Habt ihr daran gedacht, eine Entdeckung anzubieten?

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Habt ihr daran gedacht, eine Entdeckung anzubieten?

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Hallo zusammen,

 

wenn wir unsere Gäste in unseren Häusern begrüßen, bekommen wir oft Fragen zu den interessantesten Sehenswürdigkeiten oder den interessantesten Aktivitäten in der Umgebung. Manchmal können wir ein tolles Restaurant oder einen schönen Aussichtspunkt empfehlen. Was, wenn es aber etwas Besonderes gibt, das die Gäste nicht verpassen sollten - etwas, das man nicht einfach auf einer Karte zeigen kann? Viele Gastgeber haben sich dazu entschlossen, Entdeckungen anzubieten - eine neue Art, den Gästen die lokale Kultur noch besser zu zeigen.

 

Habt ihr daran gedacht, eine Entdeckung anzubieten? Gibt es irgendwelche coolen Aktivitäten, an denen sich eure Gäste beteiligen könnten? 

 

Vielen Dank,

Anna 

                             

 

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49 Antworten 49

@Anna  das mit den Entdeckungen ist mir nicht ganz klar... es gibt natürlich sehr viele interessante und schöne Dinge in unserer Umgebung die ich meinen Gästen empfehle (wenn sie denn fragen) und in der Unterkunft Info-Material dazu bereitstelle... aber das ist ja eigentlich ganz normal.

Unter "Entdeckung" müsste man wohl mit den Gästen zusammen etwas unternehmen... quasi wie ein Animateur in einem Hotelresort ? so habe ich das jedenfalls verstanden.

 

Ich habe eigentlich nicht das Gefühl dass meine Gäste das wollen würden und ich hätte dazu auch weder Zeit noch Lust... man muss es ja nicht übertreiben mit dem Gastgeben.

Zu uns kommen hauptsächlich Menschen die vorher schon genau wissen warum sie hierher kommen und einfach nur für sich eine schöne Zeit haben wollen.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Wir verweisen in der Buchungskommunikation und beim Check-In auf die Highligts hin,

z. B. Therme Erding, Brauereien, Allianz-Arena, Seen, und unseren gut gepflegten Reisefuehrer aber haben keine Zeit etwas mit den Gaesten zu unternehmen.

Wenn im Kommunikationsverlauf spezifische Themen erscheinen oder im Profil des Gasts, versuche ich spezifisch darauf einzugehen und Tipps zu geben.

Mir ist auch nicht ganz klar wie man so etwas preislich gestalten soll ?

Bei einer Schloßführung hat man eine Gruppe von mindestens 20 Leuten, wenn jeder zB 10€ zahlt und das ganze in einer Stunde vorbei ist rentiert es sich sicher irgendwie.

Was aber wenn man nur 2 Gäste hat ? soll man dann pP 100€ verlangen und hinterher 1 Stern im Preis/Leistungverhältnis bekommen .... oder soll man das umsonst machen ?

 

Gabi37
Level 10
Germany

@Sabine-Ingrid0 

Das ist genau das Problem, dass man keine Mindestanzahl bei den Entdeckungen einstellen kann bzw. sogar auch gar nicht darf. 

@Gabi37  , hätte mich auch gewundert wenn hier mal was zu ende gedacht und sich mit den Interessen der Gastgeber decken würde.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Anna, um Entdeckungen anbieten zu können, braucht man in Österreich z.B. in einigen Bereichen eine eigene Genehmigung (z.B. Städteführungen), für sportliche wieder entsprechende Versicherungen,  für Kurse im Lebensmittelbereich, wie Kochen etc. eine Gewerbeberechtigung.  So einfach ist das Ganze nicht. Einerseits verweist airbnb in den Richtlinien auf die örtlichen Gesetze und andererseits wird man ständig aufgefordert, doch eine Entdeckung anzubieten. 

Auch als Gast bekommt man nach einer Buchung ständig Hinweise auf Entdeckungen vor Ort. Ich war voriges Jahr in Prag und alle Entdeckungen wurden nur auf Englisch angeboten.  Ob meine Englischkenntnisse dafür ausgereicht hätten - keine Ahnung.

Was mir auch unklar ist, was ist wenn eine Entdeckung wegen Schlechtwetters abgesagt wird. Bekomme ich als Gast das Geld zurück?  Wer entscheidet das? 

So wirklich ausgereift scheint das Ganze nicht zu sein.

 

Privat mit den eigenen Gästen was zu unternehmen steht jedem Gastgeber frei. Da bekommt er auch nicht extra dafür bezahlt. Ich glaube nicht, dass so etwas viele machen würden.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Monika--Elisabeth0  schrieb:

@Anna, um Entdeckungen anbieten zu können, braucht man in Österreich z.B. in einigen Bereichen eine eigene Genehmigung (z.B. Städteführungen), für sportliche wieder entsprechende Versicherungen,  für Kurse im Lebensmittelbereich, wie Kochen etc. eine Gewerbeberechtigung.  So einfach ist das Ganze nicht.[...]


Während ich meinen Sermon schrieb, hat @Monika--Elisabeth0 den ähnlichen Gedanken formuliert. Genau so isses!

@Monika--Elisabeth0  bezüglich deiner Englischkenntnisse brauchst du dir keine Sorgen zu machen, selbst wenn man fliessend english kann versteht man meist auch nur die Hälfte... , es kommt nämlich nicht zuletzt darauf an ob der Fremdenführer diese Sprache kann und da haben mir selbst in touristischen Hochburgen schon manchmal die Ohren weh getan 😄

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Wir hatten uns dazu schon bei der testweisen Einführung vor einigen Jahren dazu intensive Gedanken gemacht. Und deshalb ist es mir ein Anliegen, hier mit einem großen Missverständnis aufzuräumen:

 

Gastgeber für Unterkünfte (Homes Hosts) sind was ganz anderes als Anbieter von Entdeckungen (Experience Hosts)! Entsprechend wird auch in den AGBs unterschieden.

 

Wir nahmen damals in der Testphase in San Francisco und Paris an mehreren Entdeckungen teil, und unterhielten uns ausgiebig mit den Anbietern. Dies waren durchgängig Profis: engagierte, individuelle Leute, die nicht die 08/15-Touren anboten, sondern was Besonderes. Aber dennoch Profis, die genau wussten, wie das anmelderechtlich, steuer- und versicherungstechnisch läuft, und welche die erforderlichen Lizenzen hatten:

 

Individuelle Tour in San Francisco - gebucht als Airbnb ExperienceIndividuelle Tour in San Francisco - gebucht als Airbnb Experience

Denn was ich befürchte: Durch die „harmlose“ Einbettung in die Airbnb-Plattformen fühlt sich möglicherweise mancher dazu „berufen“, auch so etwas anzubieten. Und so wie es bei den Vermietern viele Unbedarfte und Schwarze Schafe gibt, haben bei den Entdeckungen noch viel weniger eine Ahnung, welches Gewerbe sie anmelden müssen, welche Ausbildung sie brauchen, und was sie haftungs- und versicherungstechnisch beachten müssen.

 

Ist bei den Homes Hosts ja schon schlimm genug (Der Klassiker: „Meldescheine? So ein Blödsinn!“). Und wird durch den Arbitrage-Hype noch verstärkt. Am Ende steht dann Airbnb nicht mehr nur als Buhmann für die Kurzzeitvermietung da, sondern auch für illegale Touren und Kochkurse.

 

Ich möchte euch die Entdeckungen nicht vermiesen, denn prinzipiell sind sie eine prima Sache. Aber man muss als Anbieter genau wissen, auf was man sich einlässt bzw. sich genau erkundigen (z.B. Gaststättenrecht).

 

Ich kenne aus dem Homesharing Club Anbieter von Entdeckungen. Diese machten das aber auch schon vor Airbnb, und haben ihre Hausaufgaben gemacht. So wünsche ich mir das. Aber als schnelles einfaches Zubrot zum Gastgeben klappt das nicht. Da kenne ich von HSC wiederum andere, die mussten wegen Schwarzarbeit ganz schnell ihren Betrieb komplett einstellen.

 

Als Airbnb ankündigte, in den Transportsektor einzusteigen, kamen ja auch besorgte Fragen von Gastgebern, ob sie jetzt auch Flüge anbieten müssten. Nein, müsst ihr nicht. Bleibt einfach gute Gastgeber.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Till-and-Jutta0, ich hab euer posting gelesen und jetzt ist es weg. Habt ihr es gelöscht. Das war nämlich sehr gut und informativ.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Monika--Elisabeth0  schrieb:

@Till-and-Jutta0, ich hab euer posting gelesen und jetzt ist es weg. Habt ihr es gelöscht. Das war nämlich sehr gut und informativ.


Och, das wird wieder im Spam-Filter hängen. @Anna hilf.

Welche Versicherung bräuchte man wohl wenn sich der Kletterer aus dem Bild ohne Sicherung nach unten verabschiedet ?

Ute42
Level 10
Germany

.

In Deutschland gibt es folgendes Problem:



Solange man nichts macht außer eine Unterkunft ohne Frühstück zu vermieten, kann man das als private Vermögensverwaltung betreiben. Man füllt einfach das Formular V+V zur Steuererklärung aus und man betreibt kein Gewerbe und man muß auch kein Gewerbe anmelden.



Sobald man eine Entdeckung anbietet wie z.B. einen Kochkurs, einen Häkelkurs, Stadführungen etc. dürfte es sich dabei ziemlich sicher um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Es besteht die Gefahr, daß das Finanzamt damit die gesamte Tätigkeit, also auch die Vermietung, als gewerblich einstuft, und damit gehört die eigene Immobilie zum Betriebsvermögen.



Angenommen jemand kauft in 2010 ein Haus zum Preis von 100.000 Euro und vermietet es über airbnb und sonst macht der/diejenige nichts. Dann kann man dieses Haus in 2020 für 200.000 Euro verkaufen und muß wg. §23 EStG den Mehrerlös von 100.000 Euro nicht versteuern.



Betreibt man die Vermietung jedoch als Gewerbe, so müssen die 100.000 Euro Mehrerlös versteuert werden und das bedeutet im schlimmsten Fall, man muß von den 100.000 Euro ca. 44.000 Euro Steuern ans Finanzamt zahlen.



Deshalb: Vorsicht mit Entdeckungen





Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Ute (adden geht nicht),

 

grundsätzlich gebe ich Dir in diesem Punkt Recht.

 

Aber es kommt doch auch im Wesentlichen auf die Art der Entdeckung an, die Du anbietest, und ob hier ein direkter Zusammenhang zur Vermietung besteht.

 

Wenn Du nun Yoga-Kurse anbietest, die einem speziell hierfür angemieteten Raum stattfinden, oder wenn Du eine Nachwanderung mit Fackeln zu einem Berggipfel anbietest um dort den Sonnenaufgang zu erleben. Natürlich müssen die erforderlichen Voraussetzungen und Zulassungen vorliegen und ggf. muss hierfür ein Gewerbe angemeldet werden. Aber aus welchem Grund sollte das Finanzamt nun Deine Immobilie als Betriebsvermögen einstufen? Diese Entdeckungen haben doch mit der privaten Vermietung rein gar nichts zu tun!

 

Anders würde es natürlich aussehen, wenn Du in der eigenen Immobilie, in der auch die Unterkunft vermietet wird, eine Kochkurs oder Yoga-Kurs anbietest, und dies dann nur an deine Übernachtungsgäste. Dadurch entsteht eine kombinierte Reiseleistung, die eine gewerbliche Tätigkeit entstehen lässt. Diesen Fall gibt es aber nur theoretisch, da die Airbnb Entdeckungen ja auch von anderen Airbnb Mitgliedern gebucht werden können und nicht nur Deinen Gästen zur Verfügung stehen.

 

Oder Du bietest Dein Grillhaus gleich als Kombipaket zusammen mit einem Grillkurs an, dann ist dies von vorne herein keine private Vermietung mehr, allerdings kann dann der Grill-Kurs auch nicht einzeln über Entdeckungen gebucht werden, oder?

 

Wenn Du nun jedoch an den nicht vermieteten Tagen in der gleichen Immobilie einen Koch- oder Bastelkurs als Entdeckung anbietest, dann wird diese Immobilie hierdurch gewerblich genutzt und dem Betriebsvermögen hinzugerechnet.

 

Wenn Du jedoch eine Stadtführung als Entdeckung anbietest, dann wird hierdurch Deine Immobilie mit Sicherheit nicht als Betriebsvermögen eingestuft. Die Stadtführungen finden ja nicht in Deiner Immobilie statt, oder? Und sie sind auch keine Zusatzleistung zu der Vermietung, da die Teilnehmer ja nicht zwingend auch gleichzeitig Übernachtungsgäste von Dir sein müssen, und wenn, dann wäre diese wohl eher die Ausnahme.

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