@Ingo196, es gibt auch länderspezifische zusätzliche rechtliche Vorschriften. Laut Presse hat airbnb z.B. Wien gegenüber zugesagt, Inserate von Gastgebern in gemeindeigenen Wohnungen zu löschen.
Auch für geförderte Wohnungen gibt es Ausschließungsregeln. Das betrifft vermutlich nur Österreich, wo die Bundesländer Wohnbauten finanziell fördern und vor allem Städte Wohnungen auch selbst bauen. Bevor du so etwas überlegst, solltest du dich genau erkundigen, welche rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Nicht zu vergessen auch die Nachbarn, die sehr schnell aktiv werden, wenn es bei touristischer Vermietung zu Problemen kommt und da kann dann auch der Vermieter als Eigentümer unter Druck geraten.