Neue Corona-VO in BaWü zum 16. August

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Neue Corona-VO in BaWü zum 16. August

– Testpflicht für Ungeimpfte –

 

Grundsätzlich gilt außerhalb des privaten Bereichs:

  • 3G-Regel in Innenräumen: Sie gilt jetzt Inzidenz-unabhängig – die Inzidenz spielt jedoch für die Lagebeurteilung weiter eine Rolle.
  • Die Masken- und Abstandspflicht bleibt unverändert: In Innenräumen sowie im Freien (wenn der Abstand 1,5 m dauerhaft nicht eingehalten werden kann), für Personen ab 6 Jahren.
  • Hygieneregeln mit Hygienekonzept bleiben unverändert.

 

In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa Airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze müssen nicht-immunisierte Personen einen Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts vorlegen. Der Antigen-Schnelltest darf max. 24 Stunden alt sein (optional genügt auch ein max. 48 Stunden alter PCR-Labortest).

 

Selbsttests können optional vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist. Streng genommen müssen sie jedoch VOR Betreten der Unterkunft durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Gastgeber*innen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet!

 

Die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten bleibt bestehen (zusätzlich zur Pflicht des Meldescheins nach § 29 BMG).

 

Die Antigen-Schnelltests bleiben bis zum 11. Oktober kostenlos. Kostenlose Tests gibt es danach weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter derzeit 18 Jahren.

 

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/corona-beschraenkungen-fuer-geimpfte...

 

*** Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben – bitte eigenverantwortlich informieren. ***

10 Antworten 10
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Aus Erfahrungen in anderen Gruppen empfehle ich persönlich, diese Infos in die Inseratsbeschreibung und die Hausregeln mit aufzunehmen.

Hallo Jutta&Till,

Moin aus dem Alten Land.

 

Wir sind zum ersten Mal hier im

 (Community Center)

Das sehen wir auch so.

Die Informationen in die Inseratsbeschreibung & in die Hausregeln  aufzunehmen ist sehr wichtig.

Wir sind dabei es zu tun. 

Der Coronavirus geht uns alle an.

 

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Danke, dass du uns auf dem Laufenden hältst @Till-and-Jutta0 ! 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Till-and-Jutta0 ,

 

dass die Selbsttests nur unter Aufsicht von qualifiziertem Personal zugelassen sind, steht in der bayrischen Verordnung nicht, hier ist aktuell folgendes geregelt:

 
3. BayIfSMV Text gilt ab: 16.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 25.08.2021
 
 

 

§4 Testnachweis 
Soweit in dieser Verordnung für die Nutzung oder die Zulassung zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen die Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis) vorgesehen ist, gilt:
 
1. Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
 
a) eines PCR- oder POC-Antigentests oder
b) eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests)
 
nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.
Annette108
Level 1
BO, Germany

hallo!

 

wie regelt ihr die überprüfng der 3G-regel?

 

da ich meist an größere gruppen vermiete und nicht alle gleichzeitig anreisen oder ich den schlüssel hinterlege, habe ich alle zukünftigen gäste gebeten, mir ihr nachweise kurz vor dem check-in per mail zukommen zu lassen.

 

einige haben jetzt sorge vor missbrauch. hattet ihr auch schon den fall?

(ich vermiete in NRW)

 

danke und grüße annette

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Annette108, sie können das direkt in den Nachrichtenverlauf hochladen, da ist die Gefahr eines Missbrauches wohl sehr gering.  Unsere Gäste haben bisher keine Bedenken geäußert und es hat immer geklappt.

Annette108
Level 1
BO, Germany

hallo! ich habe eine neue frage zum impfzertifikats-check: wie überprüfe ich die qr codes aus den USA? mit der covpass-app kann ich nur EU-weit prüfen. vielen dank!

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Geht (leider) nicht. Die Gäste müssen sich einen EU-QR-Code in der Apotheke holen.

Mit dem können sie dann EU-weit alle 2G-Angebote (z.B. Einzelhandel) nutzen.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Till-and-Jutta0, d.h. Das Vorzeigen des Impfpasses ist zu wenig?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ja, da zu viele Fälschungen (wir haben kein zentrales Impfregister), ist QR-Code mit Überprüfung durch App und Abgleich mit Ausweis zwingend. Was vor den Läden manchmal zu Schlangenbildung führt.

Unsere Apotheke zieht täglich gefälschte Impfpässe aus dem Verkehr.

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