@Anna Die werten Kollegen von PWC haben mit ihrem Aufsatz sehr gute Arbeit geleistet. Klar verständlich, viele wichtige Informationen ohne zu sehr in Details abzutriften.
Also für den Fall, dass sich ein Gastgeber ohne Zuhilfenahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe auf dem Gebiet der Kurzzeitvermietung betätigen möchte, hielte ich es für sinnvoll, dem Thema "Absetzung für Abnutzung" einen eigenen Artikel zu widmen. Alle anderen Kosten in Zusammenhang mit der Vermietung erklären sich auch für den Laien mehr oder weniger von selbst.
Die Kollegen sprechen zwar zutreffend von den Anschaffungskosten des Gebäudes. Aber man kauft ja nicht immer ganze Häuser sondern teilweise auch nur Wohnungen. In jedem Fall darf ja nicht der Grund und Boden, der in den Anschaffungskosten enthalten ist, mit abgeschrieben werden, und hier fangen die Schwierigkeiten schon an, denn üblicherweise wird der Wert des Grund und Bodens nicht offen ausgewiesen, und selbst wenn er das würde, ggf. nicht einer Beurteilung durch den Fiskus standhalten. Für solche Wertermittlungen gibt es ein Tool vom BMF. Aber das würde hier zu weit führen.
Grundsätzlich m.E. wichtiges Einzelthema. Wenn das dann einmal zu Beginn erledigt ist, hat man als Gastgeber für Jahre seine Ruhe.