutreffend von den Anschaffungskosten des Gebäudes. Aber man kauft ja nicht immer ganze Häuser sondern teilweise auch nur Wohnungen. In jedem Fall darf ja nicht der Grund und Boden, der in den Anschaffungskosten enthalten ist, mit abgeschrieben werden, und hier fangen die Schwierigkeiten schon an, denn üblicherweise wird der Wert des Grund und Bodens nicht offen ausgewiesen, und selbst wenn er das würde, ggf. nicht einer Beurteilung durch den Fiskus standhalten. Für solche Wertermittlungen gibt es ein Tool vom BMF. Aber das würde hier zu weit führen. 

 

Grundsätzlich m.E. wichtiges Einzelthema. Wenn das dann einmal zu Beginn erledigt ist, hat man als Gastgeber für Jahre seine Ruhe.

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