Mieterin erklagt erfolgreich ihr Recht auf Untervermietung

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Mieterin erklagt erfolgreich ihr Recht auf Untervermietung

Immobilienscout 24: Landgericht Berlin,  Beschuss vom 10.01.2018, AZ:  65 S 202/17

Argument: Die Mieterin hat ein berechtigtes Interesse, und konnte dies darlegen.

Ist also nichts mit generellem Ausschluss der Untervermietung - es kommt immer auf den Einzelfall an.

3 Antworten 3
Ute42
Level 10
Germany

 

Sehr interessant, vielen Dank.

 

 Das Tagging ist jetzt seit Montag außer Funktion.

Sehr bedauerlich.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ist sowohl relevant für Mieter, die sich bislang nicht getraut haben (z.B. über Airbnb) unterzuvermieten - als auch für Eigentümer, die jetzt vielleicht ein Argument mehr haben, keine Langzeitmieter mehr zu nehmen.

Aus lauter Aktionismus gegen die Wohnungsnot in den Städten geht die Tendenz immer mehr in die falsche Richtung: Wer hat bei all der Mieterfreundlichkeit noch Lust, in die Schaffung von Wohnraum zu investieren, über den man dann nicht mehr frei verfügen kann?

Danke, denn auch ich habe daran gedacht, unterzuvermieten, weiß aber, mein Vermieter würde sich von vorn herein dagegen sträuben. Allerbesten Dank!

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts