Hallo Airbnb-Gastgeber,
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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Ich mache hier mal eine Diskussion speziell zu diesem Thema auf. An mehreren Stellen treten ja die Unterschiede zwischen den privaten Normalos einerseits und den Property Managern und Rental Companies andererseits zutage:
Was noch?
Um vielleicht mal zum Thema zurückzukommen. Ich finde es erstmal sehr schwierig zu differenzieren, wer denn nun privat und gewerblich ist. Ich kann ja sowohl privat sein als auch einen Management Service in Anspruch nehmen. Umgekehrt kann ein Homesharer, der vielleicht eher als privat angesehen wird, auch gewerblich sein, wenn er zum Beispiel Frühstück anbietet oder weitere Dienstleistungen.
Wenn ich mir ein paar professionell verwaltete Ferienobjekte ansehe, dann sehe ich da, dass die keine besonders hochpreisigen Unterkünfte anbieten, aber dennoch die sehr strengen Stornierungsbedingungen anbieten.
Da würden mich dann wirklich die genauen Bedingungen für Management Services interessieren.
Im Hilfe-Center habe ich bis dato nur das gefunden: https://www.airbnb.de/help/article/1526/what-are-airbnb-s-standards-for-hotels
Nur mal so, ich fühle mich als Profi, weil ich das, was ich mache, professionell betreibe und nicht so dahinplätschern lasse. Ich war mal Unternehmer, bin es jetzt nicht mehr und die Vermietung der Studios ist kein Gewerbe sondern läuft unter privater Vermögensverwaltung.
Unser Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt - somit lässt es auch erstaunlich viel Diskussionsfreiraum.
Gleichwohl habe ich verstanden, dass es wohl Unterschiede in der Behandlung von Agenturen und Nicht-Agenturvermietern gibt. Ich habe schon Inserate gesehen, die von Agenturen vermietet werden, mit unpersönlichen Profilen und vielen Hinweisen auf Achs-So-Tolle-500-FeWo-Bestands-Manager.
Kommt bei mir an wie Tupperware-Gebietsrepräsentant.
Wahrscheinlich wirds einfach künftig Kunden für Agenturen und für uns geben. Das werden nicht die Selben sein.
Ich finde das mit dem Thema Liebhaberei extrem spannend in der Corona-Zeit.
Wenn Familie X 5 Jahre einen Gewinn aus der privaten Vermietung macht und
dann 10000 minus im Jahr 2020 durch Corona (keine Vermietung) und somit
auch keine Belegung hat und somot die Vermietung aufgeben muesste,
so waere hier wohl aus der Sicht der Finanzgerichte von Liebhaberei auszugehen???
Ha nö, das sehe ich nicht so. Und diesen Standpunkt würde ich auch meinem FA klarmachen.
Ich hatte in der Vergangenheit immer mal wieder Jahre mit Minus.
Muss da nicht ein sehr langer Zeitraum betrachtet werden? Und ist nicht die Aussicht maßgebend?
@Till-and-Jutta0: sehr langer Zeitraum entfaellt, da Vermietung aufgegeben werden musste.
Und keine Aussicht, da Vermietung aufgegeben werden musste.
Ist bei mir nicht der Fall 🙂 aber ich denke viele trifft es.