@Monika--Elisabeth0 ... in der CH gilt man noch nicht gewerblich, wenn man Frühstück anbietet. Sonst würde ich dies nicht tun.
@Gerlinde0 ... betreffend Einzelverpackung .. hmm, ich kenn mich mit dem LMG zwar ein wenig aus (insbesondere, dass dieses immer mehr EU-Normen angepasst wird, allerdings mehr in den Bereichen, wo dies eine 'Qualitätsverschlechterung' betrifft, damit die inländischen Firmen/Produzenten nicht ganz chancenlos dastehen ... auch ganz interessant ist, dass man in der CH zum Beispiel voll und ganz nach Französischem Recht herstellen kann und das Produkt dann grossartig mit der CH-Fahne bewerben darf, obwohl es eigentlich nicht den CH-Standard erfüllt, z.B. Sirup muss in der CH 50 % Fruchtanteil haben, in F aber nur 15 %, so kann man ihn mit 15 % herstellen und alle Französichen Regeln beachten und in dann dennoch als CH-Sirup verkaufen (%-Zahlen stimmen nicht, hab ich nur als Beispiel genommen)) ... auch hatte ich früher mal ein Restaurant/Bar und daher die Kontrollbehörden und ihre Anforderungen miterlebt. Da in der CH auch Hotels und kleine Restaurants, Konfitüren/Marmeladen offen abieten, hatte ich mir dies nie überlegt, auch da die LMGesetze für 'Private' in der Regel tiefer sind.
Jedenfalls, bevor ich solche abgepackten Plastikdinger anbiete, würde ich eher das Frühstück rausnehmen und nur als Geschenk anbieten .. ich darf ja meine Gäste ganz privat zum Essen einladen .. und da eh die wenigsten im Inserat bemerken, dass Frühstück angeboten wird, habe ich auch keine Angst, deswegen Einbussen zu haben .. im Gegenteil, wär vielleicht sogar noch besser, da es nun total 'offeriert' ist...