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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Hallo,
gibt es bereits Lösungen um folgendes Problem zu vermeiden? : Ich vermiete ein Zimmer, mein Gast lädt Filme oder Musik herunter und oder auch hoch. Nach ein Paar Wochen bekomme ich als Gastgeber eine Geldstraffe vom Anwalt wegen illegalem digitalen Datenverkehrs. Gibt es bereits eine Empfehlung um mich als Gastgeber abzusichern?
Danke im Voraus.
Bei der Fritzbox unter W-lan einen Gastzugang einrichten.
WPA + WPA 2 Verschlüsselung nicht vergessen.
Einen eigenen W-lan code eingeben der anders ist als dein Hauptanschluß
Gastzugang dann auf Internetsurfen und mailen beschränken. Damit kann niemand etwas up- oder downloaden.
Gruß Jörg
Hej @Jörg8: Was du schreibst klingt gut, aber was ist, wenn die Person im Homeoffice arbeiten möchte? Da muss man ja ab und zu schon was hoch- und runterladen können, oder?
Habe gute Erfahrungen gemacht mit meinem nachfolgenden Entwurf:
Unterlassungserklärung zur Nutzung
des WLAN Anschluss:
…………………………………………………….
Es ist verboten Internetstörung zu betreiben, insbesondere illegales Filesharing oder Downloads. „Beliebte“ Vertreter hierfür sind eMule und BitTorrent.
Es ist verboten gegen das Urheberrecht zu verstossen.
Es ist verboten auf pornografische Adressen zu gehen.
Es ist verboten auf Internet Adressen zu gehen,
die gegen demokratische Grundrechte, den Frieden, der Rassendiskriminierung, Meinungs- und Glaubensfreiheit verstossen.
Alle genannten Verbote werden bei Zuwiderhandlung der Strafverfolgung übergeben und strafrechtlich geahndet.
Der umseitig mit Reisepass als Identifikation des Airbnb-Gast ist damit einverstanden und wird die Verbote sorgfältig einhalten.
Datum
Unterschrift
Zumal ich plane, nicht stets selbst anwesend zu sein und Gästen einen automatischen Checkin zu ermöglichen, habe ich keine Kontrolle über die Erbringung der Unterschrift.
Diesen Text, wenn ich ihn übernehmen darf, in die Hausregeln aufzunehmen, könnte das eures Erachtens eine ausreichende Absicherung sein?
Mir scheint nämlich, dass die Angabe, die Hausregeln gelesen zu haben und sie einzuhalten, den Buchungseingang erst ermöglicht ...
@Elmar12 schrieb:Zumal ich plane, nicht stets selbst anwesend zu sein und Gästen einen automatischen Checkin zu ermöglichen, habe ich keine Kontrolle über die Erbringung der Unterschrift.
Das mit dem automatischen Check-in dürfte schon wegen der Gästeblätter problematisch werden:
Wie willst du da die Identität deiner Gäste überprüfen?
Danke Sibylle und Harry für eure eindeutig klärende Antwort ...!